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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AG hat keine Sozialleistungen gezahlt...


dirk201
01.08.2007, 10:01
Guten Tag !

Ich habe mich von meinem AG vor einem Monat kündigen lassen, da die Firma mich mit vielfältigen Methoden betrug. U.a. wurden die Sozialabgaben nicht beglichen. Nun meinte die Tante beim Amt, das ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte, da die Beiträge nicht eingezahlt wurden und ich diese erst Einklagen müsse. Meine Krankenkasse meinte daraufhin, das sie so etwas noch nie gehört hätten und allein die KK die Beiträge einfordern würde und das die fehlenden Zahlungen keinen Einfluss auf den ALG-Anspruch haben.

Wer hat denn jetzt Recht ?

Mit freundlichen Grüssen aus Berlin, D.W.

StephanK
01.08.2007, 10:56
:welcome: dirk201,
die Krankenkasse hat recht, und es ist beschämend für die Arbeitsagentur, dass Du Dir das von der Krankenkasse sagen lassen musstest!

Um es etwas genauer zu erklären, damit Du auch Argumentationsmaterial für die Auseinandersetzung mit der Arbeitsagentur hast:
Arbeitslosengeld hat drei Voraussetzungen, die Du in § 118 Abs. 1 des Dritten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB III) (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__118.html) nachlesen kannst. Die Nummern 1 und 2 sind unproblematisch, bei Dir geht's um die Nr. 3, und was sich hinter dem Begriff Anwartschaftszeit verbirgt ist in § 123 Satz 1 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__123.html) erklärt.

Das dort erwähnte Versicherungspflichtverhältnis ist in § 24 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__24.html) genau definiert: nach Abs. 1 ist maßgeblich ausschließlich die Versicherungspflicht, wie sie sich aus dem Gesetz ergibt. Ob der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Anmeldung und Beitragszahlung nachgekommen ist oder nicht spielt ausdrücklich keine Rolle.

Du musst gar nix einklagen, vielmehr ist es Sache der Krankenkasse, das zu tun. Krankenkasse deshalb, weil sie als "Kassenwart" für alle Zweige der Sozialversicherung arbeitet, d.h. sie zieht bei den Arbeitgebern nicht nur die Krankenversicherungsbeiträge ein, sondern auch die für die Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) und die Pflegeversicherung.

Du solltest meiner Meinung nach folgendes tun:
1) Der Arbeitsagentur dies erläutern und erklären, dass der Arbeitgeber offenbar betrügerisch Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen hat.

2) Zum Beweis Deiner versicherungspflichtigen Tätigkeit Deinen früheren Arbeitsvertrag und sämtliche Lohnabrechnungen oder - falls es solche nicht gibt - sämtliche Kontoauszüge mit dem Eingang des Lohns in Kopie vorlegen.

3) Erklären, dass Du ausdrücklich an Deinem Antrag auf Arbeitslosengeld festhältst und dringend um Klärung bittest.
4) Frag, mit welcher Bearbeitungszeit voraussichtlich zu rechnen ist. Wahrscheinlich wird man Dir nichts konkretes sagen können. Dann besteh darauf, dass man Dir schriftlich bestätigt, dass Du Alg beantragt hast und dass mit einer zügigen Entscheidung über den Antrag nicht zu rechnen ist, weil der Arbeitgeber womöglich Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen hat. Sag ausdrücklich, dass Du dieses Schreiben für die ARGE brauchst.

Wenn Du keine Rücklagen hast, also auf Geld dringend angewiesen bist, musst Du als Zwischenlösung, bis der Alg-Anspruch geklärt ist, Alg II beim Jobcenter der ARGE beantragen. Dafür brauchst Du das bei 4) erwähnte Schreiben der Arbeitsagentur, weil Dein Arbeitslosengeld eigentlich vorrangig ist und die ARGE dann sozusagen als Lückenbüßer für die Arbeitsagentur dient. Das machen sie aber nur, wenn Du nachweisen kannst, dass es mit dem Alg-Anspruch vorläufig klemmt.

Lass Dich nicht abwimmeln! Es ist schließlich nicht Deine Schuld, sondern die des Arbeitgebers.