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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Klageeinreichung nach Widerspruchsbescheid - Wohneigentum


sissi
07.04.2006, 19:06
Hallo,

ich hatte einen Widerspruch eingelegt gegen die Höhe der anerkannten monatlichen Kosten für Unterkunft und Heizung.

Nun habe ich die Verfahrensentscheidung vor mir liegen und mußte mit Entsetzen feststellen, dass mir weniger an Kosten anerkannt worden sind, dass heißt ich muß Geld zurückzahlen.

Die Herrschaften haben mal glatt die Rechnungen: Schornsteinfeger, Grundsteuer, Gebäudeversicherung und Fäkalien unter den Tisch fallen lassen. Für diese Leistung brauchten sie die Zeit vom 20.12.05 bis 31.03.06.

Seit 2 Tagen habe ich schon viel gelesen wegen der Klage denn ich kann denen das Geld nicht schenken (wir haben ja auch das Problem mit dem freien Wohnrecht meines Sohnes). Eigentlich ist die Sache klar da ich ja alle Rechnungen habe und die ARGE auch.

Trotzdem wird empfohlen sich beraten zu lassen. Das hatte ich gemacht mit dem Wohnrecht und es war der größte Fehler den wir machen konnten.

Was ratet Ihr mir???

Ich habe noch nie eine Klageschrift aufgesetzt.

Wo bekomme ich einen Schein für eine Beratung bei einen Anwalt??

Gruß
sissi

StephanK
07.04.2006, 19:59
Den bekommst entweder bei dem Amtsgericht Deines Bezirks (http://www.berlin.de/SenJust/Gerichte/AG/gerichtsbezirke.html) oder Du gehst direkt zu einem Anwalt und füllst den Antrag (Einkommensnachweis mitnehmen!) dort aus.
Eine Broschüre des Justizministeriums mit allgemeinen Informationen über Beratungs- und Prozesskostenhilfe (PDF-Datei) findest Du hier (http://www.bmj.de/media/archive/958.pdf). Dort wird nicht auf das Verfahren vor den Sozialgerichten eingegangen, es gibt aber keine Unterschiede mit einer Ausnahme: vor den Sozialgerichten ist das Gerichtsverfahren selbst (noch) kostenfrei; es fallen also nur Anwaltskosten an.
Gutes Gelingen!