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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I Anspruchsdauer geringer 360 Tage...


thk
10.04.2006, 11:09
Hallo,

ich wurde vor einigen Tagen von meinem Arbeitsamt mit der Nachricht aufgeschreckt, dass mein ALG I am 13.05.06 ausläuft. Also nach 276 Tagen Arbeitslosigkeit. Ausgegangen bin ich natürlich von 360 Tagen. Im Beweilligungsbescheid wurden auch 276 Tage angegeben, habe ich aber überlesen :-(
Das Arbeitsamt begründet dies damit, dass mir vor meiner letzten Anstellung( 251 Arbeitstage) schon 84 Tage ALG I gezahlt wurden. Diese Tage wurden bei der erneuten Berechnung abgezogen.
Diese Regelung kann ich aus diversen Tabellen nicht nachvollziehen, da ich in den letzten 3 Jahren 360 Tage versicherungspflichtig angestellt war (somit sich die Bemessungsgrundlage auf 7 Jahre verlängert) und in den letzten 7 Jahren 720 Tage angestellt war. Das bedeutet den Tabellen nach einen Anspruch auf 360 Tage.

Ist die Regelung trotzdem rechtens? Allen Arbeitsuchenden weiterhin Glück bei der suche nach neuer Arbeit.

Lieben Gruß, THK

StephanK
10.04.2006, 18:23
:welcome: thk,
mir scheint, dass der Bescheid der Arbeitsagentur richtig ist und Du leider von Regeln ausgehst, die nicht mehr gelten. Sowohl die Rahmenfrist für die Berechnung des Arbeitslosengeldes als auch dessen Bezugsdauer sind durch die Hartz-Gesetze verkürzt worden.
Bis 31.01.06 galten übergangsweise noch die alten Regeln für Leute, deren (alter) Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zu jenem Datum entstanden war. Für später entstandene Ansprüche auf Arbeitslosengeld gilt: Die Rahmenfrist beträgt zwei Jahre; innerhalb dieser Rahmenfrist muss man mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Maximale Dauer des Alg-Anspruches sind jetzt zwölf Monate.
Siehe auch die Informationen im ersten Beitrag dieses Forums (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=53870)

Um so dringlicher ist der Erfolg bei der Suche nach einem Job, den ich Dir wünsche!

Seebarsch
12.04.2006, 18:01
Hallo,
ich versuche es mal so zu erklären, dass man es auch verstehen kann.
Wenn du dich alo meldest, wird geprüft, wieviel Tage du innerhalb eines bestimmtem Zeitraumes versicherungspflichtig gearbeitet hast. Je nach Alter und Beschäftigungsdauer entsteht ein Anspruch. Der erste Tag der Alo ist also der Anspruchsbeginn. Du hast also am Tag xx einen Anspruch auf Alg von 360 Kalendertagen erworben. Mit dem Bezug von 84 Kalendertagen bleibt ein Rest von 276 Kalendertagen.
Wenn du dich erneut alo meldest, wird wieder geprüft. Nur werden hier die Beschäftigungszeiten bis zum letzten Anspruchsbeginn geprüft. Das macht Sinn, da sonst Zeiten doppelt berücksichtigt werden. Wenn du seit dem letzten Anspruch nicht mindestens 360 Kalendertage gearbeitet hast, wurde kein neuer Anspruch erworben. Du musst dann mit dem Restanspruch von 276 Kalendertagen leben.