Grille
02.08.2007, 15:07
Hallo,
meine Freundin, die im Februar ein Kind bekommen hat, hat durch die Geburt so viel zugenommen, dass ihr die alten Kleider/Hosen usw. nicht mehr passen, und sie heute noch ihre Schwangerschaftsbekleidung tragen muss.
im "Rundschreiben I Nr. 38/2004" (für Berlin wohl gültige Berechnungsgrundlage)http://www.evap.de/eui/Dokumente/SGB_II/File_1145968067doc, steht, :
Die Leistungen für Erstausstattungen für Bekleidung sind bei entsprechendem Nachweis auf Antrag insbesondere in den folgenden Fällen zu erbringen:
a) nach einem Wohnungsbrand oder
b) aus sonstigen Gründen, welche die Gewährung einer Erstausstattung erforderlich machen.
Ein sonstiger Grund kann z.B. vorliegen, wenn aufgrund einer erheblichen Gewichtszu- oder Abnahme ein außergewöhnlicher Bedarf für eine Ausstattung an Bekleidung vorhanden ist.
Meine Freundin hat bis heute 2 mal diesen Antrag gestellt: das erste mal wurde behauptet, dass er nie angekommen sei, das zweite mal wurde er dann abgelehnt. Nun habe ich vor, diesen Antrag wieder zu stellen, da die Gewichtszunahme von 21% (von 47 auf 57) in meinen Augen "erheblich" genug ist.
Hat jemand von euch genauere Informationen, ab wieviel prozent Gewichtszunahme das Jobcenter einem Antrag stattgibt?
Wie ist das eigentlich bei Kindern? In diesem Rundschreiben sind auch Kinder ab 7 Monate aufgelistet. Wenn ich ehrlich bin: die Bekleidung die wir zur Geburt haben, wird kaum noch in einem Jahr passen. Und die 204€ reichen unmöglich um Windeln, Bekleidung, Essen und weitere Kosten für ein Kind zu begleichen. Wenn mein Kind in einem Jahr von 2000g auf 10000g zunimmt, dann ist das eine Gewichtszunahme von 400%. Ist diese Gewichtszunahme erheblich genug, oder ab wann gewährt das Jobcenter diese Leistung?
meine Freundin, die im Februar ein Kind bekommen hat, hat durch die Geburt so viel zugenommen, dass ihr die alten Kleider/Hosen usw. nicht mehr passen, und sie heute noch ihre Schwangerschaftsbekleidung tragen muss.
im "Rundschreiben I Nr. 38/2004" (für Berlin wohl gültige Berechnungsgrundlage)http://www.evap.de/eui/Dokumente/SGB_II/File_1145968067doc, steht, :
Die Leistungen für Erstausstattungen für Bekleidung sind bei entsprechendem Nachweis auf Antrag insbesondere in den folgenden Fällen zu erbringen:
a) nach einem Wohnungsbrand oder
b) aus sonstigen Gründen, welche die Gewährung einer Erstausstattung erforderlich machen.
Ein sonstiger Grund kann z.B. vorliegen, wenn aufgrund einer erheblichen Gewichtszu- oder Abnahme ein außergewöhnlicher Bedarf für eine Ausstattung an Bekleidung vorhanden ist.
Meine Freundin hat bis heute 2 mal diesen Antrag gestellt: das erste mal wurde behauptet, dass er nie angekommen sei, das zweite mal wurde er dann abgelehnt. Nun habe ich vor, diesen Antrag wieder zu stellen, da die Gewichtszunahme von 21% (von 47 auf 57) in meinen Augen "erheblich" genug ist.
Hat jemand von euch genauere Informationen, ab wieviel prozent Gewichtszunahme das Jobcenter einem Antrag stattgibt?
Wie ist das eigentlich bei Kindern? In diesem Rundschreiben sind auch Kinder ab 7 Monate aufgelistet. Wenn ich ehrlich bin: die Bekleidung die wir zur Geburt haben, wird kaum noch in einem Jahr passen. Und die 204€ reichen unmöglich um Windeln, Bekleidung, Essen und weitere Kosten für ein Kind zu begleichen. Wenn mein Kind in einem Jahr von 2000g auf 10000g zunimmt, dann ist das eine Gewichtszunahme von 400%. Ist diese Gewichtszunahme erheblich genug, oder ab wann gewährt das Jobcenter diese Leistung?