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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : zumutbarkeit


odradek
10.04.2006, 15:13
hallo zusammen,

ich habe eine allgemeine frage zur zumutbarkeit von jobangeboten. bin bezieher von alg I und seit januar 2006 arbeitssuchend gemeldet. nun habe ich vom aa ein jobangebot als kaufm. angestellter bekommen, auf das ich mich natürlich auch prompt beworben habe. die firma hat sich einen monat später gemeldet und mich eingeladen - allerdings müsse man mir gleich im voraus mitteilen, dass zunächst ein fünftägiges praktikum anstehen würde, "weil wir das immer so machen". muss dazu sagen, ich habe ein abgeschlossenes geisteswissenschaftliches studium, eine kaufmännische ausbildung und mehrere jahre berufserfahrung als assistentin.
nun habe ich die firma kennengelernt und es scheint so, dass die arbeitsleistung dort hauptsächlich auf den schultern von auszubildenden und praktikanten ruht - praktikanten, die dort, je nach bereich, von einer woche bis zu vier wochen unentgeltlich arbeiten. nach meinem eintreffen dort wurde nicht etwa erstmal ein vorstellungsgespräch geführt, sondern ich wurde sofort mit arbeiten "versorgt". ich durfte am ersten tag einen brief und ein paar e-mails schreiben (oh wunder! das habe ich hinbekommen!), am zweiten tag dann lernte ich, dass man im büro auch telefonate führen muss und durfte einen behördentermin für meinen zukünftigen chef ausmachen. ich habe in meinem "praktikum" also nichts gelernt, dass ich nicht auch vorher schon gewusst hätte. bezahlt wurde das ganze vom aa (da ich ja weiterhin alg I bezog), für den arbeitgeber war ich eine billige zusätzliche arbeitskraft, das "praktikum" war faktisch eine kostenlose probezeit.

das ist aber noch nicht alles: meine zukünftiger chef ist ein choleriker, wie ich noch keinen vorher erlebt habe. von morgens bis abends faltet er seine mitarbeiter auf eine art und weise zusammen, wie ich es bisher noch nicht erlebt habe. er behandelt seine mitarbeiter ohne rücksicht auf ihre würde als mensch, brüllt sie an und beschimpft sie auf übelste weise. meiner meinung nach ist er psychisch krank, aber egal. meine frage ist: muss ich diesen job annehmen, falls sich die firma dazu entschließt, mich einzustellen? nicht, dass ich nicht gerne wieder arbeiten will, aber ich weiß jetzt schon: wenn dieser typ mein direkter vorgesetzter wird, dann kann ich mich nach spätestens zwei wochen einweisen lassen... das ganze grenzt für mich an seelische grausamkeit.

kann ich diesen job ablehnen, ohne eine sperre zu riskieren? über hinweise eurerseits bin ich dankbar.

Feline
10.04.2006, 19:11
nun habe ich die firma kennengelernt und es scheint so, dass die arbeitsleistung dort hauptsächlich auf den schultern von auszubildenden und praktikanten ruht - praktikanten, die dort, je nach bereich, von einer woche bis zu vier wochen unentgeltlich arbeiten. nach meinem eintreffen dort wurde nicht etwa erstmal ein vorstellungsgespräch geführt, sondern ich wurde sofort mit arbeiten "versorgt".

Das hört sich aber überhaupt nicht danach an, als hätte man dort ein Interesse dran, jemanden längerfristig anzustellen!
Die holen sich für ein bis ein paar Wochen (je nachdem wie sie das hinbekommen) unentgeltliche Mitarbeiter, die sie nach Ausreizung der maximalen unentgeltlichen Arbeitszeit wieder an die Luft setzen und für kostenlosen Nachschub sorgen...
Das nur mal als Anmerkung.

Für die Fachfrage wird sich sicher bald ein kompetenterer Member oder Mod melden.

StephanK
10.04.2006, 19:53
:welcome: odradek
Die Zumutbarkeitskriterien sind im § 121 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__121.html) recht klar aufgelistet, weswegen ich einfach auf den Gesetzestext hinweise. Dass der zukünftige Chef ein Ekel ist und der Betrieb "Praktikanten" ausquetscht gehört nicht zu den dort abschließend aufgezählten Dingen, die eine Arbeit unzumutbar im Sinne des Gesetzes machen würden :roll:

Aber ich sehe das genau wie Feline: Die "Gefahr", dass man Dich dort dauerhaft wird einstellen wollen, scheint recht gering, denn Du würdest ja richtig Geld kosten und als fest Angestellte womöglich noch rebellisch werden. So was ist doch einem Arbeitgeber heutzutage nicht mehr zumutbar.... Verzeih meinen Sarkasmus, aber wir lesen vergleichbare Schilderungen hier immer öfter, und ich finde diese um sich greifenden Praktiken einfach skandalös.

odradek
11.04.2006, 10:38
danke für die schnelle antwort! aber im gesetzestext zu alg I heißt es doch auch, dass es fälle gibt, in denen die arbeit "seelisch nicht zugemutet werden kann" - was bedeutet denn diese ominöse "seelisch"? muss ich dafür schon vor ablehnung des angebotes nachweislich einen an der klatsche gehabt haben?

/sarkasmus-mode off/

also im ernst: kommt dann der psychologische dienst ins spiel oder wie?

StephanK
11.04.2006, 11:59
Hmm... ich weiss nicht, woher Du das nimmst? Im ganzen SGB III taucht der Begriff kein einziges Mal auf und schon gar nicht im erwähnten § 121, der die (Un-)Zumutbarkeitskriterien abschließend aufzählt.

Probleme am Arbeitsplatz, die psychische Probleme zur Folge haben, können unter Umständen eine Rolle bei der Frage spielen, ob es für eine eigene Kündigung einen wichtigen Grund gab, der einem vor einer Sperrzeit verschont. Aber das ist 'ne ganz andere Baustelle.

odradek
11.04.2006, 12:10
auszug aus der infobroschüre zu sgb II, s. 18, "welche arbeit ist ihnen zumutbar?"

"als empfänger von leistungen der grundsicherung für arbeitsuchende sind sie verpflichtet, jede arbeit anzunehmen, zu der sie geistig, seelisch und körperlich in der lage sind."

was bedeutet hier "seelisch"? gibt es dazu schon fallbeispiele, urteile, etc.?

StephanK
11.04.2006, 12:41
Danke für die Aufklärung!
Diese Begriffe tauchen in der Tat in der Definition zumutbarer Arbeit in § 10 Abs. 1 Nr. 1 SGB II auf: Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
1. er zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist, (...)Damit wird zwar nicht ausdrücklich, aber inhaltlich Bezug genommen auf die gesetzliche Definition von Behinderung in § 2 Abs. 1 SGB IX (Neuntes Buch des Sozialgesetzbuches - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen): Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.Es geht also dabei ausschließlich um Behinderung bzw. um die Unzumutbarkeit von Arbeit, die wegen einer Behinderung nicht ausgeführt werden kann.

Aber: Das gilt für Dich alles nicht oder jedenfalls nicht so, weil Du Alg I beziehst. Für Dich ist das SGB III (Arbeitsförderung) maßgeblich und nicht das SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und daher der schon erwähnte § 121 SGB III, nach dessen Absatz 1 dem Arbeitslosenalle seiner Arbeitsfähigkeit entsprechenden Beschäftigungen zumutbarsind. Gesundheitliche Einschränkungen werden über diese Formulierung berücksichtigt.
Wenn Du gesundheitliche Einschränkungen geltend machen willst, bleibt Dir nichts über, als diese Deinem Vermittler mitzuteilen, der daraufhin ärztliche Bescheinigungen anfordern und/oder den hauseigenen ärztlichen Dienst einschalten wird, um Deine Arbeitsfähigkeit genauer zu ermitteln.
Wenn Du das wegen eines ungeliebten Jobs willst... :?:

odradek
11.04.2006, 12:58
Wenn Du das wegen eines ungeliebten Jobs willst...

nee, das will ich ganz bestimmt nicht... :shock:

danke für deine ausführungen, jetzt seh ich klarer...