bruder gotfried
09.04.2006, 16:50
Hallo Forum,
ich habe da ein paar Fragen, nach denen ich schon den ganzen Tag im www nach Antworten suche.
1. Feiertagsarbeit als 1€ Jobber grundsätzlich:
- zulässig?
- wie zu entlohnen (Zeitausgleich? Feiertagszuschlag?)
- Versicherungstechnisch (entsprechenden Eintrag über Feiertagsarbeit fehlt in dem Vertrag über "Arbeitsgelegenheit gegen Mehraufwandentschädigung". Diese kennt nur Montag - Sonnabend als Arbeitstag.
2.Die zuständige Person weigert sich eine Zusatzvereinbarung für Feiertagsarbeit anzufertigen. Ich fürchte um meinen Versicherungsschutz. Kann sie das, oder muß nicht eine komplett neue Vereinbarung getroffen werden?
3.Desweiteren hat diese Person festgestellt, daß die Maßnahme fälschlicher Weise mit zwei € per Stunde entlohnt werden sollte. Sie hat dieses auf dem ihr vorliegendem Vertrag auf einen € geändert.
In meiner Ausfertigung wurde dies von ihr nicht geändert.
Dies soll ich selber machen!!!!!!! :patsch:
4.Ab dem Änderungstag wird nur noch ein € per Stunde bezahlt. Ich halte diese Änderung als Vertragsbruch.
In der Hoffnung Antwort zu bekommen
bruder gotfried
ich habe da ein paar Fragen, nach denen ich schon den ganzen Tag im www nach Antworten suche.
1. Feiertagsarbeit als 1€ Jobber grundsätzlich:
- zulässig?
- wie zu entlohnen (Zeitausgleich? Feiertagszuschlag?)
- Versicherungstechnisch (entsprechenden Eintrag über Feiertagsarbeit fehlt in dem Vertrag über "Arbeitsgelegenheit gegen Mehraufwandentschädigung". Diese kennt nur Montag - Sonnabend als Arbeitstag.
2.Die zuständige Person weigert sich eine Zusatzvereinbarung für Feiertagsarbeit anzufertigen. Ich fürchte um meinen Versicherungsschutz. Kann sie das, oder muß nicht eine komplett neue Vereinbarung getroffen werden?
3.Desweiteren hat diese Person festgestellt, daß die Maßnahme fälschlicher Weise mit zwei € per Stunde entlohnt werden sollte. Sie hat dieses auf dem ihr vorliegendem Vertrag auf einen € geändert.
In meiner Ausfertigung wurde dies von ihr nicht geändert.
Dies soll ich selber machen!!!!!!! :patsch:
4.Ab dem Änderungstag wird nur noch ein € per Stunde bezahlt. Ich halte diese Änderung als Vertragsbruch.
In der Hoffnung Antwort zu bekommen
bruder gotfried