Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : arbeitsamt sperre?
serkan12
07.04.2006, 20:07
hallo.also folgendes.meine freundin besuchte vor kurzem eine maßnahme vom arbeitsamt.da sie aber damiliere probleme hatte,konnte sie nicht mehr daran teilnehmen.nach einer mahnung,kam dann eine kündigung also eine sperre.sie bekam aber trotzdem noch geld in diesem monat?ist das dann doch keine sperre?und sie will jetzt ausziehen aus der familie, sie weiß aber jetzt nicht ob das arbeitsamt das immer noch finanzieren wird,weil sie ja ein brief bekamm vom arbeitsamt wegen der sperre?kann mir einer jetzt helfen?was muss sie tun?was kann sie tun?
Die Ägypter
07.04.2006, 21:18
Hallo Serkan,
magst oder kannst du die familiäre Problematik genauer schildern? Wie alt ist diese Freundin - was für Probleme liegen vor?
serkan12
08.04.2006, 00:24
ya sie hat einfach streß mit der familie und will ausziehen.da sind mehrere probleme.mir ist es wichtig ob man da was machen kann?also sie will ausziehen in eine wohung,sie dem vermieter und der hat sie schon am tel gefragt, ob sie arbeitet und meine freundin meinte dann zu ihm dass sie das alles morgen besprechen will.nun ist sie jetzt in not.sie will wissen was sie da noch machen kann?was sie dem vermieter sagen soll?das geld für die kaoution(600) und für die erste miete(300) hat sie schon.das problem ist, ob der vermieter damit einverstanden wäre das sie noch keinen festen job hat?prüfen die das nach?was kann man dagegen tun?hat sie jetzt überhaupt eine sperre,weil sie die maßnahme abgebrochen hat?wird die wohung überhaupt finanziert?bitte um hilfe dringend?
Servus Serkan!
Wenn deine Freundin unter 25 Jahre ist könnte es zunächst schwierig werden Geld vom Amt zu bekommen. Schwerwiegende familiäre Probleme sind zwar ein Argument, aber müssen auch erst nachgewiesen werden. Das dauert aber alles auch seine Zeit. Es wäre wirklich von Vorteil wenn du den Fall etwas genauer beschreiben könntest. Wenn es tatsächlich handfeste Gründe für einen sofortigen Auszug gibt dann schreib es bitte. Dann gibt es vielleicht auch andere Vorschläge die ratsamer sind. Der Vermieter kann im übrigen Gehaltsbescheinigungen fordern.
Bevor ihr Hals über Kopf eine Wohnung anmietet meldet euch lieber noch mal hier.
Hi Serkan,
also mit der Sperre ist das warscheinlich so, das deine Freundin die 3monatige Sperre erst ab dem nächsten, dem folgenden Monat nach Verhängung am Geldbeutel spürt.
Wenn sie U25 ist bekommt sie ja dann Regelleistung auf 0 gesenkt, ansonsten wenn sie über 25 ist "nur" 30 % der RL...
Mit dem Umziehen ist wirklich nicht ganz einfach !
Wenn sie unter 25 ist kann sie nur ausziehen wenn schwerwiegende familiere Umstände aufgetreten sind. Das wird vom Amt geprüft und entschieden. Sie muß also auf jeden Fall hier mit dem Amt reden bevor sie was unternimmt.
Wenn sie über 25 ist kann sie machen was sie will, wird aber in diesen Fall warscheinlich keine große Unterstützung vom Amt bekommen da der Umzug warscheinlich mehr private Gründe (für das Amt) hat.
Aber auch hier gilt, erst mit dem Amt reden, die evtl. neue Wohnung auf Angemessenheit prüfen lassen und die Anträge für Umzug, Erstausstattung, Kautionübernahme als Darlehn etc. stellen.
Ob und wie da dann was genehmigt wird, na ja, es gibt da immer 2 Möglichkeiten.
Aber ganz ganz wichtig, alles vorher mit dem Amt abspechen und genehmigen lassen......
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