haifreund
31.07.2007, 21:54
Hallo,
nachdem mein Vermittler mir im Februar mitgeteilt hatte (leider nur mündlich), dass er mir nach meiner Weiterbildung (6 Monate, beziehe ALG 1) Urlaub genehmigen kann, wenn keine Vorstellungsgespräche etc. in dem Zeitraum liegen, hat man mir nun telefonisch mitgeteilt, dass man nach einer Weiterbildung keinen Urlaubsanspruch hat für eine gewisse Zeit. Würde im SGB so stehen. Dazu habe ich nichts gefunden. Kann man da jemand weiterhelfen? Ich habe nämlich trotzdem einen Termin bei meinem Vermittler erhalten und wollte ihn nochmal darauf ansprechen. Wäre für diesen Termin gerne gewappnet. Mein Urlaub ist nämlich gebucht. Im Februar hatte ich angekündigt, mit einer Reiserücktrittsvers zu buchen, die bei einem möglichen Jobantritt einspringen würde. Damals hatte mir mein Vermittler dann auch dazu geraten und jetzt soll ich plötzlich keinen Anspruch haben.
Sollte das so sein, hat jemand Erfahrung damit, ob ich mich dann für die drei Wochen von der Arbeitslosigkeit abmelden und danach wieder anmelden kann? Geht das einfach?
Ich freue mich viele Antworten und Erfahrungsberichte
Danke und viele Grüße
nachdem mein Vermittler mir im Februar mitgeteilt hatte (leider nur mündlich), dass er mir nach meiner Weiterbildung (6 Monate, beziehe ALG 1) Urlaub genehmigen kann, wenn keine Vorstellungsgespräche etc. in dem Zeitraum liegen, hat man mir nun telefonisch mitgeteilt, dass man nach einer Weiterbildung keinen Urlaubsanspruch hat für eine gewisse Zeit. Würde im SGB so stehen. Dazu habe ich nichts gefunden. Kann man da jemand weiterhelfen? Ich habe nämlich trotzdem einen Termin bei meinem Vermittler erhalten und wollte ihn nochmal darauf ansprechen. Wäre für diesen Termin gerne gewappnet. Mein Urlaub ist nämlich gebucht. Im Februar hatte ich angekündigt, mit einer Reiserücktrittsvers zu buchen, die bei einem möglichen Jobantritt einspringen würde. Damals hatte mir mein Vermittler dann auch dazu geraten und jetzt soll ich plötzlich keinen Anspruch haben.
Sollte das so sein, hat jemand Erfahrung damit, ob ich mich dann für die drei Wochen von der Arbeitslosigkeit abmelden und danach wieder anmelden kann? Geht das einfach?
Ich freue mich viele Antworten und Erfahrungsberichte
Danke und viele Grüße