Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausbildungszeugnis
Hallo Leute,
ich stelle hier mal was intern zur Diskussion.Ich habe heute mein Berufsausbildungszeugnis bekommen,weil heute mein letzter Tag in der Firma war.Dazu gibs dann noch ne kleine geschichte.
Ich stelle es mal hierrein.
Herr XYZ,geboren am 16.09.1984 in Berlin begann am 01.08.2005 seine Ausbildung zum Konditor in unserem Haus.Da er bereits eine Lehre zum Bäcker abgeschlossen hatte,konnte er die Ausbildungsdauer in unserem Betrieb um zwölf Monate verkürzen,so dass er Ende Mai diesen Jahres an der Abschlussprüfung teilnehmen konnte.Ein Prüfungsergebnis liegt uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor.
Während seiner Ausbildung wurde Herr XYZ von uns in allen wichtigen Aufgaben und Tätigkeiten entsprechend dem Berufsfeld eines Konditors ausgebildet.Dazu gehörten unter anderem:
-Umsetzen von Hygienevorschriften
-Handhabung von Anlagen,Maschinen und Geräten
-Vorbereiten von Arbeitsabläufen,Arbeiten im Team
-Herstellung und Weiterverarbeitung von Massen
-Überziehen von Konditoreierzeugnissen
-Gestaltung von Konditoreierzeugnissen
Herr XYZ war ein engargierter und interessierter Auszubildener,der stets bemüht (dazu schreib ich noch was) war,die vielfältigen Aufgaben im Konditorenhandwerk zu erlernen und im praktischen Arbeitsablauf anzuwenden.
Die an ihn gestellten Aufgaben erledigte er stets mit mit Sorgfalt und Genauigkeit.Sein Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war gut.
Herr XYZ scheidet mit Ablauf seines Berufsausbildungsvertrages am 31.Juli 07 aus unserem Betrieb aus.
Wir wünschen ihm für seine berufliche Zukunft alles Gute.
Anmerkung: Ich weiss selber das dieses zeugnis der letzter Mist ist.Zur Vorgeschichte:
Ich bin wegen diesen Betrieb damals in die Gewerkschaft eingetreten,weil die Lohnzahlungen nicht pünktlich kamen und ich deswegen fast aus der wohnung geflogen wäre.Ebenso wurde ich auch nie komplett nach dem Berufsbild des Konditors ausgebildet.Nie im leben.dafür habe ich ja mein berichtsheft,da kann ich das ja nachweisen.Da fehlt so viel.
Deswegen habe ich denen auch damals per gespräch klar gemacht das das so nicht geht und ich nach dem berufsausbildungsrahmenplan ausgebildet werden möchte.Daraufhin ist nichts passiert und dann habe ich das per nachdruck auch durch meine fachgewerkschaft zum ausdruck gebracht.
Daraufhin war das Verhältnis so ziemlich im keller.jeder hat versucht jeden eins auszuwischen.sei es mit feiertagen,die nicht ausgeglichen werden sollten.oder stunden die ich angeblich zu wenig gearbeitet hätte.
Dann wurde zu wenig geld gezahlt,als ich ins dritte lehrjahr kam mit der begründung die software habe nicht verstanden das ich schon drittes lehrjahr bin und es würde mir nachgezahlt werden mit der nächsten vergütung.was kam nicht ? richtig die nachzahlung.Daraufhin zum DGB Rechtsschutz gegangen und ein schlichtungsausschuss vor der innung beantragt.als der termin feststand wurde doch plötzlich überwiesen.
Ich könnte hier noch mehr schreiben,aber ihr seht sicherlich wie zerrüttelt das verhältnis zwischen mir und der geschäftsführung ist/war.
Was mich an diesen zeugnis stört sind X sachen.
1. so dass er Ende Mai diesen Jahres an der Abschlussprüfung teilnehmen konnte.Ein Prüfungsergebnis liegt uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor.
Das gehört meines erachtens gar nicht in ein zeugnis rein.Weils in 10 jahren einfach keine rolle spielt.Und selbst wenn das ergebnis vorgelegen hätte,bräuchte man das nicht im zeugnis erwähnen,dafür gibt es ja schließlich ein extra prüfungszeugnis nach §31 HwO (handwerksordnung).
2.Dazu gehörten unter anderem:
-Umsetzen von Hygienevorschriften
-Handhabung von Anlagen,Maschinen und Geräten
-Vorbereiten von Arbeitsabläufen,Arbeiten im Team
-Herstellung und Weiterverarbeitung von Massen
-Überziehen von Konditoreierzeugnissen
-Gestaltung von Konditoreierzeugnissen
Auch hier gehören zumindest 4 sachen nicht rein,weil es eine selbstverständlichkeit ist.
Meines erachtens müsste hier zwingend stehen
- Herstellung von Krem -,Sahne - und Obsttorten,sowie Obsttörtchen,jeglicher Art
- Temperieren und Überziehen von Konditoreierzeugnisse mit Kuvertüre
- Modellieren von Marzipan
- Herstellung von Desserts
- Herstellung von Blechkuchen,Schnitten und Produkten aus dem Bereich der Patisserie
Das was die geschrieben haben,stimmt zwar,gibt aber nur sehr unzureichend wieder was wirklich vermittelt wurde bzw. lässt mich nicht in einen wohlwollenden Licht erscheinen.
,der stets bemüht (dazu schreib ich noch was) war,die vielfältigen Aufgaben im Konditorenhandwerk zu erlernen und im praktischen Arbeitsablauf anzuwenden.
Die an ihn gestellten Aufgaben erledigte er stets mit mit Sorgfalt und Genauigkeit.
Ich hab darüber mal mit einen unserer gesellen gesprochen.Der meinte wenn ich nur "bemüht war" dann müsste bei anderen stehen,sie haben es nicht geschafft.ich habe immer das gemacht,in der qualität wie es gefordert war.Das haben auch Gesellen gegenüber dem Geschäftsführer so gesagt.
Sorgfalt und Genauigkeit sind meines erachtens Grundvoraussetzungen.Völliger Humburg.Achso und wegen den beiden "mit" das steht wirklich so in meinen zeugnis.daher muss das auch raus.
So was sagt ihr jetzt dazu ?
Am donnerstag hat meine gewerkschaft sprechstunde,natürlich werde ich dahin gehen und sehen was sich machen lässt.
Aber eure meinungen würden mich trotzdem interessieren.
MfG
Codeman
,der stets bemüht war,die vielfältigen Aufgaben im Konditorenhandwerk zu erlernen und im praktischen Arbeitsablauf anzuwenden.
Das ist so ziemlich die übelste Bewertung die man in einem Zeugnis (in dem nie was negatives stehen darf) geben kann.
Die an ihn gestellten Aufgaben erledigte er stets mit mit Sorgfalt und Genauigkeit.
Genau, die gestellten Aufgaben aber auch keinen Handschlag mehr...
Und nur mit "einfacher" Sorgfalt, nicht mit großer (gut) oder größter (sehr gut).
Dieses Zeugnis ist ein Schlag in die Fresse, sorry...
Nachtrag:
Intern bitte Signatur aus :)
Hallo Trish,
in der tat hatte ich mir so was schon gedacht.Natürlich wieder ein großer seitenhieb meines ehemaligen betriebes.
Ich sags ja,wir hatten nur Ärger,weil es ständig irgendwelche shice aktionen seitens des betriebes gab und ich mir dies nicht gefallen lassen wollte und auch nicht konnte.(siehe geld).
Ebend deswegen will ich diese sachen auch raus haben aus meinen zeugnis.
Dieses zeugnis ist wirklich der letzte dreck.Im Grunde kann ich es dem Klo zur verwertung geben.
Das mit dem Handschlag mehr,mag auch stimmen.Mit der Zeit wurde ich dort auch immer gefrusteter und habe dann auch schluss gemacht nach meinen 8 std,weil ich es einfach nicht eingesehen habe noch länger zu machen für den laden.Und wenn ich länger gearbeitet habe,dann wurden mir diese stunden nicht einmal korrekt gegeben sondern einfach in Minusstunden umgewandelt.Fragt mich nicht wie Minusstunden entstehen können,wenn ich täglich 8 std. arbeite so wie es der dienstplan will.
Was meint ihr,lohnt sich da eine Klage ?
MfG
Codeman
So was sagt ihr jetzt dazu ? Ich bin „stehts bemüht“ etwas zu sagen, aber viel fällt mir nicht ein. Das Zeugnis ist meiner Meinung nach nicht in Ordnung. Lass dich jedenfalls ordentlich beraten.
Hei,
in der tat werde ich mich diesbezüglich beraten lassen.Leider hat meine Gewerkschaft erst wieder donnerstag sprechstunde.Werd versuchen das die da nen ordentlich netten Brief hinschicken zu meinen betrieb.Alleine schon die ganzen rechtschreibfehler - ne das is echt nen zeugnis,nach dem motto: ich schreib es jetzt schnell in 5 Minuten.
Nicht mal unterschrieben von der geschäftsführung,sondern lediglich von unserer "Jugendbeauftragten".Die hat mal Tischler angeblich gelernt,na ja was wohl vieles erklärt bzgl. meiner Tätigkeitsangabe.Da ich davon ausgehe,dass sie das geschrieben hat und sie lediglich wenn es hoch kommt 3 Monate in dem Laden ist,fehlt ihr jede Grundlage meine arbeit zu bewerten.
Mitlerweile geht mein hass gegen diesen laden immer weiter und ich muss mich ernsthaft morgen zusammenreissen,dass ich morgen nicht etwas lauter werde,wenn ich morgen meine restlichen Papiere abhole.Aber ich glaube ne Bemerkung in Richtung Klage werd ich wohl fallen lassen.
Da spielt man echt mit dem gedanken mal das gesundheitsamt anzurufen,Gründe könnte ich viele nennen,ebenso auch mal das Finanzamt....
MfG
Steven
Nö, du solltest erstmal ruhig bleiben, auch wenn wir Dir die -Ecke-Backen mit Hartz IV- mit so einem Zeugnis nicht ohne weiteres anbieten können.:shock:
Nein ehrlich, bleib ganz ruhig und lass dich erst beraten. Die Zeugnisse sind halt wichtig. Ich glaub deines weist mehrere formale Fehler auf, muss da aber noch mal genauer nachschauen.
Hallöle,
wäre dir sehr verbunden wenn du dich da mal schlauer machen könntest.Hab kaum geschlafen die nacht.Ständig gedanken gemacht.Man wenn heute doch bloss schon donnerstag wär.
MfG
Steven
StephanK
01.08.2007, 07:43
Eine Klage sollte nur das letzte Mittel sein, und bei Klagen wegen Zeugnissen kommt oft auch nicht all zu viel raus. Ich denke, vorher sollte der Versuch stehen, auf dem Verhandlungswege ein besseres Zeugnis zu erreichen, wobei auch dabei die Gewerkschaft Dir weiterhelfen kann.
An der Bewertung ("stets bemüht") wird wohl nur sehr schwer etwas zu rütteln sein. Das ist ja sozusagen der Kernpunkt eines Zeugnisses. Bei einem Steinmetz kann man hinterher noch über die Qualität seiner Produkte streiten, aber Deine sind längst in den Bäuchen der Kunden verschwunden. :cry:
Zu Deinen Einzelpunkten:
1. Da muss ich passen; ich weiss nicht, ob was im Handwerk üblich ist.
2. Die Liste sieht in der Tat aus wie ein Zitat aus der Ausbildungsordnung und kann so gelesen werden: Wir haben halt das Minimalprogramm mit ihm durchgezogen, aber das war's dann auch. Ich denke, dazu kannst Du wirklich eine Konkretisierung der Art verlangen, wie Du sie selbst aufgelistet hast.
1. Zitat:
so dass er Ende Mai diesen Jahres an der Abschlussprüfung teilnehmen konnte.Ein Prüfungsergebnis liegt uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor.
Das gehört meines erachtens gar nicht in ein zeugnis rein.Weils in 10 jahren einfach keine rolle spielt.Und selbst wenn das ergebnis vorgelegen hätte,bräuchte man das nicht im zeugnis erwähnen,dafür gibt es ja schließlich ein extra prüfungszeugnis nach §31 HwO (handwerksordnung).
Also ich hab damals ein "allgemeines" Ausildungszeugnis vom Betrieb bekommen mit dem Inhalt wie zufrieden usw sie mit dir waren und zusätzlich gibts den "Gesellenbrief" also das Berufsausbildungszeugnis nach §16 Berufsbildungsgesetz. Hier gehören die Inhalte rein wie unter 2. von dir aufgeführt.
Kanns dir hier gern ma reinstellen, dann sieht man den unterschied ma.
Hei Stephan,
da hast du wohl recht zu erstens.Nur leider sehe ich dies als letzten Nadelstich des Betriebes gegen mich,weil ich mich nicht von diesen Laden verarschen lassen wollte.Also ich denke das diese Beurteilung nicht auf Grund meiner tatsächlichen Leistung erfolgt ist,sondern lediglich auf Sympathie/Antipathie-Basis.
Das müsste ich natürlich auch beweisen und ich denke das ich das auch kann.Einige Gesellen haben das ja auch zum Geschäftsführer gesagt,dass ich so der einzige gewesen sei der da mit Interesse dabei war und auf dem auch Verlass war.Nur ist da das problem,das diese leute genauso unbeliebt sind,wie ich,weil sie sich auch nicht verarschen lassen.
Antipathie: Das äussert sich ja auch dahingehend dass da sehr viele Rechtschreibfehler drin sind und das Zeugnis wurde ja auch nur dahingeschlampt,siehe auch dieses "doppelte" mit.
MfG
Steven
Hallo fragi,
wäre dir sehr verbunden,wenn du dir die Mühe machst.
Meines erachtens liegt hier so viel im Argen (welch wortspiel),dass da sicherlich so einiges zu ändern ist.Aber erstmal morgen abwarten.
Danke schon mal im Voraus
Steven
StephanK
01.08.2007, 08:28
Na, warte einfach mal ab, was der DGB-Rechtssekretär dazu sagen wird.
Eines kann ich schon vorhersehen: Er wird Dir erklären, dass - wenn die Sache an's Arbeitsgericht geht - das Gericht massiv auf einen Vergleich drängen wird.
Ob an dem Kernpunkt etwas zu ändern sein wird steht aus meiner Sicht in den Sternen. Als Kernpunkt sehe ich den Satz Die an ihn gestellten Aufgaben erledigte er stets mit mit Sorgfalt und Genauigkeit.Mal davon abgesehen, dass es in richtigem Deutsch ihm statt an ihn heißen müsste bedeutet das im Klartext: Der macht, was man ihm sagt (aber keinen Deut mehr) - das, was Personalmenschen gerne als "Beamtentyp" bezeichnen.
Ob bei Ausbildungszeugnissen nicht auch eine Bewertung der Arbeitsergebnisse ("zu unserer .... Zufriedenheit erledigt") erfolgen muss, weiss ich nicht, wird aber der DGB-Rechtssekretär wissen. Jedenfalls fehlt ein solcher Satz komplett, was bei einem Arbeitszeugnis nicht angehen würde.
Hallo Stephan,Hallo Dennis,
Anmerkung 1: welch zufall fragi,du hast genau den selben nachnamen wie der chef,is aber nich böse gemeint.
XXXX - tradition by YYYY
Eines kann ich schon vorhersehen: Er wird Dir erklären, dass - wenn die Sache an's Arbeitsgericht geht - das Gericht massiv auf einen Vergleich drängen wird.
Damit habe ich kein problem.Ich bin durchaus einigungsbereit.Aber dann muss sich auch mein Unternehmen bewegen.
Ebenso habe ich dank Dennis sein Verweis auf §16 BBiG heraus gefunden das ja auch der zu unterschreiben hat,der mich ausgebildet hat.Nur leider ist diese person die das unterschrieben hat,wie ich bereits sagte,ja max. 3monate im unternehmen und ausgebildet hat die mich bestimmt nicht.Das ist ne Bürotante,die sich jugendbeauftragte nennt.
Ich geb hier mal den Originaltext wieder.
(1) Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. 2Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Haben Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben.
(2) Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden. Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen.
Mein Ausbilder wäre eigentlich Hr Otte,der hat auch nen Meistertitel,nur leider ist der eher damit beschäftigt auf Berliner Szene-Partys präsent zu sein,statt die Auszubildenen auszubilden.Dafür haben wir nen Chef-Konditor,der eigentlich nur einen Gesellenbrief hat,ebenso auch keine Ausbildungsberechtigung.Daher darf er mich nicht ausbilden,selbst wenn er hat es ja auch nie getan.
Wir haben zwar 2 Konditorenmeister,aber die haben überwiegend in einer anderen abteilung gearbeitet,so dass ich nichts mit denen zu tun hatte.
Also ausgebildet hat mich,wenn ich es mal so sehe,eigentlich keiner.Obwohl doch,die anderen azubis....es hiess immer....das 3te Lehrjahr bildet das 1 Lehrjahr aus.Tja was will man auch verlangen.Zu spitzenzeiten hatten wir auf 9 Gesellen rund 15 Auszubildene,so dass eine kontinuierliche Ausbildung gar nicht möglich war.Von den 9 Gesellen waren aber zumindest 2 meistens nicht vorhanden,weil diese sich ausschliesslich um Hochzeitstorten,Motivtorten usw. zu kümmern haben und diese auch lange zeit keine auszubildenen haben wollten.Also haben wir 7 gesellen für 15 lehrlinge......
MfG
Steven
Servus Steven!
Du kannst hier (http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Recht_A-Z/a_l/arbeitszeugnis.php) oder hier (http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Zeugnis/zea01.htm) selbst schauen.
Die Schreibfehler müssen jedenfalls raus.
Zu der Unterschrift heißt es:
Das Arbeitszeugnis muss am Ende seines Textes handschriftlich unterschrieben sein. Der Arbeitgeber muss aber nicht persönlich unterschreiben. Auch Personen, die in dem Betrieb dazu bevollmächtigt sind, dürfen unterschreiben. Allerdings müssen dann gebräuchliche Zusätze, wie "ppa" oder "i.V.", die Befugniss zu Unterschrift deutlich machen.
An der Bewertung ("stets bemüht") wird wohl nur sehr schwer etwas zu rütteln sein. Wenn sich so etwas auf z.B. Pünktlichkeit bezieht denke ich hast du recht.
Aber hier
Herr Holz war ein engargierter und interessierter Auszubildener,der stets bemüht (dazu schreib ich noch was) war,die vielfältigen Aufgaben im Konditorenhandwerk zu erlernen und im praktischen Arbeitsablauf anzuwenden. geht es ja um das Erlernen des Handwerks an sich. Das wurde mit der Note 6 beurteilt. Sofern Steven aber die Gesellenprüfung mit mindestens „ausreichend“ bestanden hat, kann das meiner Meinung nach nicht gehen.
StephanK
01.08.2007, 10:30
Danke an Dennis für den Hinweis auf § 16 BBiG, den ich nicht kannte (hab' halt nie 'ne Lehre gemacht). Ich verstehe ihn so, dass ein Ausbildungszeugnis sich recht deutlich unterscheiden muss von der üblichen Form eines Arbeitszeugnisses, die Dein Arbeitgeber aber gewählt hat.
Den Absatz 2 Satz 1 verstehe ich so, dass ein Zeugnis sozusagen in zwei Abschnitte gegliedert sein muss, nämlich (1) kurze Beschreibung des Ausbildungsverlaufs und der Ausbildungsziele, also des "Lehrplans". Das ist zwar gesetzlich vorgegeben und man könnte meinen, dass das jeder vom Fach weiss oder nachlesen kann, aber in 30 Jahren wird das vermutlich ganz anders aussehen. Deswegen ist es richtig, das mit Stand 2007 festzuhalten. Dazu scheint mir zu wenig drin zu stehen.
(2) Abschnitt 2 wäre dann eine Beschreibung dessen, was Du konkret getan und gelernt hast. Ich denke, das dabei konkreter auf die Art des Betriebes und seine Produktpalette eingegangen werden sollte. Es ist ja ein Unterschied ob man in einem kleinen Familienbetrieb gelernt hat oder in einem industrialisierten Großbetrieb. Letzteren wird man vielleicht in ganz Berlin kennen, aber wenn Du Dich z.B. in Österreich bewerben willst sieht das ganz anders aus.
§ 16 Abs. 2 Satz 2 BBiG bedeutet, dass eine Leistungbeurteilung nicht Standard ist und nur auf Deinen ausdrücklichen Wunsch drin stehen darf. Ich weiss leider nicht, was üblich ist. Wenn es üblich ist hast Du ein Problem, wenn darüber nix drin steht. Bei einer schlechten Leistungsbeurteilung hast Du so oder so ein Problem. Das ist leider keine schöne Auswahl...
Mich kotzt dieser Betrieb an.Ich habe was das betrifft nen sehr großes Gerechtigkeitsempfinden und ich sehe nicht ein,nur weil ich mich nicht verarschen gelassen hab,soll ich nun darunter leiden.ne das mach ich nicht mit.
:sdagegen:
Da hört es bei mir auf.Ich gehöre nun mal nicht zu den Ja-Sagern die der chefin honig ums maul geschmiert haben und als dankeschön dafür zucker in den arsch geblasen bekommen haben.
Ich habe immer gesagt,wo die missstände in ihren ausbildungssystem liegen und das diese bitte abgestellt werden sollen,weil ich ja schließlich ein anrecht auf eine dem rahmenplan entsprechende ausbildung habe.Keine reaktion - nie.
Und ich bin ganz ehrlich,nur dann zur gewerkschaft gegangen,wenns wirklich hart auf hart kam.Beispielsweise wenn mir mein lohn nicht gezahlt wurde und ich dadurch beinahe vom vermieter gekündigt wurde oder um ebend diese missstände zu beseitigen.Ein drittes mal war ich da,weil man meinte
gesetzliche Feiertage müssen nicht ausgeglichen werden und sind in der "Gastronomie" (hallo wir sind ne konditorei) als normale arbeitstage zu sehen.
Wenn ich das hoch rechne,dann habe ich in berlin 11 gesetzliche feiertage.das sind 2 wochen im jahr die ich der ollen einfach so schenken sollte ohne extra vergütung noch sonst was.
Nein so ne sachen mache ich nicht mit. :kotz::-DD
Und ebend genau da sehe ich den knackpunkt.genau deswegen,weil ich dieser shice von ihrer seite entgegen getreten bin,versucht sie es jetzt auf der billigen art und weise.
weil wenn sie mir z.b. die feiertage ausgeglichen hätte,das hätte sich ja rumgesprochen und dann wollen evtl. alle azubis diese feiertage haben.das konnte sie nicht machen.selbst die INNUNG (den verein kann wohl als AG-nah bezeichnen) hat gesagt die feiertage müssen ausgeglichen werden.Und das hat sie auch nicht interessiert.
Wie gesagt ich habe es auch immer höflich erst versucht alles zu regeln,aber was in diesen verein abging - das spöttet jeder beschreibung
Mich kotzt dieser Betrieb an.Ich habe was das betrifft nen sehr großes Gerechtigkeitsempfinden und ich sehe nicht ein,nur ....Wie gesagt ich habe es auch immer höflich erst versucht alles zu regeln,aber was in diesen verein abging - das spöttet jeder beschreibung
Hi!
Du sagst ja selbst das Zeugnis ist mist.
Rede mal mit dem Chef, und droh ihm `ne Klage vorm Arbeitsgericht an.
Dann könnt ihr alle viel Zeit sparen.
Ciao
;-)
Hallo jumbo,
ja da hast du recht.ich muss ja heute eh dahin,gehe auch gleich los und dann werde ich auch sagen das ich mit dem zeugnis nicht einverstanden bin und ich dies durch meinen Rechtssekretär bei meiner Gewerkschaft prüfen lasse und notfalls auch dagegen Klage erhoben wird.
@stupdio
Das Arbeitszeugnis muss am Ende seines Textes handschriftlich unterschrieben sein. Der Arbeitgeber muss aber nicht persönlich unterschreiben. Auch Personen, die in dem Betrieb dazu bevollmächtigt sind, dürfen unterschreiben. Allerdings müssen dann gebräuchliche Zusätze, wie "ppa" oder "i.V.", die Befugniss zu Unterschrift deutlich machen.
Dies ist bei mir auch nicht der Fall.Diese Frau hat einfach nur unterschrieben,als sei sie mein AG.Also der Geschäftsführer.Da steht nichts von wegen i.V. oder ppa.........
Au man je mehr ihr auftut desto mehr sehe ich wie hingeschlampt das zeugnis ist.
am besten ich druck mir den ganzen Thread aus,wenn ich morgen zur gewerkschaft gehe.
MfG
Codeman
Hallo,
war jetzt in der Firma,habe es mir dann doch verkniffen etwas zu sagen.Allerdings ist mir jetzt hier zu hause so interessante sachen in die Hände gefallen,die ich gerne wiedergebe.Alle auch ganz offiziell mit Unterschrift und stempel.
Meine Lehrzeit ging vom 01.08.2005 bis zum 31.07.2007.
Dokument 1: Überbetriebliche Ausbildung vom 12.09.05 - 23.09.05
Konditoren-Innung: Gesamtzensur 2,7
Das setzt sich folgendermasen zusammen
Mitarbeiterführung: 2,3
Teige/Massen: 2,5
Garnieren: 2,6
Modellieren: 3,3
Schriften: 3,4
Torten: 2,0
Zeichnen: 2,7
Backtechnik: 2,5
Dokument 2: Zwischenprüfung am 09.05.2006
Konditoren-Innung: Praktischer Teil: befriedigend
Keine nähere auflistung
Dokument 3: Prüfungszeugnis Gesellenprüfung Bäcker 31.08.2004
Bäcker-Innung,Fertigkeitsprobe: befriedigend
Keine nähere auflistung
Dokument 3 gehört nicht mehr dazu,allerdings wollte ich euch damit mal zeigen,dass ich so schlecht,wie es der Betrieb schreibt,ja wohl nicht sein kann,da mir ja die Konditoren-Innung,Berlin sowie die Bäcker Innung Brandenburgs,ja jeweils was anderes ausstellen.
Darüberhinaus habe ich jetzt mit einen Arbeitskollegen gesprochen,der bereit ist auch vor Gericht auszusagen,dass die Beurteilung völliger Unsinn ist.
Ferner musste ich auch am wochenende arbeiten.Nichts schlimmes,da hat jeder seinen Posten gemacht.Ich hab meistens Sahnetorten gemacht.Da gab es auch nie Beschwerden,so dass meine Leistung diesbezüglich auch nie kritisiert wurde.
Ich weiss ich gehe euch damit tierisch aufn senkel,allerdings bin ich auch nicht bereit da klein bei zu geben.
Ich denke die beiden Formulare,alleine das mit der zwischenprüfung dürfte ein sehr gewichtiges sein,werfen dann doch ein etwas anderes Bild auf dieses "er hat sich bemüht".Wenn es stimmen würde,dass ich nichts kann,da kann ich ja unmöglich solche noten erzielen.oder ?
MfG
Codeman
StephanK
01.08.2007, 17:01
Du scheinst eine Art Kombi-Ausbildung gemacht zu haben mit einem betrieblichen und einem überbetrieblichen Teil? War letzterer dann in einer Lehrbackstube der Innung oder so was?
Sind die Noten wie die alten Schulnoten (1 sehr gut - 6 ungenügend) zu verstehen? Dann bilden sie allerdings einen Kontrast zu dem Zeugnis, der eindeutig erklärungs- und rechtfertigungsbedürftig ist.
Hallo Stephan,
nein ich habe ne normale betriebliche Ausbildung gemacht.Die Innung war überbetrieblich,d.h. du bist dahin gegangen um bereits vorhandenes Wissen auszubauen (d.h. da muss das können schon da sein!) bzw. neues zu erwerben.Dort wurden in der regel sachen gemacht die so nicht im betrieb gemacht werden,z.b. pralinen.
Ich nehme mal nen konkretes beispiel: Um Pralinen zu machen,muss ich viele sachen können: Kuvertüre (schokolade) temperieren,ich muss ne füllung herstellen können,ich muss wissen wie ich die einzelnen formen bei pralinen erziele usw.
Verstehst du was ich meine Stephan ? Da muss schon wissen da sein,ansonsten hast du keine chance.
Und ja die Noten sind wie die alten Schulnoten zu sehen.Von 1-6.Als ne 1 die beste leistung,die bei uns sogar die anforderung übertroffen hat,ne 2 hat z.b. die anforderung voll und ganz erfüllt und die 6 halt die schlechteste leistung.
Dann bilden sie allerdings einen Kontrast zu dem Zeugnis, der eindeutig erklärungs- und rechtfertigungsbedürftig ist.
Das sehe ich auch so.
Ich hoffe so langsam wird klar,das dieses Zeugnis lediglich dazu bestimmt ist,mir eine reinzuwürgen und so nicht haltbar ist.
MfG
Codeman
StephanK
01.08.2007, 17:51
Danke für die Erläuterung der Rolle, die die Innung bzw. deren "Lehrbackstube" (wie immer das richtig heisst) spielt. Das verstärkt das Argument, dass die deutliche Diskrepanz der Bewertungen nicht mit unterschiedlichen Leistungen zu erklären ist.
Ich sehe hier grade noch einen Zusatz auf meinen Zwischenprüfungsbescheid
Besondere Bemerkungen über den Ausbildungsstand,insbesondere über Schwächen und Mängel,die bei der Zwischenprüfung festgestellt wurden
Da steht dann gar nichts.Logisch - wenn ich mit ner "Befriedigend" also 3 bestanden habe,dann sind halt in dem sinne keine mängel oder schwächen da.Sonst hätte man da ja was hingeschrieben.
Das widerum verstärkt in meinen Augen nochmals die Diskrepanz von tatsächlichen Leistungen und dem in meinen augen reinwürger-zeugnis.
MfG
Codeman
@Steven
Ich denke mir, du hast sehr gute Chancen das Zeugnis in Frage zu stellen und ein deutlich besseres zu erhalten. Jedenfalls sollten die „Noten“ auf gut bis befriedigend heraufgesetzt werden.
Ich wünsch dir morgen viel Glück.:engel:
x_anonymus_x
02.08.2007, 06:45
Hallo Codeman,
ich hab' den Thread leider erst heute gesehen.
Ich weiss ich gehe euch damit tierisch aufn senkel,allerdings bin ich auch nicht bereit da klein bei zu geben.
also mir nicht ;-) Und - ganz im Gegenteil - ich finde das absolut unumgänglich, dass Du Dich hier so zur Wehr setzt. Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse schleppt man ein Leben lang mit sich herum und sind, nach wie vor, mit die wichtigsten Dokumente, wenn man auf Jobsuche ist. Und genau das ist man ja heutzutage nunmal des öfteren.
Du wirst das Zeugnis ja eh heute bei der Gewerkschaft durchgehen lassen, von daher nur ganz kurz:
die formalen Geschichten (Rechtschreibung, wer unterschreibt, Briefpapier?!, etc.) sind eh klar, da kommt das Unternehmen nicht drum herum
Ausbildungsinhalte: auch hier hast Du - soweit ich das von hier beurteilen kann - einen guten Stand
fachliche Beurteilung: da ist hier schon ganz viel geschrieben worden - hier fängt es an schwierig zu werden, aber auf gar keinen Fall locker lassen. Evtl. geht da was mit der Kürze der Beurteilung, denn die ist IMHO viel zu kurz
last, but not least Sozialbeurteilung: die ist ähnlich "gut" wie die Fachbeurteilung. D.h. wer's beim Lesen bis dahin nicht verstanden hat, dass Du kein toller Azubi warst, dem wird's spätestens hier nochmal deutlichst um die Ohren gehauen. D.h. auch hierauf bitte ein Auge haben.
HTH
x_anonymus_x
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Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr
Hallo Leute,
komme grad von meiner Rechtsberatung.Siehe da,die Frau hat genau die selbe Auffassung wie stupido
Ich denke mir, du hast sehr gute Chancen das Zeugnis in Frage zu stellen und ein deutlich besseres zu erhalten. Jedenfalls sollten die „Noten“ auf gut bis befriedigend heraufgesetzt werden.
Alleine schon die ganzen Formfehler und rechtschreibfehler veranlassen zu einen neuen Zeugnis.Desweiteren sieht auch sie,die sache so das dieser satz
Ein Prüfungsergebnis liegt uns zum gegenwärtigen zeitpunkt noch nicht vor defenetiv raus gehört.Dafür gibs schließlich nen Prüfungszeugnis.
Ferner hat auch sie gesagt,dass diese ganze Tätigkeitsbeschreibung fürn Ar*** ist und sie meine Vorschläge favorisiert.Von diesen stehts bemüht,kann auch keine rede sein,meinte sie,weil stehts bemüht heisst ja nur,dass er es versucht hat,aber nix draus wurde und ebend das steht ja im krassen gegensatz zu meinen noten in der innung und zur zwischenprüfung.
Zum Schluss meinte,das wird schon nen gutes zeugnis werden was sie rausholt,andernfalls wird das ebend zur Güteverhandlung kommen.
Desweiteren meinte sie noch,sie hatte bereits das vergnügen mit meinen unternehmen und kennt die dortigen sitten.im wahrsten sinne des wortes O-TON "ist dieser betrieb ein pissladen." :sensationell:
Das sehe ich auch so.Da sie zur zeit etwas viel um die ohren hat,konnte sie heute leider nicht gleich nen netten brief schreiben,sondern muss das auf montag vertagen.also gehe ich davon aus,dass ich dienstag oder mittwoch mal die kopie von ihren schreiben hier anonym reinstellen kann.
Ferner wollte sie auch wissen,ob ich posten usw. schon selbstständig ausgefüllt habe.habe ich ja gesagt,weil jedes wochenende und jeden tag inner woche bin ich aufn nen posten,den ich selber ausfülle und auch für die produkte grade stehe.Beschwerden gab es noch nie.
Daraufhin meinte sie,dann muss so was natürlich auch,in ein zeugnis rein.das fehlt hier völlig meinte sie.
das ist so der derzeitige stand.
was meint ihr ?
MfG
Codeman
StephanK
02.08.2007, 12:59
Ferner wollte sie auch wissen,ob ich posten usw. schon selbstständig ausgefüllt habe (...)Das stimmt. Eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung ist für 'nen Azubi kein Standard-Programm.
das ist so der derzeitige stand. was meint ihr ?Das liest sich ganz gut. Vor allem ist es ein Vorteil, dass sie den "Stil" des Arbeitgebers kennt und deswegen auch darauf vertrauen kann, dass Du ihr keine Schauergeschichten auftischst, sondern dass es dort tatsächlich so zugeht. Das ist viel wert für eine engagierte Vertretung!
So an dieser Stelle gibs dann mal was neues zu berichten.Hatte ebend grade ein Gespräch mit meiner Rechtssekretärin.Leider hat sich diese ganze Schreiberei etwas verzögert und daher kommt sie erst jetzt dazu.
Es ist jetzt so,dass dieses zeugnis so negativ ist,dass sie jetzt einen Gegenentwurf schreibt und diesen dem AG vorlegt.Das Schreiben und der entsprechende Entwurf geht heute noch raus.
So viel erstmal dazu.Sollte es wieder was neues geben,so werde ich hier berichten.
MfG
Codeman
Hallo Leute,
heute per post bekommen.
Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis für XXXXX
Sehr geehrte Frau X,
Herr XX wurde in ihrem hause vom 01.august 2005 bis 31.Juli 2007 zum X ausgebildet.Mit Datum 31.Juli 2007 wurde ihm ein ausbildungszeugnis ausgestellt,welches von ihrer jugendbeauftragten unterzeichnet wurde.
Nach Überprüfung des Zeugnisses durch die Rechtsunterzeichnende mussten wir leider feststellen,dass dieses in der Gesamtbeurteilung negativ ist.
Nach einem gespräch mit Herrn X war unser eindruck von diesem durchweg positiv.Er zeigte sich als engagierter,von seinen erlernten beruf überzeugter junger Mensch,der über ein überdurchschnittliches interesse an seinen zukünftig auszuübenden beruf verfügt.wie auch ihnen sicherlich bekannt ist,hat er nach abschluss seiner Bäckerlehre und vor beginn seiner ausbildung bei ihnen bereits an verschiedenen lehrgängen der Konditoreninnung teilgenommen,um sich auf seinen weiteren berufsweg vorzubereiten.
Wir möchten sie herzlichen bitten,Herrn X ein neues umfassenderes zeugnis auszustellen.Ein von uns erstellter Entwurf liegt bei.
Auch wenn es in der Vergangenheit verschiedene arbeitsrechtliche Auffassungen gegeben hat,bitten wir darum,dass dieses in der abschlussbewertung der ausbildung keinen niederschlag findet.
Es kann auch nicht in ihrem sinne sein,einen jungen menschen,der ein überdurchschnittliches berufliches interesse zeigt,den werdegang zu erschweren.Wir bitten zu bedenken,dass ihr haus über eine gewisse referenz verfügt und für die qualitativ hochwertigen produkte bekannt ist.dieses wird Herrn X auf seinen beruflichen weg immer begleiten.
Wir hoffen auf einen positive erledigung unseres anliegens bis zum 20.August 2007.
Mit freundlichen Grüßen
Gegenentwurf zeugnis
Herr X geboren am X in Berlin,wurde vom 01.08.2005 bis zum 31.07.2007 in unserem Hause als Konditor ausgebildet.Aufgrund einer bereits erfolgreich abgeschlossenen ausbildung zum Bäcker verkürzte sich seine Ausbildungszeit um zwöfl auf vierundzwanzig Monate.
Während seiner ausbildung bei uns wurde herr X in allen bereichen entsprechend dem berufsfeld eines konditors ausgebildet,sowie mit allen wichtigen aufgaben vertraut gemacht.dazu gehörten unter anderem:
- Herstellung von Krem -, Sahne - und Obsttorten sowie Obsttörtchen
- Herstellung von Wiener Desserts
- Herstellung von Blechkuchen und Schnitten
- Herstellung von Patisserieprodukten
- Modellieren von Marzipan
Wir lernten Herrn X als einen engagierten und interessierten auszubildenen kennen,der über eine schnelle auffassungsgabe verfügt und die an ihn gestellten aufgaben mit sorgfalt und geschick stets zu unserer vollen zufriedenheit erfüllte.
Auf Grund seiner guten Fachkenntnisse war Herr X in der lage,selbstständig auf einem posten zu arbeiten.
Herr X arbeitete gut im Team,war stets pünktlich und war auf Grund seines freundlichen Wesens bei Vorgesetzten und Mitarbeitern gleichermaßen geschätzt.
Die Abschlussprüfung wurde am 18/19.Juni vor dem Prüfungsausschuss der Konditoreninnung X abgenommen,das Prüfungsergebnis liegt erst zum 31.08.2007 vor.
Wir wünschen Herrn X für seine berufliche Zukunft viel Erfolg und persönlich alles Gute.
So das ist jetzt der Gegenentwurf.Ich wäre zufrieden wenn das so durchkommt.Wie seht ihr die sache ?
MfG
Codeman
StephanK
11.08.2007, 17:55
Den Briefentwurf finde ich recht gut. Über das Problem, dass der "Eindruck" der Rechtsberatung von Dir logischerweise ein viel flüchtigerer ist als der Deines Ausbildungsbetriebes hilft halt leider nix hinweg.
Den Zeugnisentwurf finde ich ok, weiss aber natürlich nicht, ob der Betrieb sich wirklich zu einer "vollen Zufriedenheit" durchringen kann. Darum geht's halt zentral.
Dass Dir auch noch "persönlich alles Gute" gewünscht werden soll ist natürlich viel verlangt - aber ein bisschen "Spielmaterial" muss in so einem Entwurf ja auch drin sein... :wink:
Jo Stephan,
spielmaterial ist da sicherlich noch vorhanden.Muss ja auch.Ob man mir jetzt "persönlich alles gute wünscht" oder nicht,ist mir nicht soooo wichtig.allerdings meine leistungsbeurteilung sollte sich doch an den tatsächlich gezeigten leistungen orientieren.
Und da gab es nie was auszusetzen,dass würde sogar ein ehem. arbeitskollege vor gericht aussagen.
MfG
Codeman
Betroffener
12.08.2007, 00:16
"persönlich alles gute wünscht"
Doch - auch das ist sehr wichtig und auch eine wichtige Bewertung, die vielfach sehr negatives ausdrückt.
Auch hätte ich Dir gewünscht, dass da "zur vollsten Zufriedenheit" steht - denn das ist eine ganze Klasse besser, dann hätte man sich notfalls "auf volle Zufriedenheit" reduzieren lassen können. Insgesamt finde ich den Entwurf der Gewerkschaftlerin auch nicht gerade überschäumend toll, denn das läuft eher auf 3 bis 4 hinaus und es fehlt jede Menge wichtiges.
Denn auch das was nicht im Zeugnis steht, ist von erheblichem Belang
Die Dame hätte eher Richtung Note 2 tendieren müssen, um Verhandlungsspielraum für eine gute 3 zu bekommen.
Ein Ausbildungszeugnis ist im Grunde nicht sehr unterschiedlich von einem "normalen" Zeugnis.
Es sind die ausgeführten Tätigkeiten und vermittelten Fähigkeiten sowie deren Umsetzung sowie die eher persönlichen Bewertungen im Umgang mit Kunden, Kollegen und Vorgesetzten darzustellen. Und da sollte zumindest "war immer einwandfrei" stehen. Auch sind die drei Standard-Affen: ehrlich, pünktlich, fleissig und ggf. gewissenhaft wichtig. Fehlt einer oder alle, dann ist das eine 6.
Ansonsten empfehle ich das Studium z.B. dieser Seiten:
Das Arbeitszeugnis (http://www.bachmann-berlin.de/arbeitszeugnis.htm)
Formulierungen beim Arbeitszeugnis (http://www.der-rechtstipp.de/arbeitszeugnis.htm)
Arbeitszeugnisse, Inhalte, Dank des Arbeitsgebers (http://www.jobware.de/ra/js/ai/9.html)
Geheimsprache und Noten (http://www.jobware.de/ra/js/ai/2.html)
Wenn ich bei der Personalauswahl Zeugnisse bewerten musste, habe ich immer zwischen den Extremen geschwankt, ob entweder der Verfasser keine Ahnung davon hatte oder ob es tatsächlich sachlich richtig "verschlüsselt" war und die dargestellte Person daher nicht in Frage kommt. Oft stimmte allerdings das letztere.
Was in der Praxis in Zweifelsfällen immer gut passte, waren die überwiegend ehrlichen textlichen Bewertungen der schulischen Zeugnisse (was aber in den letzten 10 bis 15 Jahren auch verwässert wurde) - und wenn da deutliche Diskrepanzen auftauchten zu Ausbildungs- und Arbeitszeugnissen, war das ein guter Grund zum Nachbohren - denn der Mensch ist zumeist ein Gewohnheitstier, das sich bei bestimmten Mustern nicht mehr viel verändert.
Wenn also z.B. oben im Zeugnis alles Bestens ist, können fehlende Teile weiter unten, das obige erheblich reduzieren (was aber der im Zeugnis beschriebene meist nicht weiß und dagegen angeht) und umgekehrt.
Wichtig ist auf jeden Fall der Inhalt der Abschiedsformel und auch der Grund für die Beendigung bzw. der Nichtübernahme.
Ich hoffe, Du kriegst Dein Zeugnis noch besser formuliert auf die Reihe.
Viel Erfolg
Hmm,
hallo Betroffener.Ich hab mir jetzt die von die genannten seiten mal durchgelesen- frag mich allerdings jetzt grade,was in meinen zeugnis noch fehlt ? Oder ich stehe grade mal wieder aufn schlauch.
Über korrekturhilfen wäre ich sehr dankbar. :-) Hmm ehrlich,fleißig pünktlich - in der tat da fehlts....
ach man,alles nich so einfach.und das alles nur wegen so nen "wisch".
MfG
Codeman
Hallo Codeman,
hier habe ich dir mal einen Link wo man ein Arbeitszeugnis erstellen kann.
Du klickst einfach auf die Note und der Baustein formuliert das ganze.
So siehst du mal wie die Note wo du denkst geschrieben sein müsste.
http://www.hr-manager.de/hr_man/html/zeugnis_gen_exp.html
Sammy1
Servus Codeman!
ach man,alles nich so einfach.und das alles nur wegen so nen "wisch". Ja, aber mit einem (falschen ) „Wisch“ ist alles weg.
Schließe mich Betroffener an. Das Schreiben sollte härter formuliert sein.
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