Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALGII, Steuerrückzahlung, Betriebskostennachzahlung
Wir haben folgendes Problem: Bei uns beziehen beide ALGII. Der Ehemann hat eine Nebentätigkeit, im letzten Jahr durchlief er eine ABM-Maßnahme. Deshalb musste er mit der Nebentätigkeit in Lohnsteuerklasse VI. Die gezahlte Steuer können wir uns per Einkommenssteuererklärung zurückholen, aber wenn wir das jetzt tun würden, dann wird diese Rückerstattung sofort als Einnahme auf das ALGII angerechnet, obwohl sie das vergangene Jahr betrifft.
Auf der anderen Seite haben wir einen Bescheid über eine Betriebskostennachzahlung für unsere Wohnung für das vergangene Jahr erhalten. Diese Betriebskosten will das Amt nicht zahlen, weil für letztes Jahr.
Das ist doch ungerecht oder? Wenn es um das Bezahlen der Betriebskosten geht, wird gesagt, dass diese nicht zum Zeitraum des ALGII gehören, wenn es um die Anrechnung der Steuerrückzahlung geht, spielt es auf einmal keine Rolle, dass die Steuer ja auch außerhalb des ALGII-Zeitraumes zuviel gezahlt wurde.
Im Moment können wir die Steuerrückzahlung noch mit einer Fristverlängerung der Steuererklärung hinauszögern, aber auch diese Frist wird ablaufen. Was kann man tun?
Betroffener
20.05.2005, 19:02
:welcome: mr76,
Zwei Fragen:
Um welche Höhe handelt es sich bei zu erwartender Rückzahlung bzw. Nachzahlung der Betriebskosten ?
Beim Einkommen aus einmalige Zahlungen gibt es Bagatellgrenzen von rund 50 Euro, für Paare 100 Euro, wo nichts angerechnet wird.
Insofern wäre zu prüfen, ob sich das warten auf bessere Zeiten wirklich lohnt.
Ansonsten ist für mich Euer Problem wieder ein typisches Beispiel für die Flickschusterei bei der Gesetzbastelei, der man beinah Vorsatz unterstellen könnte. Recht hat ja nicht unbedingt was mit richtig zu tun.
StephanK
20.05.2005, 22:57
Diese Widersprüchlichkeit, auf die Du völlig zurecht hinweist, ist allerdings ärgerlich.
Ein Weg, da ungeschoren rauszukommen, könnte so sein:
(1) Ihr redet mit dem Vermieter, sagt ihm, dass er sein Geld in jedem Falle bekommen wird, aber nicht von Euch, sondern vom Finanzamt.
(2) Dem Finanzamt teilt Ihr mit, dass es den Rückzahlungsbetrag nicht Euch, sondern dem Vermieter überweisen soll, weil Ihr die Forderung (Eure gegen das Finanzamt) habt abtreten müssen. Dann läuft das ganze an Euren Konten vorbei; etwaige Differenzbeträge müsst Ihr dann noch mit dem Vermieter ausgleichen.
Ist ein bisschen schräg, sollte aber funktionieren.
Betroffener
21.05.2005, 00:33
Stephan,
wohw - der kam gut. Tolle Idee.
:applaus:
Jetzt ist nur die Frage, ob sich der Vermieter so lange hinhalten lassen will, bis das Finanzamt soweit ist mit der Rückzahlung. Die brauchen ja gerne mal länger als ein halbes Jahr dafür. Aber auch das lässt sich vielleicht mit einem kleinen Aufschlag an den Vermieter regeln - wenn die F-Amt Rückzahlung entsprechend ausfällt, das beide Parteien was von haben.
Erstmal vielen Dank für Eure bisherigen Antworten.
Steuerrückzahlung und Betriebskostennachzahlung heben sich so ziemlich auf, sind aber über der Bagatellgrenze (245 Rückzahlung 280 Nachzahlung).
Für die Geschichte mit der Forderungsabtretung Finanzamt ist es leider zu spät. Die Hausverwaltung hat das Geld bereits in den letzten Tagen von unserem Konto eingezogen.
Da unser Gasversorger schon wieder die Preise erhöhen will, ist auch nicht zu erwarten, dass die Betriebskosten sinken. Wir haben deshalb schon eine Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen vereinbart, die wird vom Amt bezahlt.
StephanK
21.05.2005, 11:40
Tja, schade, dass die etwas elegantere Lösung mit der Abtretung nicht mehr möglich ist. Mir fällt dann nur noch die rechtlich nicht eben sehr korrekte Möglichkeit ein, diese Zahlung schlicht zu vergessen. (Manche Leute haben schon VIEL höhere Beträge, die in ihre Parteikasse geflossen sind, vergessen.... 8) ) Das ist nicht risikolos, aber ich denke, relativ risikoarm.
Im übrigen ist Eure Situation ein weiteres Beispiel dafür (in diesem Forum finden sich noch etliche andere), was für ein Unsinn dadurch entsteht, dass man Regeln, die auf das "von der Hand in den Mund" lebende "klassische" Sozialhilfe-Klientel zugeschnitten waren, auf Leute anwendet, deren Lebenszuschnitt sich an regulären Arbeitseinkommen orientiert. Das passt schlicht nicht zusammen und führt dann zu solchen unsinnigen Ergebnissen. :evil:
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