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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Miese Tricks


Homegrown
07.04.2006, 20:21
Hallo Leute...

bei mir geht es um folgendes: ich bin seit vier Monaten dabei mich selbstständig zu machen. Ende Januar stellt ich einen Antrag auf Existenzgründungszuschuss. Während dieser Zeit wartete ich vergebens, genauer gesagt fast zwei Monate auf ein Coaching für meinen Business-Plan (für den Budget-Plan, etc...)...Nach fast zwei Monaten teilte mir mein Sachbearbeiter mit, dass es diese Förderung nicht mehr gebe. Notgedrungen ging ich dann zu einem Unternehmensberater, der mir den Budgetplan erstellte und mir die Tragfähigkeitsbescheinigung ausgestellte. Meinen Gewerbeschein konnte ich folglich erst nach der Ausstellung der Tragfähigkeit beantragen. Nun bekam ich einen Brief von der Arbeitsagentur in dem Sie mir mitteilen, dass der Existenzgründungszuschuss nicht gewährt werden kann, da kein enger zeitlicher Zusammenhang besteht- jetzt der Hammer: mein Sachbearbeiter hat den Antrag von Ende Januar nicht in seinem PC eingetragen sondern in seinem PC steht drin Ende März- das muss man sich mal vorstellen- der hat das einfach manipuliert. Schon von Anfang an habe ich gemerkt dass er mir Knüppel zwischen die Beine werfen wollte.

In den Bewilligungsbescheid steht drin, dass mit engem zeitlichen Zusammenhang ein Monat gemeint ist! Das hat mir vorher keiner gesagt- außerdem habe ich den Antrag ja rechtzeitig gestellt- das Orginal hab ich noch bei mir zuhause. Ich habe bereits einen Widerspruch eingereicht.

Paralell dazu habe ich einen Kredit beantragt, der nun im höchsten Maße gefährdet ist....

Fazit: ich bin sauer, enttäuscht und wütend dass sowas in Deutschland möglich ist. Anstatt den Arbeitslosen zu helfen und diese wieder in Arbeit zu bringen, werden einem nur Knüppel zwischen die Beine geworfen...

Wer hat ähnliches erlebt oder kann mir einen Tipp geben was ich jetzt tun kann!?

Danke im voraus...

Die Ägypter
07.04.2006, 21:23
Hallo....

du schreibst:

Nun bekam ich einen Brief von der Arbeitsagentur in dem Sie mir mitteilen, dass der Existenzgründungszuschuss nicht gewährt werden kann, da kein enger zeitlicher Zusammenhang besteht- jetzt der Hammer: mein Sachbearbeiter hat den Antrag von Ende Januar nicht in seinem PC eingetragen sondern in seinem PC steht drin Ende März-

Jetzt meine Frage: hast du einen Nachweis, dass du einen Antrag abgegeben bzw. eingereicht hast und wann das genau war =?

Homegrown
07.04.2006, 21:28
Huhu...ich hatte den Antrag Ende Januar gestellt- er hat mir den Antrag dann mitgegeben- auf diesen Antrag steht das Datum des Antrags drauf.

Wie schon vorhin geschrieben ging es um die Förderung zur Erstellung meines Businessplans...denn den Antrag kann man ja nur mit vollständigen Anlagen (BP, Tragfähigkeit, etc.) abgeben.
Das dauerte knapp zwei Monate bis ich mitgeteilt bekam, dass es die Förderung nicht mehr gäbe....der "zeitliche Zusammenhang" war also verflogen...

Ich habe gestern mit dem Chef der Agentur gesprochen, er sagte mir ich hätte den Antrag erst Ende März gestellt- ich kann also davon ausgehen, dass meine Daten absichtlich im PC manipuliert worden sind von meinem Sachbearbeiter, der übrigens mit einer Selbstständigkeit auf die Nase gefallen ist- nach seinen eigenen Aussagen... :-x

Weiß jemand wo ich die Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen kann?

Danke und lg

Forumadmin
08.04.2006, 00:48
Beschwerden (http://www.arbeitslosennetz.de/index.php?option=com_content&task=category&sectionid=14&id=71&Itemid=45)

Dienstaufsichtsbeschwerden findest du in der Download Rubrik.

Homegrown
09.04.2006, 21:04
Hallo Admin,

danke für deine Antwort. Entweder ich bin blind oder ich weiß auch nicht...wo befindet sich der Downloadbereich und kannst du mir vielleicht auch sagen wo ich die Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen muss?

Danke dir im Voraus...

Seelöwe
09.04.2006, 21:46
Hallo Homegrown,

> Fazit: ich bin sauer, enttäuscht und wütend dass sowas in Deutschland möglich ist. Anstatt den Arbeitslosen zu helfen und diese wieder in Arbeit zu bringen, werden einem nur Knüppel zwischen die Beine geworfen... <

willkommen im Club der Ex - Lemminge. Hoffentlich. Je schneller begriffen, desto weniger Sorgen und Nachteile.

1. Lektion 1 im Umgang mit der ARGE:

Alles, aber auch wirklich alles schriftlich bestätigen lassen.

Spielregeln, die in der freien Wirtschaft gelten, gibt es im Umgang mit den Kommunen- / Staatorganen nicht. ( Ausnahmen bestätigen die Regel ! )


> Wer hat ähnliches erlebt oder kann mir einen Tipp geben was ich jetzt tun kann!? <

2. Selbständigkeit: Idee :

- Nebengewerbe anmelden. Kein Unternehmensberater, der einen Budgetplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigungerstellt - für teueres Geld - erstellt. Den Gewerbeschein gibt´s im Rathaus für ca. 20,-- Euro.

- Wenn das business wirklich auf Erfolgskurs steht - keine Energie mit der ARGE verschwenden - sondern alle Energie in die eigene Freiheit stecken!!!!!!!!

Ganz viel Erfolg.

jack
08.05.2006, 17:44
Fazit: ich bin sauer, enttäuscht und wütend dass sowas in Deutschland möglich ist. Anstatt den Arbeitslosen zu helfen und diese wieder in Arbeit zu bringen, werden einem nur Knüppel zwischen die Beine geworfen
...

Hallo,
Fazit 2:
Die (Arge, JobCenter, Arbeitsamt - die helfen niemandem,
spreche aus Erfahrung).
Ich bin seit 1 .02. 2006 auf nebenberufliche basis tätig, mit Gewerbeschein.
Bis jetzt nur Ärger!!!

Hilfe? Auf keinen Fall!
Ich wollte kein Einstiegsgeld, ich habe von null gestartet.
Jetzt höre ich v. irgendwelchen "6 mon." - wenn ich bis
dahin nicht schaffe auf eig. beinenn zu stehen, siehts so aus,
das ich den Verbot für weitere "tun" bekomme!
In 6 Mon. hat noch niemand ein Geschäft aufgebaut!
Man will v. JC weg, aber es ist einfach nicht erlaubt.
Natürlich ganze geschichte ist viel länger. Ich wollte nur sagen:

Die (Arge, JobCenter, Arbeitsamt - die helfen niemandem)
Es ist VERBOTEN !

Realworld !!!

Gruss aus Berlin Mitte

Seebarsch
08.05.2006, 18:11
Die Antragstellung ist nicht die Abgabe des vollständigen Antrages, sondern allein die Tatsache der Vorsprache bei einem Leistungsträger und damit die Äusserung, eine bestimmte Leistung erhalten zu wollen.

Wenn du noch eine Kopie des Antrages hast, aus dem hervorgeht, dass er dir im Januar 2006 ausgehändigt wurde, bist du aus dem Schneider. Der Tag der dokumentierten Antragsausgabe zählt als Antragstellung.
Solltest du den Antrag nicht mehr in Kopie haben, stelle einen Antrag auf Akteneinsicht nach § 25 SGB X und nehme am Besten einen Zeugen mit.

Zur Dienstaufsichtsbeschwerde:
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist bei dem zuständigen Amtsleiter, hier dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Duisburg, einzureichen. Mit dem hast du ja offensichtlich schon einen, nicht erfolgreichen Kontakt, gehabt. Selbst wenn die Dienstaufsichtsbeschwerde an Angie Merkel geht, wird die von dort kommentarlos, ohne Berichtspflicht, weitergegeben.

Mein Tipp:
a) Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen,
b) Eine Petition beim Bundestag einlegen.

Der Bundestag fordert das Amt auf, mit ganz kurzer Frist, den Fall abschliessend zu berichten, d.h., auch das Widerspruchsverfahren muss in der kurzen Frist erledigt sein.

PS: Wenn die Antragsstellung im Januar in der EDV vermerkt war, kann das Datum nicht mehr geändert werden. Zur Akteneinsicht gehört auch die Offenbarung aller im EDV System gespeicherten Daten !
:-x :-x