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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Feiertagsarbeit


bruder gotfried
09.04.2006, 16:50
Hallo Forum,

ich habe da ein paar Fragen, nach denen ich schon den ganzen Tag im www nach Antworten suche.

1. Feiertagsarbeit als 1€ Jobber grundsätzlich:

- zulässig?
- wie zu entlohnen (Zeitausgleich? Feiertagszuschlag?)
- Versicherungstechnisch (entsprechenden Eintrag über Feiertagsarbeit fehlt in dem Vertrag über "Arbeitsgelegenheit gegen Mehraufwandentschädigung". Diese kennt nur Montag - Sonnabend als Arbeitstag.

2.Die zuständige Person weigert sich eine Zusatzvereinbarung für Feiertagsarbeit anzufertigen. Ich fürchte um meinen Versicherungsschutz. Kann sie das, oder muß nicht eine komplett neue Vereinbarung getroffen werden?

3.Desweiteren hat diese Person festgestellt, daß die Maßnahme fälschlicher Weise mit zwei € per Stunde entlohnt werden sollte. Sie hat dieses auf dem ihr vorliegendem Vertrag auf einen € geändert.
In meiner Ausfertigung wurde dies von ihr nicht geändert.

Dies soll ich selber machen!!!!!!! :patsch:

4.Ab dem Änderungstag wird nur noch ein € per Stunde bezahlt. Ich halte diese Änderung als Vertragsbruch.


In der Hoffnung Antwort zu bekommen

bruder gotfried

Die Ägypter
09.04.2006, 17:19
Hallo...

das Kernproblem bei den EEJ ist, das kein originäres Arbeitsverhältnis zustande kommt - allerdings bin ich der Meinung, dass das gesetzliche Arbeitsrecht nicht unterschritten werden darf!

Das bedeutet nicht zwingend Feiertagsregelungen oder Zahlung von Feiertagszuschlägen - allerdings bedeutet es nach deiner "Vereinbarung" mit dem zuständigen Träger, wenn Feiertagsarbeit nicht explizit ausgeschlossen ist und diese Feiertage eben auch Mo-Sa "auftreten" können, dass diese Arbeit zulässig sein kann...

Die einseitige Abänderung von zwei Euro auf einen Euro Mehraufwandsentschädigung dagegen läuft nun überhaupt nicht, es kann nicht dein Problem sein, wenn sich "geirrt" wurde - die Vereinbarung steht mit den Unterschrift und wäre auch einklagbar - allerdings bin ich mir nicht sicher, welches Gericht zuständig wäre....

Wenn die ArGe nicht "drinhängt" also nur der Träger direkt gefragt wäre, würde ich mal auf Amtsgericht als erste mögliche Instanz tippen...

Was den Versicherungsschutz angeht... das ist nicht dein Problem - passiert dir was und der Träger hat dich nicht versichert, wird er allerdings seines Lebens nicht mehr froh... :twisted:

Bin gespannt, was dir andere schreiben 8)

bruder gotfried
09.04.2006, 17:57
Hallo,

Es geht explizit um die Sonn und Feiertage.
Der Punkt für mich ist, ich verrichte meinen Dienst im Segelhafen. Man stelle sich folgendes überspitztes Szenario vor: ich gehe über die Stege, stolpere und falle so unglücklich das ich mit einem Hochdruckreiniger auf eine Yacht knalle und dabei einen Schaden verursache. Der Träger wird dann mit Sicherheit doch nicht aus Güte zugeben, daß das Dienstzeit war und freiwillig seine Versicherung bemühen.

Aus dem Leben habe ich gelernt, daß so etwas immer brav auf den Verursacher abgeschoben wird. Somit wäre ich privat haftbar, ohne private Haftpflichtvers. eine ziemlich unangenehme Situation. Und das Gegenteil beweisen kommt meistens teuer.

Und aus eben diesem Grunde glaube ich das eine Beschäftigung ohne den nötigen Zusatzvertrag nicht zulässig ist.

Die Ägypter
09.04.2006, 18:03
Du hast nur von Feiertagen gesprochen...

Sonntage sind lt. deiner Vereinbarung nicht EEJ-gebunden, du musst also an Sonntagen nicht arbeiten! An Feiertagen die auf Wochentage außer Sonntage entfallen schon...

Zur Versicherungsproblematik: Setz ein Schreiben auf und frag gezielt nach - mit Frist, wenn du das per Einschreiben/Rückschein machst, bist du aus der privaten Haftung raus, denn du hast dich dann schon mehr gekümmert, als das eigentlich deine Pflicht ist....

bruder gotfried
09.04.2006, 18:34
Dann werde ich mal anfangen zu tippen.

Upsala
09.04.2006, 19:01
@bruder gotfried

Servus!
Darf ich mal fragen, für was du und für wen du über den Steg stolperst? Hört sich so ungemein gemeinnützig an dein Job. :?