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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung durch AN nach langer, unbezahlter Mehrarbeit


Kruemelchen
09.04.2006, 22:10
In meinem Arbeitsvertrag in einem mittelständischen Betrieb ist eine Arbeitszeit von 37h zu einem Festgehalt festgelegt. Im November '04 wurde diese Wochenarbeitszeit auf 42h verlängert und die Gehaltsberechnung geändert (abhängig von unserer Leistung im Verhältnis zum Bundesdurchschnitt Markengleicher Betriebe), so daß ich ca 50€/Monat netto mehr bekomme. (Hoffentlich habe ich das verständlich formuliert :shock: ) Das macht gigantische 2,50€ netto pro Überstunde :Respekt:
Nebenbei wurden Urlaubs- und Weihnachtsgeld 'aus wirtschaftlichen Gründen' gestrichen (zusammen ca 1 Monatsgehalt).
Nach Aussage des Arbeitgebers leisten wir alle freiwillig diese Mehrarbeit, schliesslich stünde es uns ja frei zu gehen :-x

Mein Arbeitgeber ist vorsorglich aus dem Arbeitgeberverband(?) ausgetreten!

Nun meine Frage: Kann ich das Arbeitsverhältnis kündigen ohne mit Sanktionen durch das Arbeitsamt rechnen zu müssen?


Derzeit planen wir, ca 600Km von hier wegzuziehen, wodurch eine Jobsuche von hier aus schwerer fällt, als zunächst dorthin zu ziehen und DANN nach neuer Arbeit zu suchen.


P.S: Sorry, daß ich als Neuling in diesem Forum euch so einen langen Text zumute :oops:

Die Ägypter
09.04.2006, 22:29
Hallo Kruemelchen,

für mich "riecht" das nach einseitiger Vertragsänderung...

Um hier Genaues sagen zu können, müsste man in Etwa deinen Arbeitsvertrag kennen... Wenn dort Urlaubs- und Weihnachtsgeld fester Vertragsbestandteil sind, kann das nicht einseitig einfach mal eben so abgeändert werden...

Gleiches gilt für die Std.-Anzahl!

Seid ihr tarifgebunden? Habt ihr einen Betriebsrat??? Bist du in einer Gewerkschaft? Branche... Tätigkeit??? und.... unabhängig von diesen Fragen....

Wurde dir eine Änderungskündigung vorgelegt (diese wäre nötig gewesen....)?

Einfach kündigen ohne Sperre = geht nicht!

Derzeit planen wir, ca 600Km von hier wegzuziehen, wodurch eine Jobsuche von hier aus schwerer fällt, als zunächst dorthin zu ziehen und DANN nach neuer Arbeit zu suchen.

Das spielt auch keine Rolle....

Allerdings kannst du deinen Arbeitgeber ggf. mit der nicht erfolgten Änderungskündigung "nückeln", indem du auf Einhaltung des geschlossenen Arbeitsvertrages bestehst.... möglichst in schriftlicher, nachweisbarer Form.... Hierzu solltest du dich allerdings anwaltlich beraten lassen - oder aber du lässt es dann auf die Kündigung seitens des Arbeitgebers ankommen (wenn ihm dein Anschreiben nicht "schmeckt")..

Wobei ich ehrlich bin... heutzutage noch solche Experimente =??? :shock:

Sich kündigen lassen oder selbst kündigen (ohne neuen Job!) bedeutet heutzutage - von den "Sanktionen" seitens der AfA mal abgesehen... akuten Erklärungsnotstand gegenüber neuen pot. Arbeitgebern... Hast du dann noch irgendwelche Lücken oder Probs im Lebenslauf, kann dir das deine künftige "Karriere" zerschmettern und zwar nachhaltig und ich spreche aus Erfahrung!

Gastarbeiter
09.04.2006, 22:29
Ich gehe mal davon aus, dass du Anspruch auf ALG I hast. Im Falle einer Eigenkündigung müsstest du mit einer dreimonatigen Sperre rechnen, es sei denn, du hättest für deine Kündigung einen wichtigen Grund. Die von dir genannten Gründe dürften allerdings nicht ausreichen, erkundige dich auf jedem Fall vorher bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit.

Zum Arbeitsvertrag, du hast einen Arbeitsvertrag mit 37 Std/Woche und Festgehalt abgeschlossen. Was ist in dem Arbeitsvetrag über Mehrarbeit geregelt? Wenn im AV nichts geregelt ist, bedarf eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit einer Änderungskündigung.

Gibt es einen Betriebsrat, bist du Gewerkschaftsmitglied?

Kruemelchen
24.04.2006, 10:40
Erstmal vielen dank euch beiden und sorry, daß ich so spät wieder hier reinschreibe.

Ja, ich bin Mitglied in der IGM, aber dort seit ca 12 Jahren als arbeitslos gemeldet und dementsprechend niedrige Beiträge, da ich 8 Jahre lang Branchenfremd gearbeitet habe und danach vergessen habe, mich dort umzumelden :patsch: . kA, ob die jungs und Mädels nun noch für mich da sind.

Abgesehen davon ist es ein mittelständischer Betrieb im KFZ-Handel.
Weihnachts- und Urlaubsgeld sind vertraglich nicht festgehalten.
Die 37h sind dort festgelegt.

Laut Arbeitgeber ist er nicht tarifgebunden, da er ja aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten ist.

Wenn ich mich kündigen lassen würde, könnte man das auf wirtschaftliche Gründe schieben, was meinem Lebenslauf doch eigentlich nicht nachhaltig schaden dürfte. Darauf würde sich mein AG aber sicher nicht einlassen, da er danach meinen Posten für 6 Monate nicht anderweitig besetzen darf, soweit ich informiert bin.

Die Ägypter
24.04.2006, 10:52
Hallo Kruemelchen,

du schreibst:

Wenn ich mich kündigen lassen würde, könnte man das auf wirtschaftliche Gründe schieben, was meinem Lebenslauf doch eigentlich nicht nachhaltig schaden dürfte. Darauf würde sich mein AG aber sicher nicht einlassen, da er danach meinen Posten für 6 Monate nicht anderweitig besetzen darf, soweit ich informiert bin.

Kannst du mir da eine Quelle deiner Info benennen, bitte? - Das ist mir völlig neu...

Was deine Gewerkschaftsangehörigkeit angeht... du zahlst zwar niedrige Beiträge und hättest dich wieder "anmelden" können... aber du zahlst Beiträge = vielleicht hast du es dort mit Menschen zu tun, wenn du dich danach erkundigst ob sie dir mindestens rechtlichen Rat geben können.

Z.B. in der Frage nach der Arbeitszeitverlängerung... denn unabhängig von der Angehörigkeit zum Arbeitgeberverband deines Bosses, bin ich der Ansicht, dass eine einseitige Vertragsänderung so rechtlich nicht drin ist, nicht ohne Änderungskündigung!

StephanK
24.04.2006, 14:07
Um auch mal meinen "Senf" dazuzugeben:
Eine Eigenkündigung bleibt nur dann ohne Sanktion, wenn Du dafür einen "wichtigen Grund" hast (§ 144 Abs. 1 Satz 1 SGB III). Das wiederholt die Formulierung im Gesetz, die umgekehrt den Arbeitgeber (oder auch einen Vermieter) zur fristlosen Kündigung berechtigt; es geht also letzlich um Unzumutbarkeit. Das ist eine hohe Hürde, und die Arbeitsagentur geht den für eine Eigenkündigung vorgebrachten Gründen in der Regel intensiv nach, insbesondere dann, wenn irgendwas nach "konstruiert" riecht. Sich "in Absprache" kündigen zu lassen kann deswegen recht gefährlich sein: Ein Anruf der Bundesagentur in der Personalabteilung, ein Personalsachbearbeiter, der arglos plaudert "ach, Krümelchen hat doch eigentlich selbst gehen wollen" - und Du hast zwölf Wochen Sperrzeit an der Backe (und zwölf Wochen kürzer Anspruch auf Arbeitslosengeld - nicht zu vergessen!). Die Sanktionen sind also richtig deftig, und man muss sehr vorsichtig sein.

Andererseits muss man sich nicht alles gefallen lassen und ist in krassen Fällen auch zur Eigenkündigung berechtigt, hat also dann den besagten wichtigen Grund.

Ich empfehle Dir ausdrücklich die Lektüre der internen Dienstanweisung zu § 144 SGB III (http://www.my-sozialberatung.de/files/da3s144.pdf) (PDF-Dokument), vor allem ab Seite 35. Dort ist näher aufgeschlüsselt, wann die BA einen Grund als wichtig anerkennt. Du solltest dazu am besten den für Deine Branche geltenden Tarifvertrag kennen, auch wenn er für Deinen Betrieb nicht gilt, weil er den Maßstab dafür abgibt, was Du noch akzeptieren musst und was Du zum Anlass für eine Eigenkündigung nehmen darfst. Im Zweifel kannst Du den Tarfivertrag im Tarifregister (http://landesregierung.schleswig-holstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/MJAE/Arbeit/Tarifregister.html) nachsehen.

Zum Thema Gewerkschaftsmitgliedschaft: Auch wenn Du evtl. Beiträge nachzahlen musst ist die im Mitgliedsbeitrag enthaltene Rechtsberatung durch einen Gewerkschaftssekretär im Zweifel billiger als ein Rechtsanwalt.

Seebarsch
24.04.2006, 19:09
Ich kann nur bestätigen was Stefan K angemerkt hat.
Für mich ist auch verdächtig, dass du die Änderungen seit dem November 2005 hingenommen hast. Hier wird die Agentur und auch ein Arbeitsrichter sagen, dass du stillschweigend mit der Vereinbarung einverstanden warst, da du dich nicht gewehrt hast.
M.E. sind sogar die Fristen für eine Klage vor dem Arbeitsgericht verstrichen.
Mir kommt es so vor, dass du in eine andere Gegend ziehen willst und jetzt einen Grund suchst, schadlos aus deinem Beschäftigungsverhältnis herauszukommen.
Mit Sicherheit wird, wenn du keinen wichtigen Grund hast, eine Sperrzeit von 12 Wochen auf dich zukommen!
:-x

Kruemelchen
24.04.2006, 22:18
Ich kann nur bestätigen was Stefan K angemerkt hat.
Für mich ist auch verdächtig, dass du die Änderungen seit dem November 2005 hingenommen hast. Hier wird die Agentur und auch ein Arbeitsrichter sagen, dass du stillschweigend mit der Vereinbarung einverstanden warst, da du dich nicht gewehrt hast.
M.E. sind sogar die Fristen für eine Klage vor dem Arbeitsgericht verstrichen.
Mir kommt es so vor, dass du in eine andere Gegend ziehen willst und jetzt einen Grund suchst, schadlos aus deinem Beschäftigungsverhältnis herauszukommen.

Sicherlich versuche ich schadlos aus diesem Arbeitsverhältnis herauszukommen. Wir sind ca 35 Angestellte, von denen niemand mehr zufrieden ist mit den gegebenen Umständen. Allerdings gibt der Arbeitsmarkt hier bei uns nichts her, so daß man nicht mal fix nen neuen Job suchen kann, bzw. findet.
Daher ja der geplante Umzug!

FXS64
26.04.2006, 15:54
Zum Thema ... ich werde aus der Berechnung nicht schlau, mich interessiert auch nicht das Netto sondern das Brutto was der AG auch bezahlen muss - für Steuern und Abzüge kann er ja nun nicht was dafür - oder ?? ... also was ergibt sich aus 5 Stunden in Brutto und wie ist das Verhältnis zum jetztigen Bruttolohn ... das lässt sich ja einfach umrechnen ... also Stunden im Schnitt aus dem Bruttolohn und dann Hochrechnen auf die 5 Stunden mehr - erst dann kommt eine Erhöhung oder Erniedrigung heraus.

Thema W- und U-Geld ... das sind nun mal alles freiwillige Leistungen außer es ist vertraglich festgelegt - nur wer macht das Heute noch ?? Ansonsten ist der immer am Arsch der sich auf soclhe Sonderzahlungen stützt.

Wenn ihr die Mehrarbeit freiwillig leistet, dann verstehe ich die ganze Aufregung sowieso nicht - denn dann müsste ja auch die Bezahlung korrekt sein.

Nach deinem 2. Post wegen der verschluderten Zahlungen an die Gewerkschaft (die eh nur für die Katze ist) denke ich bist du eher einer der schnell mal was umschichtet - deshalb immer obejktiv an die Sache rangehen - erst wenn die Ungerechtigkeit auch objektiv zu Tage kommt, kann man sich aufregen - dann aber auch "Manns genug sein" und was dagegen tun - net hier rumjammern, anpacken und Taten folgen lassen. Aber ich weiß, das traut sich dann wieder keiner :twisted: