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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zweitausbildung


Hyer
09.04.2006, 23:01
Hallo


Ich habe folgendes Problem:

Werde im September eine Zweitausbildung beginnen. Wohne derzeit noch bei meinen Eltern und müsste dann in eine eigene Wohnung ziehen da die Ausbildungsstelle 130km von zu Haus enfernt ist. Leider kann ich mit einer Ausbildungsvergütung nicht meine entstehenden Kosten decken. Welche Möglichkeiten der Förderung würden denn in meinem Fall greifen?

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10.04.2006, 12:43
Hallo Hyer,

so wie ich meine müßtest Du BAB beantragen können:

Teilnehmer an berufsvorbereitenden Maßnahmen sowie Azubis mit niedriger Ausbildungsvergütung können unter Umständen Berufsausbildungsbeihilfe bekommen. Für Azubis gibt es diese Unterstützung vom Staat allerdings nur dann, wenn sie nicht mehr zu Hause leben. Bei Azubis unter 18 wird zudem geprüft, warum sie nicht bei den Eltern wohnen. Berufsausbildungsbeihilfe gibt es für diese nur, wenn die Ausbildungsstelle über eine Stunde Fahrtzeit von den Eltern entfernt liegt.



Quelle:hier (http://www.ihre-vorsorge.de/Themen-2005-Azubi-Spezial-Zuschuss-vom-Staat-Berufsausbildungsbeihilfe.html[url)

MfG

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Codeman
10.04.2006, 14:11
Hallo border,

da muss ich widersprechen.

Förderungsfähig ist nur die erstmalige ausbildung.

MfG
Codeman

StephanK
10.04.2006, 14:13
Andere Meinung: ich denke, der Weg über BAB wird leider nicht gehen, und zwar wegen § 60 Abs. 2 Satz 1 SGB III: Förderungsfähig ist die erstmalige Ausbildung. Das hat sein Gutes und sein Schlechtes.
Das Gute vorweg: BAB ist von den Beträgen her auf den Lebenszuschnitt von Azubis ausgerichtet und deswegen nur auf dem finanziellen Niveau des Schüler-BAFöG. Arbeitslosengeld bei Weiterbildung oder Alg II ist meist höher.
Das Schlechte: Eine Zweitausbildung ist deswegen nur als Weiterbildungsmaßnahme förderungsfähig. Die Bedingungen für Weiterbildungsmaßnahmen sind aber wesentlich enger gefasst als für die berufliche (Erst-) Ausbildung und die Bundesagentur hat deswegen viel stärker "die Finger drin", zumal diese Leistungen sämtlich nur "Kann-Leistungen" sind, die nach Ermessen gewährt werden.

Als Einstiegsinformation empfehle ich die entsprechende Seite der Bundesagentur (http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=65&docId=4764&rqc=5&ls=false&ut=0), von der aus auch weiterführende Informationen erreicht werden.

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10.04.2006, 19:26
Hallo zusammen,

hatte mir evtl. schon gedacht das da ein Haken an der Sache ist, - danke für die Berichtigung.

MfG

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