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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslos, was steht uns zu?


Schneida
20.05.2005, 22:51
Hallo,

mein Freund wird leider demnächst arbeitslos. Er hat noch den vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Zur Zeit bin ich im Erziehungsurlaub. Wer weiß ob wir dann Anspruch auf zusätzliche Leistungen haben? Wer muß in dem Falle diese Leistungen beantragen? Was steht uns denn überhaupt zu? Leider kennen wir uns bei dem Thema kaum aus. :sad:

Über schnelle Hilfe wären wir dankbar!!!

Alex-Doreen

Betroffener
21.05.2005, 00:51
:welcome: alex-doreen

nun bring erst mal wieder etwas Ruhe in die Sache.

So richtig klar verstehe ich Dein Anliegen noch nicht. Bei einer Vollzeitstelle gibt es als Arbeitslosengeld ca 67% des versicherungspflichtigen Gehaltsteiles. Wie voll ist der volle Anspruch auf Arbeitslosengeld? Schau doch mal erst in die Tabelle hier rein:

Arbeitslosengeld bis 01.02.2006
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/mod/Tabelle-Anspruchsdauer.gif

Handelt es sich um eine Kündigung oder um einen Aufhebungsvertrag?
Bei letzterem gibt es wegen der "Mitwirkung" voraussichtlich einen Sperre ohne Leistungsbezug, Reduzierung der Lesitungsdauer und möglichweise auch eine teilweise Anrechnung der Abfindung.

Erst nach dem Ende der Leistungsdauer vom Arbeitslosengeld (auch ALG I genannt) kommt der Wechsel zu ALG II + Kosten der Unterkunft (KdU)

Schneida
21.05.2005, 09:03
Das ist ja alles richtig, nur 67 Prozent meines Freundes reichen ja hinten und vorne nicht, um eine kleine Familie zu ernähren.
Gibt es keine Leistungen mehr wenn mein Hilfe zum Lebensunterhalt benötigt. Hartz4 hin oder her, aber wenn man auf einmal keinen Job mehr hat ist das ja so ein großer einschnitt, das kanns doch nicht geben. :patsch:

Betroffener
21.05.2005, 12:34
@alex-doreen,

willkommen im Club.

Arbeitslosigkeit ist immer ein massiver Einschnitt in die Lebensplanung und kommt meist im falschesten Moment. Da müssen sich im Moment viele mit abfinden.

Solange es sich um das ggf. bis zu 32 Monate zahlbare Arbeitslosengeld handelt (was ich mir allerdings kaum vorstellen kann, da ihr sicher jünger seid), seid ihr noch gut bedient. Deshalb hatte ich die Tabelle zur Leistungsdauer beigefügt. Wahrscheinlicher ist aber die Leistungsdauer von nur 12 Monaten - die sehr schnell um ist.

Die 67% (AGL I) beziehen sich auf den versicherungspflichtigen Gehaltsanteil, nicht auf das eigentliche Arbeitseinkommen! Und das hat mit Hartz IV erst mal nichts zu tun. Das ist schon sehr lange so.

Aber:
- Wie lange wirst Du noch im Erziehungsurlaub sein ?
- Ist danach die Arbeitsaufnahme bei Dir wieder sichergestellt?
- Hast Du ggf. noch einen Anspruch / Restanspruch auf Arbeitslosengeld?
- Hättest Du möglicherweise aktuell einen Anspruch auf ALG II + Kosten der Unterkunft ?

Ansonsten sehe ich eigentlich nur die Beantragung von Wohngeld als aktuelle Hilfe - wobei auch hier schon die Hinweise weiter unten berücksichtigt werden sollten.

Unbenommen von anderen Hoffnungen solltet Ihr Euch darüber informieren, wie Eure Situation in 12 bis 18 Monaten aussehen könnte und Euch entsprechend darauf vorbereiten, damit der bei ALG II in 12 bis 18 Monaten bevorstehende Einschnitt erträglicher wird.

Denn dann hättet ihr nach heutigem Stand in einer Bedarfsgemeinschaft 622 Euro (West) + Kindergeld + Kosten der Unterkunft für die kleine Familie.

Hingegen bei getrennten Bedarfsgemeinschaften je 345 € + Kindergeld (Mutter) + hälftige Kosten der Unterkunft.

Probleme gibt es jedoch oft, wenn beide Partner in einer Bedarfsgemeinschft sind und einer der Partner noch Einkommen hat, was duch Deckelungsgrenzen dazu führen kann, das der nichtarbeitende Partner keine ALG II Leistungen erhält und dadurch auch nicht krankenversichert ist. Der Partner also dafür auch noch aufkommen müsste, aber es eben nicht kann (siehe auch Beispiel von "Biberzahn", wo allerdings noch nicht angerechnete Unterhaltszahlungen mit hineinspielen)

Aber die Weichen dafür muss man/frau frühzeitig stellen, damit später erkennbar ist, das es sich nicht um eine eheähnliches Verhältnis, sondern um eine Wohn- oder Haushaltsgemeinschaft handelt, bei der keiner für den anderen finanziell aufkommt, sondern nur die Wohnung geteilt wird, also getrennte Konten, usw. und ggf. auch eine Vereinbarung zur Wohn-/Haushaltsgemeinschaft und auch über die Kinderbetreuung.
Und das schließt unter Umständen auch jetzt schon verschiedene Angaben beim Arbeitsamt mit ein.

Nachtrag: In den ersten 2 Jahren nach Bezug von ALG I kommt noch ein Übergangsgeld bei ALG II hinzu, das nach einer Formel auf Basis der Differenz zwischen ALG I + ggf. Wohngeld und ALG II + KdU abzgl. 30% errechnet wird und im ersten Jahr max. 160 Euro beträgt, im zweiten Jahr max. 80 Euro.