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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neuer Job! Mir fehlen bis zum Beginn 2 Wochen! Was tun?


fehlgekauft
29.07.2007, 21:25
Hallo.
Ich hätte eine wichtige Frage!
Vielleicht kann mir ja jemand freundlicherweise helfen.

Ich wurde fristgerecht gekündigt.
Die Künd.frist läuft noch bis 30.11.07.
Es wurde auch vereinbart, dass ich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende
während der Kündfrist selbst kündigen kann, wenn ich einen neuen Job gefunden habe! Habe auch eine Abfindung erhalten.
Nun habe ich einen zum 17.9.07 gefunden! Hurra!
Aber ich kann lt. Vereinbarung ja nur zum 31.08.07 kündigen!
Was ist mit den fehlenden 2 Wochen bis zum 17,9,.07???
Kann ich mich da arbeitslos melden?Bekomme ich ALG!?
Bin ich da überhaupt krankenversichert?
Oder gibt es die Möglichkeit mit meiner Firma eine neue Frist auszuhandeln,
welche mir das Recht einräumt 14 Tage zum Monatsende oder 15ten zu kündigen? Ich glaube aber nicht, dass die das mitmachen!

Wie soll ich mich verhalten?
Möchte doch neuen Job annehmen!

Danke
franz

Codeman
30.07.2007, 16:05
Hallo fehlgekauft,

ich würde das alles nehmen und zur Agentur für Arbeit gehen.

Problematisch ist die sache aber schon und sehr verzwickt.Im Grunde bist du schon gekündigt und du müsstest dich schon längst bei der Agentur für Arbeit gemeldet haben.Da ich nicht weiss ob du das getan hast,ich denke eher nein,wirst du dafür schon mal eine ggf. 10% Leistungskürzung zu erwarten haben.Daher umgehend zur Agentur und Arbeitslos ab dem 30.11.07 melden.

Ob du Anspruch und ggf. in welche Höhe auf ALG I hast,hängt von 2 Faktoren ab.

Faktor 1: Warst du in den letzten 2 Jahren mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt ?

Faktor 2: Gilt für unterbrochene Arbeitsverhältnisse.Hast du in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung ALG I bezogen ? Das ist dahingehend wichtig,wie lange du ALG I beziehen wirst.Solltest du in den letzten 2 Jahren 12 Monate beschäftigt gewesen sein,so hättest du einen anspruch von 6 Monaten ALG I.Je länger du beschäftigt warst,desto länger dein ALG I Bezug.

Aber ich kann lt. Vereinbarung ja nur zum 31.08.07 kündigen!

Ebend deswegen solltest du umgehend zur Arbeitsagentur gehen.Ich denke unter diesen Umständen,wird eine Sperrzeit,die dir bei eigener Kündigungzusteht, nicht greifen.In meinen Augen hast du mehr als einen "wichtigen Grund" um selbst zum 31.08.07 zu kündigen.Ein "wichtiger Grund" ist deshalb immer wichtig,weil die Agentur dahingehend verpflichtet ist zu schauen ob es nötig war zu kündigen.Beispielsweise anzuführen für einen wichtigen Grund wären z.b. sexuelle Nötigung am arbeitsplatz,mobbing,ausstehende gehälter usw.

1. neue arbeitsaufnahme ab dem 17.09.
2. darausfolgend -> keine Arbeitslosigkeit ab dem 30.11.07
3. kein längerer Bezug von ALG I
4. und daraus folgend kein abrutschen in die Langzeitarbeitslosigkeit.

Es sollte also auch im Interesse der Agentur sein,dir lieber für 2 wochen ALG I zu zahlen anstatt ab dem 30.11.07 min. 6 Monate lang.Ich denke diese Punkte sollten deine Hauptargumente sein in Hinblick auf eine evtl. eintretene Sperrzeit.

Bin ich da überhaupt krankenversichert?

Während der 14tage bist du über die agentur für arbeit krankenversichert.

MfG
Codeman

fehlgekauft
30.07.2007, 19:51
hallo codeman!
danke für deine tolle antwort.
ich möchte nur nachschieben, dass ich mich bereits beim arbeitsamt gemeldet habe!
habe auch gesagt, dass ich ab dem 1.9. einen neuen job habe!
aber dass ich lieber den neuen job ab dem 17.9. haben möchte, hab ich noch nicht gesagt!
es gibt für mich sehr viele argumente, den job ab dem 17.9. anzunehmen!
ich hab noch nie alg oder so bezogen!
deshalb tu ich mir ja so schwer.
ich muß meinen aktuellen vertrag (während küfrist) fristgerecht kündigen! (zum 31.8.), danach den ungeliebten abgeschlossenen vertrag vom 1.9. zum 15.9 kündigen.
so könnte ich dann ohne lücke am 17.9 meinen traumjob antreten.
ps: was wäre, wenn ich die 2 wochen vom 1.9.-17.9. weder arbeitslos melde, noch den ungeliebten vertrag (auflösung) antrete?
dann bin ich doch für 2 wochen nicht versichert??? oder???

danke
frankHallo fehlgekauft,

ich würde das alles nehmen und zur Agentur für Arbeit gehen.

Problematisch ist die sache aber schon und sehr verzwickt.Im Grunde bist du schon gekündigt und du müsstest dich schon längst bei der Agentur für Arbeit gemeldet haben.Da ich nicht weiss ob du das getan hast,ich denke eher nein,wirst du dafür schon mal eine ggf. 10% Leistungskürzung zu erwarten haben.Daher umgehend zur Agentur und Arbeitslos ab dem 30.11.07 melden.

Ob du Anspruch und ggf. in welche Höhe auf ALG I hast,hängt von 2 Faktoren ab.

Faktor 1: Warst du in den letzten 2 Jahren mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt ?

Faktor 2: Gilt für unterbrochene Arbeitsverhältnisse.Hast du in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung ALG I bezogen ? Das ist dahingehend wichtig,wie lange du ALG I beziehen wirst.Solltest du in den letzten 2 Jahren 12 Monate beschäftigt gewesen sein,so hättest du einen anspruch von 6 Monaten ALG I.Je länger du beschäftigt warst,desto länger dein ALG I Bezug.



Ebend deswegen solltest du umgehend zur Arbeitsagentur gehen.Ich denke unter diesen Umständen,wird eine Sperrzeit,die dir bei eigener Kündigungzusteht, nicht greifen.In meinen Augen hast du mehr als einen "wichtigen Grund" um selbst zum 31.08.07 zu kündigen.Ein "wichtiger Grund" ist deshalb immer wichtig,weil die Agentur dahingehend verpflichtet ist zu schauen ob es nötig war zu kündigen.Beispielsweise anzuführen für einen wichtigen Grund wären z.b. sexuelle Nötigung am arbeitsplatz,mobbing,ausstehende gehälter usw.

1. neue arbeitsaufnahme ab dem 17.09.
2. darausfolgend -> keine Arbeitslosigkeit ab dem 30.11.07
3. kein längerer Bezug von ALG I
4. und daraus folgend kein abrutschen in die Langzeitarbeitslosigkeit.

Es sollte also auch im Interesse der Agentur sein,dir lieber für 2 wochen ALG I zu zahlen anstatt ab dem 30.11.07 min. 6 Monate lang.Ich denke diese Punkte sollten deine Hauptargumente sein in Hinblick auf eine evtl. eintretene Sperrzeit.



Während der 14tage bist du über die agentur für arbeit krankenversichert.

MfG
Codeman

Codeman
30.07.2007, 20:10
Hallo fehlgekauft,

ich muß meinen aktuellen vertrag (während küfrist) fristgerecht kündigen! (zum 31.8.), danach den ungeliebten abgeschlossenen vertrag vom 1.9. zum 15.9 kündigen.
so könnte ich dann ohne lücke am 17.9 meinen traumjob antreten.
ps: was wäre, wenn ich die 2 wochen vom 1.9.-17.9. weder arbeitslos melde, noch den ungeliebten vertrag (auflösung) antrete?
dann bin ich doch für 2 wochen nicht versichert??? oder???

Ich verstehe grade etwas Bahnhof.Du hast deinen normalen AV der laut Kündigung am 30.11.07 endet.Das habe ich verstanden.Von was für einen zweiten Vertrag redest du hier grade ? Vor allem ich finde es ein wenig blauäugig wenn ich sagen darf,der agentur zu sagen du hast ab dem 01.09. einen neuen job.automatisch endet dort deine arbeitslosigkeit und bist nicht mehr über die agentur für arbeit krankenversichert.Du müsstest dich dann mit deiner Krankenkasse in verbindung setzen und über eine freiwillige weiterversicherung beraten,willst du nicht die 2 wochen ohne KV da stehen.

danach den ungeliebten abgeschlossenen vertrag vom 1.9. zum 15.9 kündigen.

Hier verstehe ich nur bahnhof.........

Bitte genauer erklären !


Mfg
Codeman