Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtsanspruch auf Ich-AG und Überbrückungsgeld soll fallen
Betroffener
10.04.2006, 02:03
Wer arbeitslos ist, soll künftig keinen Rechtsanspruch mehr auf Überbrückungsgeld und Förderung der Ich-AG haben. Das fordert der Chef der Bundesagentur für Arbeit. Das Ziel: Kostenersparnis und eine Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Details hier: Rechtsanspruch auf Ich-AG und Überbrückungsgeld soll fallen (http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,410625,00.html) bei Spiegel Online vom 09.04.06
Damit wären dann die so ziemlich einzigen beiden halbwegs funktionierenden Wege wieder in Arbeit zu kommen, dann auch vom Tisch.
Welchen Job macht der Herr Weise da eigentlich?
Die Ägypter
10.04.2006, 05:24
Artikel hierzu (http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,410624,00.html)
Auszug:
Berlin - Aus dem Rechtsanspruch auf Überbrückungsgeld und eine Förderung der Ich-AG soll in Zukunft eine Ermessensleistung der Arbeitsagenturen werden, fordert der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, in einem Interview mit dem "Tagesspiegel". Außerdem könne man die Förderung auf das Arbeitslosengeld anrechnen, fügte er hinzu.
Weise verwies darauf, dass im vergangenen Jahr 3,2 Milliarden Euro für Existenzgründungsförderung, Überbrückungsgeld und Ich-AG ausgegeben wurden. Da gebe es Leute, "die das volle Arbeitslosengeld beziehen, am letzten Tag die Ich AG beantragen, und dann drei Jahre lang einen Zuschuss erhalten".
Klingt wirklich nicht so gut... Und das Alles um weiterhin Zugeständnisse an Arbeitgeber zu machen (Senkung Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung), die diese trotzdem nicht dazu veranlassen werden, dann mehr Menschen einzustellen! :-x
StephanK
10.04.2006, 08:32
Ketzerische Frage: Wäre das wirklich so schlimm?
Und um gleich noch eins draufzusetzen: Sind diese Instrumente in der bisherigen Form überhaupt sinnvoll?
Damit will ich mich nicht gegen die Förderung von Existenzgründungen stellen. Aber es erscheint mir fraglich (und etliche Anfragen im Forum bestärken diese Skepsis), ob die BA die richtige Stelle für diese Aufgabe ist. Sie ist nun mal nach wie an vor der Vermittlung abhängiger Arbeit orientiert und es scheint mir nicht so, als ob sie in der relativ kurzen Zeit, seit ihr die Förderung von Existenzgründungen übertragen wurde, gar zu viel Kompetenz auf diesem Gebiet angesammelt hätte. Außerdem zeigt sich an vielen Stellen, dass das Korsett des Sozialrechts (SGB III und erst recht SGB II) die für den Aufbau selbständiger Existenzen nötige Flexibilität auch dann nicht aufweist, wenn engagierte Mitaberiter/innen der BA oder der ARGEn wirklich weiterhelfen wollen.
Bisher lag die Aufgabe der finanziellen Förderung von Existenzgründungen bei den Landesbanken und der Förderbank des Bundes, die Aufgabe des know-how-Transfers bei den Kammern. Beide Gruppen von Institutionen sind zwar nicht so recht auf "kleine Krauter" eingestellt, sind aber wirtschaftsnah, verfügen über Marktkenntnisse, können Risiken einschätzen und stecken überdies nicht im Korsett des Sozialrechts. Alle diese notwendigen Kompetenzen (im doppelten Sinne) scheinen mir der BA weitgehend zu fehlen.
Wäre es nicht vielleicht besser, die BA dann konsequenterweise ganz aus dieser Aufgabe zu entlassen und die soziale Absicherung (einschließlich der Sozialversicherungs-Seite) von Existenzgründern anders zu regeln?
Nur mal so'n Gedanke...
Versteh ich nicht!
Der Budget-Topf wird doch entleert um 1 Milliarde, was soll man da noch die Aufgaben verteilen. Das Thema erledigt sich doch Mangels Masse von selbst. Der Rest ist „kann“ Leistung und wird auch gekürzt. Könnte man auch Tschüß-AG nennen.
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