Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausbildung; nur wie komme ich hin?
Hallo
Ich beginne am 1.8. mit meiner Ausbildung und mein Problem ist folgendes:
Ich lebe mit meiner Mutter und mit meinen 2 Geschwistern(beide Volljährig) zusammen in einer "Bedarfsgemeinschaft"
So: im ersten Ausbildungjahr bekomme ich 422 Euro brutto.
Leider wir davon der große Teil abgezogen so dass ich nicht sehr viel ürbig habe(bin mir nicht ganz sicher vieviel werden wohl um die 100 Euro sein)
Schön und gut aber das Problem ist jetzt das ich mir eine teure Fahrkarte kaufen muss , heißt das mir nichts von dem Gehalt übrig bleibt.
Die Fahrzeit zu meiner Arbeitsstelle wird ca. 1 stunde dauern +-5 minuten
Jetzt meine Frage: Gibts es die Möglichkeit das ich von irgendwo her die Fahrtkosten erstattet bekomme? Also vom Jobcenter schonmal nicht dass weiß ich....
Ich sollte vielleicht noch dazu sagen das meine Mutter nicht in der lage ist diese Kosten zu tragen.
Währe sehr nett wenn mir jemand helfen könnte:-) weil ich sonst zu Fuß gehen müsste:-P:patsch:
lg Simon
Hallo,
shice Situartion.Einen Antrag auf Mobilitätshilfe seitens der Agentur für Arbeit hättest du VOR Vertragsabschluss beantragen müssen.Aber wer weiss das schon ?
Wie bist du darauf gekommen,dass es seitens des Jobcenters nichts gibt ?
Mal eine Frage wie alt bist du ?
MfG
Codeman
StephanK
30.07.2007, 17:19
Einen Antrag auf Mobilitätshilfe ...Leider gibt's das für Azubis nicht. :cry:
Durch den Beginn der Ausbildung ändert sich einiges bei Euch, und leider wird es komplizierter.
Als Azubi hast Du kein Anrecht mehr auf Alg II; deswegen fällst Du aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Wenn Ihr's noch nicht getan habt, solltet Ihr bitte den Ausbildungsbeginn mit einem Formular Veränderungsmitteilung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-0k20-Veraenderungsmitteilung.pdf) Eurer ARGE mitteilen.
Weil Du aber noch mit Mutter und Geschwistern zusammenwohnst, bildest Du mit ihnen eine Haushaltsgemeinschaft. Das ist was anderes als Bedarfsgemeinschaft- vor allem in finanzieller Hinsicht, denn Du kannst voraussichtlich Deine Azubi-Vergütung für Dich behalten. Du müsstest nämlich Deiner Mutter und Deinen Geschwistern nur dann "etwas abgeben" (d.h. ihr Alg II würde um einen entsprechenden Betrag gekürzt), wenn Deine Azubi-Vergütung über einen bestimmten Betrag kommt.
Dieser Betrag ist: (€ 694 + Dein 1/4-Anteil an Miete und Heizkosten) x 1,5
Nur wenn Deine Azubi-Vergütung netto und abzüglich Deiner Fahrkosten höher ist als dieser Betrag wird Deiner Mutter und Deinen Geschwistern was davon auf ihr Alg II angerechnet - sonst nicht.
"Um die Ecke" werden Deine Fahrkosten also schon berücksichtigt.
:shock:okay....jetzt bin ich völlig verwirrt
Womit fange ich denn mal an:
"Als Azubi hast Du kein Anrecht mehr auf Alg II; deswegen fällst Du aus der Bedarfsgemeinschaft raus"
Bist du dir da sicher?:-O Ich hatte seit der unterzeichnung des Vertrages mehrere Termine beim Jobcenter aber die haben mir nichts in der richtung gesagt...Haben mir einfach nen Zettel in die Hand gedrückt den ich doch bitte von meinem Arbeitgeber ausfüllen lasse(Wieviel Gehalt ich kriege usw.) Und meinten es würde einfach so weiter laufen wie bisher.
Ich hatte zwischendurch Minijobs da lief es genauso einfach den Zettel ausfüllen lassen dat wars^^
Zum 1 jeden Monats wurden meiner Mutter dann 400 Euro abgezogen bzw. nicht ausgezahlt(vom alg2)Wenn ich dann eine Lohnabrechnung bekommen habe musste ich die einreichen und ich durfte 160 Euro behalten(100euro +20% des gehaltes) und meine Mutter bekam von mir 240 euro und dann einige Wochen(!) später 160 Euro vom Jobcenter wieder.
Das war immer ein Streß....:patsch:
Und wie gesagt so soll es (von jc seite aus) weiter gehen
So das war schon mal viel weiter gehts:
Also wenn ich kein Alg 2 mehr bekomme und ich liege ja unter dem Betrag den du genannt hast ist meine Frage: Wer zahlt den Anteil der mir fehlt wenn ich kein alg 2 mehr bekomme? dann fehlen ja meiner mutter 270 euro(oder so^^)die sie "für mich" monatlich vom JC bekommt.Wenn ich die dann zahlen müsste währe ich ja wieder bei dem Problem mit den Fahrtkosten:twisted:
Boah ich krieg hier ne Macke^^
Währe nett wenn sich nochmal jemand durch meinen Text "kämpfen" könnte um mir zu helfen währe echt nett denn ich verzweifel solangsam an dem Mist(sry)
ach ja ich bin 19 jahre alt
lg Simon
Uff,
"Als Azubi hast Du kein Anrecht mehr auf Alg II; deswegen fällst Du aus der Bedarfsgemeinschaft raus"
Bist du dir da sicher?:-O Ich hatte seit der unterzeichnung des Vertrages mehrere Termine beim Jobcenter aber die haben mir nichts in der richtung gesagt...Haben mir einfach nen Zettel in die Hand gedrückt den ich doch bitte von meinem Arbeitgeber ausfüllen lasse(Wieviel Gehalt ich kriege usw.) Und meinten es würde einfach so weiter laufen wie bisher.
Leider ist das mal wieder eine Falschauskunft von Leuten die absolut keine Ahnung haben,aber alle Hebel der Macht in Ihren Händen.
Leider stimmt es ebenso was StephanK gesagt hat,du fällst gänzlich aus dem ALG II Bezug raus.Das regelt auch folgender Paragraf
§7 Abs.5 SGB II
(5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.
Das heisst folgendes: Deine Mutter und deine beiden anderen Geschwister bilden weiterhin eine Bedarfsgemeinschaft.Du allerdings bildest mit den anderen zusammen eine Haushaltsgemeinschaft.Sehr kompliziert ja richtig.
Bei den 400 Euro Jobs war es so,dass diese wohl erst komplett auf euren gesamten Bedarf berechnet wurden und mit einreichung deiner lohnabrechnung wurde dieses an,in einen für mich nicht durchsichtigen system seitens deiner beschreibung,wohl korrigiert,weil dir ja dieser eigenanteil von 165 euro zusteht.D.h. der rest wurde einbehalten.
Wer zahlt den Anteil der mir fehlt wenn ich kein alg 2 mehr bekomme? dann fehlen ja meiner mutter 270 euro(oder so^^)die sie "für mich" monatlich vom JC bekommt.
Das ist das perfide und perverse daran.Das zahlt keiner.In Unterstellung ihr wäret eine Haushaltsgemeinschaft,hat die Arge dich indirekt dazu verpflichtet du würdest 1/4 deiner miete selber tragen,ebenso dich auch selber verpflegen,so dass deiner Mutter durch dich keine weiteren kosten entstehen.somit zieht sie die 270 euro vom Bedarf deiner Mutter und deiner Geschwister ab.
MfG
Codeman
StephanK
30.07.2007, 21:30
Leider stimmt es ebenso was StephanK gesagt hat,du fällst gänzlich aus dem ALG II Bezug raus.Das regelt auch folgender ParagrafNa ja, im Ergebnis stimmt es zwar, aber meine Begründung war falsch - große Peinlichkeit :oops: und bitte um Entschuldigung!
Ich hatte nicht bedacht, dass es für Azubis, die noch im Elternhaus wohnen, anders ist; vielleicht kommt das daher, dass die meisten Azubis, die hier anfragen, entweder aus dem Elternhaus raus wollen oder aber müssen, weil sie nur weit weg eine Lehrstelle finden. Die kriegen aber wirklich kein Alg II, sondern nur BAB, das "Lehrlings-BAföG".
Du bleibst also im Prinzip Alg II-berechtigt.
Ob Du Teil der Bedarfsgemeinschaft bleibst oder nicht hängt davon ab, ob Du Deinen (nach Alg II-Maßstäben berechneten Bedarf) mit der Azubi-Vergütung selbst decken kannst oder nicht. Wahrscheinlich ist das nicht so, denn Dein Bedarf ist € 278 + Dein 1/4-Anteil an Miete und Heizkosten. Wenn ich diesen Anteil mal mit € 82 annehme (rechnet sich leichter... :) ) ergibt sich ein Monatsbedarf von € 360.
Dieser Bedarf ist durch Deine Azubi-Vergütung nicht gedeckt, weil sie nicht in voller Höhe angerechnet wird. Es werden davon Freibeträge in Höhe von € 160 abgezogen sowie Deine Werbungskosten (das sind die Kosten, die Du hast, um das Einkommen überhaupt erzielen zu können); ich nehme mal an, Deine Ausbildungsstelle ist in Hannover, also hättest Du mit einer GVH-Card einen monatliche Fahrkosten von gut € 40. Also werden € 200 von Deiner Azubi-Vergütung nicht angerechnet, sondern nur € 222 und es bleibt ein ungedeckter Monatsbedarf von € 360 - € 222 = € 138.
Damit bleibst Du Teil der Bedarfsgemeinschaft und hast einen Alg II-Anspruch. Wie hoch er tatsächlich ist, hängt von der Höhe der Miete und Deiner Werbungskosten ab.
Die Fahrkosten bekommst Du zwar nicht direkt ersetzt, aber es wird entsprechend weniger von Deinem Alg II abgezogen.
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