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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag auf ALG I


corny_two
02.08.2007, 17:09
Hallo Leute,

bin momentan ziemlich verzweifelt... Mein Arbeitsvertrag endet zum 31.8.07. Hab mich beim arbeitsamt auch schon arbeitslos gemeldet - Antrag usw. schon bekommen. Auf dem Zettel steht, dass ich für die Antrag meine Lohnsteuerkarte und meine Arbeitsbescheinigung benötige.

Mein Arbeitgeber schickt mir diese Sachen wahrscheinlich erst Ende September zu. Das heißt es vergeht schon mal ein Monat bevor ich überhaupt den Antrag auf ALG bei Arbeitsamt abgeben kann. Könnt ihr mir sagen ab wann dann ALG berechent wird? Ab Tag der Antragsstellung - ist das für die ab 1.9. - weil ich ja ab da arbeitslos bin - oder wirklich erst ab dem tag, wo ich den Antrag dort abgegeben hab?? :confused:

Das ganze macht mir fertig - du brauchst das eine um das andere beantragen zu können und wenn du das nicht hast -dann kriegst halt auch nichts... :-/

Und wie siehts mit alg II aus? das soll ich noch zusätzlich beantragen, weil ich zu wenig ALG I bekomme. Brauch ich da einen Termin um mir einen Antrag zu holen? ab wann wird denn alg II berechnet und mir gezahlt? auch wieder ab tag, wo ich den antrag abgebe? oder ab tag meiner arbeitslosigkeit - dann rückwirkend?... hab nämlich die befürchtung, dass mir durch diese ganzen Verzögerungen nachher mindestens zwei monate ohne Geld bevorstehen, was ich dann nicht mal nachgezahlt bekomme... :sad:

Hoffe ihr könnt mir helfen

Codeman
02.08.2007, 17:52
Hallo,

der ALG I Antrag gilt gestellt ab dem zeitpunkt wo du ihn in die Hände bekommst.Das steht gewöhnlich ziemlich oben,zentral in der mitte,fett unterstrichen Arbeitslosmeldung.Das datum was da steht ist wichtig.Leider kann dir kein anspruch an ALG I ausgerechnet werden,da dir ja antragsrelevante Daten fehlen.So wird dir nichts anderes übrig bleiben als vorübergehend ALG II zu beantragen.Den Antrag solltest du so schnell wie möglich stellen.

Allerdings werden diese sagen,zu recht,wir müssen erst dein ALG I wissen um zu sehen ob du wirklich bedürftig bist.Schliesslich ist ALG I eine versicherungsleistung auf die du einen gesetzlichen Anspruch hast.

Sollte es bezüglich deines Geldes Probleme gehen,so hat immer die Behörde Vorkasse zu leisten,an die du dich als erstes gewandt hast.In diesem Fall die Agentur für arbeit.Dies nennt sich Vorleistungspflicht (http://www.juraforum.de/gesetze/SGB%20III/23/23_SGB%20III_vorleistungspflicht_der_arbeitsf%F6rd erung.html)

Das solltest du dann der Agentur für Arbeit unter die nase halten.

MfG
Codeman

corny_two
02.08.2007, 21:05
Danke, das baut mich wieder etwas auf :-) ... aber das ist es.. immer dieses - du brauchst das um das andere machen zu können...

Betroffener
02.08.2007, 23:57
Es geht aber vielleicht auch anders.

Üblicherweise kann die Arbeitsbescheinigung schon vorher ausgefüllt werden und die Lohnsteuerkarte lässt sich auch kopieren - das sollte nach einem Telefonat eigentlich problemlos machbar sein.

Einfach mal probieren.