thk
10.04.2006, 11:09
Hallo,
ich wurde vor einigen Tagen von meinem Arbeitsamt mit der Nachricht aufgeschreckt, dass mein ALG I am 13.05.06 ausläuft. Also nach 276 Tagen Arbeitslosigkeit. Ausgegangen bin ich natürlich von 360 Tagen. Im Beweilligungsbescheid wurden auch 276 Tage angegeben, habe ich aber überlesen :-(
Das Arbeitsamt begründet dies damit, dass mir vor meiner letzten Anstellung( 251 Arbeitstage) schon 84 Tage ALG I gezahlt wurden. Diese Tage wurden bei der erneuten Berechnung abgezogen.
Diese Regelung kann ich aus diversen Tabellen nicht nachvollziehen, da ich in den letzten 3 Jahren 360 Tage versicherungspflichtig angestellt war (somit sich die Bemessungsgrundlage auf 7 Jahre verlängert) und in den letzten 7 Jahren 720 Tage angestellt war. Das bedeutet den Tabellen nach einen Anspruch auf 360 Tage.
Ist die Regelung trotzdem rechtens? Allen Arbeitsuchenden weiterhin Glück bei der suche nach neuer Arbeit.
Lieben Gruß, THK
ich wurde vor einigen Tagen von meinem Arbeitsamt mit der Nachricht aufgeschreckt, dass mein ALG I am 13.05.06 ausläuft. Also nach 276 Tagen Arbeitslosigkeit. Ausgegangen bin ich natürlich von 360 Tagen. Im Beweilligungsbescheid wurden auch 276 Tage angegeben, habe ich aber überlesen :-(
Das Arbeitsamt begründet dies damit, dass mir vor meiner letzten Anstellung( 251 Arbeitstage) schon 84 Tage ALG I gezahlt wurden. Diese Tage wurden bei der erneuten Berechnung abgezogen.
Diese Regelung kann ich aus diversen Tabellen nicht nachvollziehen, da ich in den letzten 3 Jahren 360 Tage versicherungspflichtig angestellt war (somit sich die Bemessungsgrundlage auf 7 Jahre verlängert) und in den letzten 7 Jahren 720 Tage angestellt war. Das bedeutet den Tabellen nach einen Anspruch auf 360 Tage.
Ist die Regelung trotzdem rechtens? Allen Arbeitsuchenden weiterhin Glück bei der suche nach neuer Arbeit.
Lieben Gruß, THK