Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auszug aus Untermietverhältnis in eigene Wohnung
Da ich seit einer Weile als Untermieterin in einer 4-Zi-Wohnung bei einer 2-köpfigen Familie mitwohne und die Verhältnisse äußerst schwierig sind, will ich wieder in eine eigene Wohnung ziehen.
Nach einigen Recherchen im Internet bin ich nun ganz verunsichert, ob mir der Umzug überhaupt genehmigt wird bzw. ob die neue Wohnung nicht zu teuer ist, da sie 60 qm groß ist (und natürlich teurer ist als der bisherige Untermietbetrag).
Dem neuen Vermieter habe ich schon eine mündliche Zusage gemacht, da mir nicht klar war, dass ich vorher das Amt fragen muss. Das werde ich selbstverständlich so bald wie möglich nachholen.
Ich will aber auf jeden Fall in diese Wohnung ziehen, weil ich froh bin, überhaupt eine zu bekommen, da ich zwei Katzen habe und die Wohnungssuche hier für mich als HarzIV-Empfängerin nicht ganz einfach ist.
Nun weiß ich aber nicht, wie hoch hier die Mietobergrenze ist. Die Mietkosten liegen bei (2 Zimmer) 280 € kalt ohne Strom für Heizung (Nachtspeicher), Dusche etc. Ich wohne an einem 7000-Einwohner-Ort an der Mosel.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
Die Ägypter
09.04.2006, 17:57
Hallo Dora,
du bist im laufenden ALG II-Bezug =? Falls ja - ist deine ArGE im Vorfeld überhaupt um eine Art "Umzugserlaubnis" zu bitten, sie bescheinigen dir damit, dass dein Umzug notwendig ist.
Das ist wichtig, um Umzugskosten, möglichst nahtlosen Fluss des ALG II sowie Kaution auf Darlehensbasis zu gewährleisten!
Warum genau musst/willst du ausziehen?
Ebenso sind die Angemessenheitsgrenzen der Miete (KdU) vorab nachweisbar zu erfragen (möglichst schriftlich).
Wenn du mir deinen genauen Ort sagst (mit nächstgrößerer Stadt und ggf. Kreis), kann ich dir die Ca-Werte heraussuchen!
Einen Mietvertrag wirst du in jedem Fall vor Unterschrift der ArGe zwecks Bewilligung vorlegen müssen...
Was die von dir genannten Bedingungen der Wohnung angeht... grundsätzlich ist die Wohnungsgröße nicht relevant... Ausnahme: die Bemessung der Heizkosten, hier gibt es teils Höchstgrenzen und die liegen im Regelfall für eine alleinstehende Person bei 45m²!
Weiteres Problem könnte die Nachtspeicherheizung über Strom sein, ich will dir deine Hoffnung nicht nehmen - aber an deiner Stelle würde ich aus vielerlei Gründen die Finger von dieser Heizform lassen - weil die Abgrenzung zu deinem "privaten" Strom (der ja aus dem Regelsatz zu leisten ist) schwierig wird und das umsomehr, wenn auch Warmwasser über Strom erzeugt wird und darüberhinaus auch noch die m² zu groß ist... Das wird vermutlich ein Bescheid, den kein Mensch blicken wird und du wirst aus dem Regelsatz vermutlich mehr zuzahlen müssen, als dir lieb sein kann!
Hm, ich bin etwa vor einem Jahr ganz ohne zu "Bitten" problemlos von einem ganz anderen Bundesland umgezogen, natürlich ohne irgendwelche Umzugskosten oder Kautionen zu beantragen. Um die geht es mir auch nicht, ich würde alles selbst organisieren.
Die Heizform kann ich mir nun mal nicht aussuchen, die ist in der Wohnung so vorhanden, ansonsten kann ich dort mit einem Holzofen zuheizen (habe ich auch vor) und mit einer gewissen Zuzahlung rechne ich sowieso bereits innerlich.
Ich will aus privaten Gründen ausziehen, der Wohnungsinhaber ist ein äußerst schwieriger Mensch mit Neigung zur Cholerik und dazu seine nicht erzogene pubertierende Tochter, beide sind einfach zuviel für mich.
Bei mir ist kürzlich Diabetes und Bluthochdruck festgestellt worden, und mir ist das Wohnen dort einfach zu eng, nervlich zu belastend und zudem geht es auch noch auf meine (finanziellen) Kosten.
Der Wohnort ist im Kreis Bernkastel-Wittlich.
Die Ägypter
09.04.2006, 19:59
Nun... du kannst auch einfach "so" umziehen... allerdings kann es dir dann passieren, dass nur die Kosten der letzten Wohnung für die neue Wohnung angesetzt werden...
Ich weiß nicht, ob du dieses Risiko eingehen willst... eben auch wegen der Heizform und der zu großen Wohnung....
Mit dem Kreis allein ist mir leider nicht gedient, ich brauche schon den genauen Ort.
Für Wittlich gilt die Mietstufe III, das bedeutet die Höchstgrenze der Miete liegt bei 245 Euro kalt inkl. Nebenkosten zuzügl. Heizkosten...
Ca-Wert ist also 300 Euro höchstzulässige Warmmiete für eine alleinstehende Person....
Bei 280 Euro Kaltmiete wirst du reichlich aus deinem Regelsatz zuzahlen müssen.
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