Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hartz-Empfänger und Studentin als Hauptmieter - keine Bedarf
uplocker
31.07.2007, 11:33
Hallo zusammen :)
Ich wohne in einer WG mit einer Studentin (Lebt nur von Bafög und ihrem Kindergeld).
Ich werde wahrscheinlich demnächst Hartz beantragen müssen.
Welcher Grundbetrag wäre mir zuzurechnen, falls das Amt uns als Gemeinschaft wertet? 311 oder 345 Euro?
Gruß
Wenn euch die Arge als Wohngemeinschaft einstuft,stehen dir 347 euro regelsatz zu + 1/2 eurer miete.
MfG
Codeman
Wenn euch die Arge als Wohngemeinschaft einstuft,stehen dir 347 euro regelsatz zu + 1/2 eurer miete.
Das "Wenn" ist leider die große Frage... sie werden ersteinmal versuchen euch als BG einzustufen, aber da solltest du dich erst gar nicht drauf einlassen.
Ich weiß nicht wie hartnäckig euere regionale ARGE da ist, aber wünsche dabei gutes gelingen!
Betroffener
01.08.2007, 15:12
Um es mal noch konkreter zu sagen:
Wenn die ArGe sich auf eine Bedarfsgemeinschaft versteift (und das wird sie), bleibt nur der Gang zum Sozialgericht zwecks Antrag auf einstweiligen Rechtschutz und späterer Klage, falls die ArGe nicht einlenkt.
Der Richter überprüft hierbei aufgrund der Stellungnahmen von Antragsteller und Antragsgegner die Erfolgsaussichten (was von Gericht zu Gericht durchaus uterschiedlich ausfallen kann) und lehnt dann entweder den einstweiligen Rechtschutz ab oder verdonnert die ArGe zur Zahlung bis die Klage an sich vom Gericht bearbeitet wird - was sehr lange dauern kann.
Vorbereitend macht es also durchaus Sinn, sich vergleichbare Urteile des zuständigen Gerichtes anzusehen, um ein Gefühl zu bekommen, wie die eigenen Chancen aussehen.
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