km0006
08.04.2006, 15:28
Hallo zusammen!
Zunächst mal ein paar Eckdaten: Bin seit knapp 2 Monaten ALG II-Empfänger und betreibe im Nebenerwerb ein Gewerbe. Dies läuft nicht so gut, weshalb ich ALG II beantragt habe. Ich werde allein als Bedarfsgemeinschaft geführt.
Habe vor kurzem meine erste Einnahme-Überschuss-Rechnung an die Agentur geschickt. Nun habe ich ein Schreiben bekommen, dass ich ALG II zu Unrecht bezogen habe. Der genannte Betrag ist genau der, den ich in der EÜR an die Agentur geschickt hatte.
Die wollen mir also tatsächlich 100% meines Einkommens anrechnen und werfen mir sogar vor, dass ich an der Überzahlung Schuld bin!
Da ich mich natürlich vorher über den Zuverdienst im Internet auf arbeitsagentur.de informiert habe, weiss ich naürlich, dass nur ein gewisser Teil angerechnet wird.
Zudem wusste der Sachbearbeiter von Anfang an, dass ich eine selbständige Tätigkeit ausübe! Schliesslich wurde das Thema mehrmals angeschnitten, es wurde die Gewerbeanmeldung vorgelegt und ich hatte wegen dem Zuverdienst nachgefragt. Dabei wurde bestätigt, dass nur ein prozentualer Anteil angerechnet wird.
Man könnte meinen, dass die geziel Falschinformationen geben oder selbst keinen Plan über Gesetze haben! :evil:
Möchte nun einen Widerspruch schreiben. Nur ich weiss nicht, was ich alles reinschreiben soll? Könnt ihr mir paar Tipps geben?
Zunächst mal ein paar Eckdaten: Bin seit knapp 2 Monaten ALG II-Empfänger und betreibe im Nebenerwerb ein Gewerbe. Dies läuft nicht so gut, weshalb ich ALG II beantragt habe. Ich werde allein als Bedarfsgemeinschaft geführt.
Habe vor kurzem meine erste Einnahme-Überschuss-Rechnung an die Agentur geschickt. Nun habe ich ein Schreiben bekommen, dass ich ALG II zu Unrecht bezogen habe. Der genannte Betrag ist genau der, den ich in der EÜR an die Agentur geschickt hatte.
Die wollen mir also tatsächlich 100% meines Einkommens anrechnen und werfen mir sogar vor, dass ich an der Überzahlung Schuld bin!
Da ich mich natürlich vorher über den Zuverdienst im Internet auf arbeitsagentur.de informiert habe, weiss ich naürlich, dass nur ein gewisser Teil angerechnet wird.
Zudem wusste der Sachbearbeiter von Anfang an, dass ich eine selbständige Tätigkeit ausübe! Schliesslich wurde das Thema mehrmals angeschnitten, es wurde die Gewerbeanmeldung vorgelegt und ich hatte wegen dem Zuverdienst nachgefragt. Dabei wurde bestätigt, dass nur ein prozentualer Anteil angerechnet wird.
Man könnte meinen, dass die geziel Falschinformationen geben oder selbst keinen Plan über Gesetze haben! :evil:
Möchte nun einen Widerspruch schreiben. Nur ich weiss nicht, was ich alles reinschreiben soll? Könnt ihr mir paar Tipps geben?