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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Angemessene Kosten Bestands wohnung


laurin
09.04.2006, 22:26
Hallo zusammen,
Ich bekomme zur Zeit zwar noch ALG1 aber das ALG2
Steht so zusagen in einiger zeit an des wegen habe ich mal eine Frage,
ob die Kosten meiner Wohnung als angemessen gelten:

Wohnort Gelsenkirchen
Baujahr des Hause 1910 Renoviert 1970
Wohnen tu ich da seit 1981
Sie hat eine Größe von
64 qm für eine Person.
3 Zimmer & Küche & Bad
Kaltmiete 253 Euro
nur zur info Heizen tue ich mit einer Gasetagenheizung
die hat mit den NK nix zutun

Bei denn Nebenkosten selber ist es lustig für mich,
aber der Hausbesitzer kocht des wegen
(kann aber nix machen Vertrag ist Vertrag)
Normaler weise wäre für meine Wohnung ca. p.m. 85 Euro fällig
Aber auf Grund meines Speziellen alten Miet Vertrages
Wo nach ich nur Flurlicht & Frischwasser, nach Bezahlen muss
Zahle ich immer nur 30 Euro p.m. Abschlag
wenn ich die Erstattungen der Letzten Jahre durchsehe komme
ich sogar nur auf 14 bis 22 Euro Efektif

So das heißt also Efektive Kosten von max 253+30=283 Euro

Ist das jetzt angemessen oder nicht

Kann es aber sein das die Behörde so D..... ist
das die sagen nur weil die Wohnung zu Groß ist.
Soll ich mir eine Kleinere suchen wo ich wahrscheinlich
Dann sagen wir mal ca 220 Euro Miete aber 100EUR NK zahlen müste
220+100=320 sind dann sogar 37 Euro mehr als jetzt

StephanK
09.04.2006, 23:13
Gelsenkirchen hat stadteigene Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft, die auch im Internet zugänglich sind (http://www.my-sozialberatung.de/files/KDU_Gelsenkirchen.pdf). Danach sind für einen 1-Personen-Haushalt 48 qm und 236-274 € Miete angemessen. Deine Wohnung ist zwar deutlich größer, aber - wohl wegen des Altbaus - genau im "erlaubten" Preisbereich, so dass allein wegen der Wohnungsgröße nicht mit Ärger zu rechnen ist. Zu den Neben- und Heizkosten schweigen die G'kirchner Richtlinien sich aus, so dass ich annehme, dass sie übernommen werden, wenn und so lange sie nicht völlig aus dem Ruder laufen.

Die Mietstufen nach dem Wohngeldgesetz bzw. die Wohngeldtabelle sind jedenfalls in Nordrhein-Westfalen nicht als Kriterium für die Angemessenheit von Mieten heranzuziehen, siehe den Beschluss des Landessozialgerichts hier im Forum (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=22766).

Forumadmin
09.04.2006, 23:57
Tabelle
KdU Gelsenkirchen (http://www.arbeitslosennetz.de/index.php?option=com_content&task=view&id=804&Itemid=32)

Download in ALN Portal KdU (http://www.arbeitslosennetz.de/index.php?option=com_docman&task=cat_view&Itemid=5&gid=97)