PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Als Azubi im Pflegeberuf Anspruch auf Hartz IV ?


husky
01.08.2007, 19:44
Hallo,

diesmal benötige ich nicht für mich Hilfe, sondern für eine Kollegin.

Ich schildere mal kurz, worum es geht:

Die Kollegin ist 22 und im 3. Ausbildungsjahr zur Altenpflegerin.Sie hat ein einkommen von € 440 Ausbildungsvergütung, Kindergeld und Halbwaisenrente.

Vor kurzem hat ihr Freund sich von ihr getrennt und sie mußte ausziehen (seine Wohnung). Sie haben 2 Jahre zusammengelebt.

Nach aussagen der Ämter hat sie keinen Anspruch auf Bafög und auch nicht auf ausbildungsbeihilfe oder so ähnlich - Begründung: bei einer Ausbildung in Pflegeberufen gibt es so etwas nicht.

Sie hat eine Wohnung für € 390 angemiet (60qm).
Wohngeldantrag ist gestellt.
Sie hat ein Fahrzeug, welches auch benötigt wird, da auch am Wochenende gearbeitet wird im Schichtdienst. Und die Pflegeschule ist weiter weg.

Zu ihrer Mutter kann sie nicht zurück, da die sich schon vor Ewigkeiten zerstritten haben.

Ersparnisse oder sonstige Wertgegenstände sind nicht vorhanden.


Hat sie nun Anspruch auf Hartz IV ?
Worauf muß sie achten?


Für Eure Hilfe danke ich jetzt schon mal.

gruß Husky

StephanK
01.08.2007, 20:38
Es sieht so aus, dass sie jedenfalls nicht grundsätzlich vom Alg II ausgeschlossen ist (wie die meisten Azubis), aber vermutlich besteht trotzdem kein Anspruch, weil sie nach Alg II-Maßstäben nicht bedürftig sein dürfte.

Ihr Bedarf beläuft sich auf € 347 + Miete, wobei die Miete ihrer Wohnung weit über den Grenzen der "Angemessenheit" im Westerwald liegen dürfte und die Größe definitiv darüber liegt (angemessen sind für einen 1-Personen-Haushalt in Rheinland-Pfalz bis 50 m²). Wenn ich mal optimistisch schätze, dass Kosten für Unterkunft und Heizung bis zu € 220.- angemessen wären ergäbe sich ein Gesamtbedarf von € 565.-

Dem gegenüber steht ein anzurechnendes Einkommen von ca. € 275 (Ausbildungsvergütung minus Freibeträge), € 154 Kindergeld und Halbwaisenrente in unbekannter Höhe, die ich mal vorsichtig mit € 125 ansetze. Daraus ergibt sich ein anrechenbares Monatseinkommen von mindestens € 554.- Es bliebe also ein ungedeckter Bedarf = Alg II von schlappen € 9.- im Monat - oder gar keines, wenn die Rente höher ist.

Es dürfte in diesem Fall besser sein, Wohngeld zu beantragen und darüber einen Zuschuss zur Miete zu bekommen. Dafür zuständig ist die Kreisverwaltung. Ausführliche Informationen zum Wohngeld gibt es beim Bauministerium (http://www.bmvbs.de/Stadtentwicklung_-Wohnen/Wohnraumfoerderung-,1567/Wohngeld.htm).

husky
01.08.2007, 21:26
hallo stephan,

danke für Deine schnelle Antwort. was die Wohnungsgröße anbetrifft, hab ich ihr das schon gesagt (war allerdings nur ne Vermutung von mir).
Ich geb es morgen weiter, mal sehen, was sie dann macht.

danke und schönen Abend noch

gruß husky