Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1,--€ Job , trotz langjährigem vorhandenen festen Minijob
Hallöchen Zusammen,
Ich bin seit vielen Jahren Arbeitslos und erhalte HarztIV, aber ich habe seit dem Jahre 2001 einen unbefristeten Minijob in Festanstellung, wo ich 2-3 Tage wöchentlich ca. 3-4 Stunden arbeite.
Das Jobcenter schickte mir einen Brief wonach ich eine Arbeitsgelegenheit mit 30 Std./Woche auf 3 montate Befristet wahrnehmen soll.
Bin ich verpflichtet diesen anzutreten und meinen feste Anstellung damit zu verlieren, denn zeitlich gesehen, würde ich beide Jobs nicht schaffen ( rein von der Arbeitszeit). Hatte mich beim Träger des 1,-- € jobs informiert. Fände es völlig blödsinnig, denn erstens würde ich keine Gelegenheit mehr bekommen meine jetzige Stelle wieder zu bekommen, da es keine Festeinstellungen im Minijob mehr gibt ( nur noch befristet) und zweitens...das ganze wegen 3 Monate (in einer Kleiderkammer) was auch gar nicht mein Berufzweig ist.
Ich hoffe auf schnelle Antwort da ich schon Morgen (03.08.07) termin beinm Amt habe. Ich habe leider erst jetzt von eurem Forum erfahren.
Hab schon ziemlichen Bammel davor morgen da hin zu gehen, da ich auch noch Urlaub beantragen möchte und ich nicht weiß ob sie ihn mir durch diesen 1,--€ Job nicht genehmigen könnten.
Die Nubier
02.08.2007, 22:34
Antreten wirst du den EEJ auf jeden Fall müssen. Es kann durchaus von dir verlangt werden deinen Minijob mit dem EEJ in Einklang zu bringen. Auch ist es unerheblich, ob dieser nun in deinen Berufszweig fällt, oder nicht.
Du kannst dem EEJ allerdings widersprechen und dich dagegen zur Wehr setzen. Wenn du dazu den Weg über das Sozialgericht gehst, wird das Verfahren vermutlich länger dauern als der EEJ.
Und da weder Widerspruch noch Klage eine aufschiebende Wirkung haben, wirst du ihn trotzdem antreten müssen.
Muss leider meinem Vorredner widersprechen.
Bin ich verpflichtet diesen anzutreten und meinen feste Anstellung damit zu verlieren, denn zeitlich gesehen, würde ich beide Jobs nicht schaffen
Wenn du dies nicht schaffst und durch die Maßnahme dein Job verlierst ist das nicht so einfach hinzunehmen.
Denn dein Job steht in der Wertigkeit vor der Maßnahme, denn du senkst hiermit die Bedürftigkeit.
Ich denke dein AG wird auch nicht begeistert sein deine Arbeitszeit zu ändern, denn wieso sollte er das auch? Er brauch dich dann, wann er dich braucht, und nicht früher oder später.
Deshalb ist es schwer hier eine vereinbarkeit zu finden.
Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.
Quelle: §2 Abs.1 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__2.html)
Hiergegen würdest du verstoßen wenn du den Job für die Maßnahme hinschmeist.
Fakt ist laut Gesetz auch:
Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden.
Quelle: §16 Abs.3 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__16.html)
Hier steht meiner Meinung nach klar "keine Arbeit finden können" und ist gesetzlich glatt geregelt. Hier steht nichts von zu wenig Arbeit oder sonstwas, sondern keine Arbeit.
Empfehle dazu auch diesen Thread (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=27701) zu lesen.
StephanK
03.08.2007, 10:08
Ich schließe mich fragis Meinung an und denke, beim Gespräch mit der ARGE sollte ganz klar gefragt werden: "Soll ich meine Bedürftigkeit vergrößern? Dazu wäre ich gezwungen, weil ich den vorhandenen Mini-Job-schmeißen müsste."
Die Nubier
03.08.2007, 13:39
Die Praxis sieht da leider anders aus. Wenn die Arge darlegen kann das der EEJ die Vermittlungschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt verbessert, dann kann sie sogar die Aufgabe des Minijobs verlangen. Wäre nicht der erste Fall.
Natürlich kann man versuchen in einem Gespräch den Fallmanager zu überzeugen. Gelingt dies nicht, muss der EEJ auf jeden Fall angetreten werden, auch wenn man diesem widerspricht.
Ansonsten wird sanktioniert und erfahrungsgemäß der nächste EEJ zugewiesen.
StephanK
03.08.2007, 13:47
Wenn die Arge darlegen kann das der EEJ die Vermittlungschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt verbessert, dann kann sie sogar die Aufgabe des Minijobs verlangen.Wenn sie das darlegen könnte wäre das auch o.k. Aber die Verbesserung von Vermittlungschancen lässt sich eigentlich nicht belegen. Selbst wenn ein Arbeitgeber jemanden einstellt weil er der Auffassung ist, derjenige habe sich in einem 1-€-Job "bewährt" und "seine Arbeitsfähigkeit bewiesen" dann erfährt kein Alg II-Träger davon, denn die Motive für Einstellungsentscheidungen bleiben in aller Regel Geheimnis der jeweiligen Arbeitgeber.
Mit Statistik zu argumentieren (x % der 1-€-Jobber haben innerhalb y Monaten nach Ende des 1-€-Jobs bezahlte Arbeit gefunden, aber nur z % weniger aus dem Personenkreis, der keinen 1-€-Job gemacht hat) wäre unseriös, weil es individuelle Gegebenheiten ausblendet.
Wenn sie das darlegen könnte wäre das auch o.k.
Und das können sie nicht, denn kein Arbeitgeber sagt vorher nach dem EEJ nehm ich diesen oder jenen.
Man kann doch nicht nur für die ARGE argumentieren sondern sollte sich auch mal die andere Seite angucken.
Das was man selbst von der ARGE möchte bekommt man auch nur mit Jobzusage dahinter, also z.b Fortbildungen.
Ich weiß ja nicht wie manche ARGE'n (speziell in Bremen) das handhaben, aber ich würde sagen hier gibts keine Grundlage für das EEJ dem Einkommen vorzustellen, eher umgekehrt!
Denn es ist nicht vorher Einzuschätzen was das EEJ bringt. Und auf schätzungen wird sich andersherum auch nicht verlassen, das muss belegt werden.
EEJ ist doch nichts anderes als Nen schlechtbezahlter "Kombilohn", oder eher doch ein schlechtbezahltes praktikum?
Die Nubier
03.08.2007, 14:28
Nun, ich habe ja auch beschrieben wie man sich dagegen wehren kann, gell?
Aber wenn z.B. mit dem EEJ eine Qualifizierung verbunden ist, und so soll es ja eigentlich auch sein, sieht es schon ganz anders aus.
Meine Erfahrungen stützen sich dabei auf JobCenter in Berlin und meine Tätigkeit als Berater im sozialen Bereich, speziell Beratung für ALG II Bezieher.
Aber wenn z.B. mit dem EEJ eine Qualifizierung verbunden ist
Dann muss das alles wohl nen sonderfall sein.... ich hab bis jetzt immer nur eej gesehen als "hilfstätigkeit" wo eej'ler billiger sind als reguläre arbeitskräfte... :wut:
das ganze wegen 3 Monate (in einer Kleiderkammer) was auch gar nicht mein Berufzweig ist.
Das klingt weder nach erhöhter Eingliederungschance, noch nach Weiterbildung in meinen Ohren...
Die Nubier
04.08.2007, 13:55
Nun, in der Regel wird der EEJ von einer Qualifizierung begleitet (über Qualität und Umfang brauchen wir nicht streiten. Ist in der Regel Schrott), wenn dieser über einen Träger abgewickelt wird.
Ein abschließendes Urteil können wir mit den wenigen Daten eh nicht fällen.
Der Sinn bzw. Unsinn von EEJ's/MAE's ist gerade in diesem Forum m.E. recht gut dokumentiert und zeigt, wer der wahre Nutzniesser dieser Massnahmen ist.
Man möge bitte dokumentieren wie ein EEJ "von einer Qualifizierung" begleitet wird.
Die Nubier
04.08.2007, 22:04
Der Sinn bzw. Unsinn von EEJ's/MAE's ist gerade in diesem Forum m.E. recht gut dokumentiert und zeigt, wer der wahre Nutzniesser dieser Massnahmen ist.
Man möge bitte dokumentieren wie ein EEJ "von einer Qualifizierung" begleitet wird.
Nun, es soll sogar EEJ geben, die wurden im Zuge einer solchen Maßnahme bei einer Firma angelernt und übernommen. Mir sind zumindest persönlich einige Fälle bekannt. Trotzdem ist die Vermittlungschance eher gering. Mir sind die Zahlen zweier recht großer Träger in Berlin bekannt. Dort liegt die Vermittlungsquote bei 8%.
Ansonsten sind die EEJ selbstverständlich nichts weiter als ein Beschäftigungsprogramm. Für viele Betroffene allerdings auch die einzige Möglichkeit ein paar Euros mehr in die Tasche zu bekommen.
Jede Münze hat bekanntlich zwei Seiten. In diesem Fall ist der EEJ politisch, wirtschaftlich und moralisch abzulehnen, menschlich jedoch verständlich das viele ihn wollen.
Ansonsten sind die EEJ selbstverständlich nichts weiter als ein Beschäftigungsprogramm. Für viele Betroffene allerdings auch die einzige Möglichkeit ein paar Euros mehr in die Tasche zu bekommen.du sagst das wort das dick mackiert ist... obwohl ich das teilweise für zu hoch gegriffen finde, aber nunmal nicht alle.
Um damit zum Thema zurückzukehren...
Bei liena ist es so, dass sie es einerseits wegen der mehreinnahmen aus dem Minijob nicht möchte und nicht vereinbaren kann, und andererseits auch keinerlei qualifizierung damit im Zusammenhang steht.
Daher sollten wir nicht über EEJ's im allgemeinen reden, sondern darum dass sie dieses EEJ nicht antreten muss, da sie damit ihre Bedürftigkeit erhöht und am Ende der Minijob weg wäre, und die Maßnahme auch noch vorbei ohne irgendeinen sichtbaren erfolg.
Weiteres zum Thema hier gerne, aber ich denke wenn über EEJ's im allgemeinen Diskutiert werden soll, würde ich die "plauderecke" weiterempfehlen. In diesem Thread jedenfalls gehts darum dem User erstmal bei seinem problem zu helfen und nicht über Sinn / Zweck von EEJ's weiter zu philosiphieren.
Die Nubier
05.08.2007, 11:22
Bei liena ist es so, dass sie es einerseits wegen der mehreinnahmen aus dem Minijob nicht möchte und nicht vereinbaren kann, und andererseits auch keinerlei qualifizierung damit im Zusammenhang steht.
Nun, was man möchte, oder auch nicht, interessiert leider nicht wirklich.
Wenn der SB darauf besteht dass sie den EEJ antreten soll, wird sie es müssen. Sonst droht die Sanktion. Sie kann, wie ich bereits ausführte, der Zuweisung widersprechen. Dies hat aber eben keine aufschiebende Wirkung und sie muss den EEJ in jedem Fall antreten.
Außer sie lässt es auf eine Sanktion ankommen und klagt dann dagegen.
Es ist eben relativ leicht darüber zu theoretisieren. In der Praxis jedoch ist die Umsetzung für Betroffene Stress pur.
quinkyjones
05.08.2007, 16:56
Hallo,
dieses Problem 1€-Job und Nebenverdienst ist weit verbreitet.
Klar ist, der 1€-Job soll Menschen in den 1. Arbeitsmarkt wieder eingliedern und seine Chancen verbessern.
Eine Person mit Nebentätigkeit arbeitet im 1. Arbeitsmarkt. Das Argument der Eingliederung existiert nicht.
Eine Kündigung des Nebenjobs ist gesetzlich verboten, da eine Kündigung (auch ein Nebenjob) zwangsläufig ein Sperre/Sanktion nach sich zieht.
Genau dieses würde der SB durchführen. Es wäre der Straftatbestand der Erpressung, gegen die ich vorgehen würde.
Er zwingt einen, den Job kündigen, um dann bestraft werden zu können.
Genau das ist Erpressung!
Somit ist zwar gegenüber dem SGBII kein Schutz vorhanden, aber der SB wird wegen Erpressung angezeigt und verurteilt(es hat strafrechtliche Konsequenzen für den SB). Ich würde nicht lange "federlesen" machen, und das mit Presse, Funk und Fernsehen durchführen. Nur weil noch nie so gegen SB vorgegangen wurde, heißt das nicht, nicht so zu handeln. Auch eine solche Androhung, wenn der SB uneinsichtig ist (natürlich das Gespräch erst abwarten und vorerst freundlich, aber bestimmt, durchführen), würde ich durchführen. Ob der SB jetzt evtl. anderes reagiert, ist nicht vorherzusagen.
Ebenfalls bei Erzwingung eines 1€-Job bei vorhandenem unbefristeten Nebenverdienst würde ich sofort Schadenersatzklage wegen Vergrößerung der Hilfsbedürftigkeit stellen, das Gesetz:
Jeder ist verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, sein Hilfebedürftigkeit zu verringern bzw. zu beenden. Somit ergibt sich auch für den Staat, jede Möglichkeit zu verhindern, die Hilfebedürftigkeit zu vergrößern. Eine andere Reaktion wäre Sklavenhandel, der in der BRD gesetzlich verboten ist (übringens nicht nur in der BRD). Ich würde diesen Kampf aufnehmen, allerdings sofort mit der Öffentlichkeit. Am besten sogar in der Yellow-Press, denn das ist ein "Fressen" für den Absatz der Produkte. Lediglich diesmal geht es nicht gegen die "Hartzies" sondern gegen den Staat.
Ausnahme meines ganzen Statements, wäre eine Qualifizierungsmaßnahme, allerdings müßte diese auch qualifizieren. Ein examinierten Altenpfleger, der viele Jahre in diesem Job gearbeitet hat, für den ist ein 1. Hilfe-Kursus keine Qualifizierungsmaßnahme.
Irgendeinen 1€-Job nach Gießkannenprinzip, ist keine Qualifizierungsmaßnahme.
Es kommt also darauf an, welche Qualifizierung erfolgen soll, sonst ist der Nebenjob wieder vorrangig.
Gruß
Quinkyjones
Man sollte hier mal grundsätzlich die Frage aufwerfen,für den 1 euro-jobs geschaffen wurden und für wen grade nicht.
liena,falls du das noch liest.
Sollte dein PAP für dich einen 1-euro-job vorsehen,so muss er eine aussage darüber treffen,warum grade du für diesen job geeignet bist und wie er dazu beiträgt dich dauerhaft wiedereinzugliedern.
"Die Ausgestaltung der zusatzjobs ist auf die individuellen erfordernisse der hilfebedürftigen abzustimmen." (BA Arbeitshilfe,9).Ebenso ist eine Integrationsstrategie notwenig,um zu wissen was dadurch verfolgt wird.
Als erforderlich gelten 1-euro-jobs um die beschäftigungsfähigkeit wiederherzustellen (bei dir liegt sie ja vor,also muss auch nichts wiederhergestellt werden) und darüber eine eingliederung individuell zu fördern.hier geht es um die gewöhnung an zeitstrukturen,arbeitsbelastung usw....
Hinweis: Wenn du in dieser hinsicht keine probleme hast (die hast du ja nicht,du übst ja schon eine beschäftigung aus,sind euro-jobs nicht erforderlich.wenn du schon geringfügig beschäftigt bist,wenn du grade deine stelle verloren hast und erst ein halbes jahr arbeitslos bist,wenn du ehrenamtlich in einen verein tätig oder deine familienpflichten bei der erziehung deiner kinder nachkommst oder wenn du eine konkrete aussicht hast,eine stelle anzutreten,ist deine beschäftigungsfähigkeit nicht gefährdet,daher ist ein 1 euro job nicht notwendig.
alles andere ist absoluter quatsch.
Vielleicht druckst du dir das hier aus und gehst mal zum teamleiter.Dabei kannst du auch gut fragi´s und stephans aussagen nehmen um hier gesagtes zu unterstreichen.
Der 1 euro job soll leute eingliedern - du bist schon eingliedert,du verdienst nur nicht genug um davon zu leben.
der 1 euro job soll dir helfen aus der arbeitslosigkeit zu kommen - 1. du bist nicht arbeitslos und 2. wenn du den annimmst,dann wirst du richtig arbeitslos und 3. vergrößerst du damit deine bedürftigkeit wozu ja der 4. 1-euro-job ja gar nicht gedacht war/ist.
Was mir in diesen thread auffällt.Man sollte es tunlichst vermeiden leute zu verunsichern.Es gibt viele Möglichkeiten einen 1 - euro job nicht anzutreten.Ich will hier nicht danach schreien,zum arzt zu rennen,allerdings habe ich gehört,dass wer 2 wochen in einer massnahme,das hab ich hier in berlin gehört,krank ist,fällt automatisch raus.Man kann auch im vorfeld zum sozialgericht gehen und dort die sache schildern.
Zwischen Theorie und Praxis ist zwar ein deutlicher unterschied aber um in der praxis erfolgreich zu sein,muss man auch die Theorie kennen.Verunsichern der leute bringt nichts.
MfG
Codeman
Zwischen Theorie und Praxis ist zwar ein deutlicher unterschied aber um in der praxis erfolgreich zu sein,muss man auch die Theorie kennen.Verunsichern der leute bringt nichts.
:dito:
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Hallöchen Alle zusammen,
erst einmal vielen lieben Dank für die zahlreichen Antworten.
Ihr habt mir jeder auf seine Art super nett geantwortet und auch gute Tipps gegeben auch wenn es zum Schluss hin, vom Thema abwich ;-)
Nun möchte ich euch wenigstens noch mitteilen wie mein Gespräch mit meiner doch so netten reizvollen „Sachbearbeiterin“ vom Jobcenter war.
Eines wollte ich noch vorweg schreiben….Ich habe dem EEJ-Träger und dem Jobcenter mitgeteilt das ich in einer Woche eine Krankschreibung bringe, wegen einer anstehenden Kiefer-Zahn-OP. Der Träger meint, es wäre egal, denn auch in einem Job kann man eine Krankmeldung bringen,…ich hätte in diesem Falle also mindestens 1-2 Wochen eine Krankmeldung gebracht.
Ich hätte den EEJ (Kleiderkammer) prinzipiell vielleicht auch nicht abgelehnt, wenn es weniger Stunden gewesen wären oder ich diese 30 Std./Woche mit meinem Minijob (Verkauf) zeitlich hätte vereinbaren können, aber dieses wäre nicht einfach gegangen und wenn ich genau überlege, die Kleiderkammer hätte mich auch nicht weiter gebracht.
Meine „SB“ möchte gern erreichen dass ich wieder in Vollzeit arbeite, auch wenn ich alleinerziehende Mutter von 2 Kindern (im alter von 13 und 15 Jahren) bin, das interessierte sie überhaupt nicht. Sie ließ mich spüren das sie am längeren Hebel sitzt,…
Ich teilte ihr auch mit, das ich ab Oktober in meinem Minijob eine Erhöhung meiner Stunden erhalten, wie viel konnte ich ihr aber noch nicht sagen.
Sie machte mir zur 1. Auflage, dieses schriftlich (in Stunden und Gehalt) bis zu meiner Krankschreibung zu bringen.
Ich versuchte ihr immer wieder klar zu machen, dass mir an meinem Minijob viel liegt und dass ich doch nicht so jemand bin, der an die Arbeitswelt wieder herangeführt werden muss. Sie machte mir klar, so lange ich keinen Job habe, der mir ein Einkommen von mindestens 401,--€ im Monat bringt,(weil der Arbeitgeber ja dann einen geringen Teil an Sozialabgaben zu zahlen hat) könnte sie mich jederzeit zu einem Maßnahme oder EEJ verdonnern.
Sie strich mir dann den EEJ aber mit der Auflage Nr. 2, ihr monatlich 15 Bewerbungen unaufgefordert bis zu einem bestimmten Datum vorzulegen, sollte dieses nicht der Fall sein, würde es zu einer Anhörung kommen.
Zum Schluss flehte ich sie dann noch fast an, mir doch den gewünschten Urlaub zu genehmigen, nachdem sie mir mitteilte dass sie jetzt 3,5 Wochen in Urlaub ist. Sie zögerte verdammt lange, wollte damit eigentlich noch warten, wo ich ihr dann aber sagte, sie könnte doch nicht bis 3 Tage vor Urlaubsantritt damit warten, ob es für mich noch was gibt oder nicht, denn ein Urlaub muss ja nun auch mal bezahlt werden….Nach langem überlegen und flehen, weil ich seit über 10 Jahren in keinem Urlaub mehr war, genehmigte sie ihn mir dann doch……….“wie reizend“….Es gibt solche und solche „Sachbearbeiter“ manche haben Herz und manche leben ihre sadistische Neigung aus….Die Leute die dort ihren Job machen, sollen doch froh das sie ihn haben…ich bin ja nicht gemein, aber ich würde gern mal die Plätze tauschen, wie so viele andere sicherlich auch J
Danke euch allen nochmals….liebe Grüße *Liena*
Betroffener
06.08.2007, 22:54
Sie machte mir klar, so lange ich keinen Job habe, der mir ein Einkommen von mindestens 401,--€ im Monat bringt,(weil der Arbeitgeber ja dann einen geringen Teil an Sozialabgaben zu zahlen hat) könnte sie mich jederzeit zu einem Maßnahme oder EEJ verdonnern.
So im nach hinein wäre doch mal interessant zu wissen, wo das definitiv so geschrieben steht.
Das Mensch da in Bedrängnis gebracht, nicht unbedingt Kopf und Nerv für hat ist klar. Aber immerhin bist Du den EEJ los, wenn auch über den Zwang einer "mündlich vereinbarten Eingliederungsvereinbarung" mit 15 Bewerbungen monatlich bis zum Tage x.
Soviel zum "dealen" mit Abhängigen.
StephanK
07.08.2007, 08:04
Ich versuchte ihr immer wieder klar zu machen, dass mir an meinem Minijob viel liegt und dass ich doch nicht so jemand bin, der an die Arbeitswelt wieder herangeführt werden muss.Ein völlig richtiges Argument!
Sie machte mir klar, so lange ich keinen Job habe, der mir ein Einkommen von mindestens 401,--€ im Monat bringt,(weil der Arbeitgeber ja dann einen geringen Teil an Sozialabgaben zu zahlen hat) könnte sie mich jederzeit zu einem Maßnahme oder EEJ verdonnern.Richtig daran ist, dass Du versuchen musst, eine Arbeit zu finden, die Dir so viel einbringt, dass Du kein ergänzendes Alg II mehr brauchst, also aus der Bedürftigkeit heraus kommst. In der Sprache des Gesetzes:Erwerbsfähige Hilfebedürftige (...) müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. (§ 2 Abs. 1 Satz 1 SGB II)Weil Dein Alg II zusammen mit den Kosten der Unterkunft bestimmt mehr als € 400 beträgt verstehe ich die Dir genannte € 401-Grenze nicht.
Volkswirtschaftlich betrachtet wäre es natürlich wünschenswert, wenn Du einen Job hättest, bei dem Du Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe zu zahlen hättest (das ist die 400-Euro-Grenze), aber dieses Thema spielt beim Alg II und der Frage nach der Vorrangigkeit Deines bezahlten Jobs keine Rolle.
Die Minijobs sind politisch gewollt, um gering bezahlte Jobs dadurch attraktiver zu machen, dass die Rentenversicherungsbeiträge abgesenkt werden und keine Krankenversicherungspflicht besteht (für den Arbeitgeber bedeutet das nämlich wesentlich geringere "Lohnnebenkosten"). Egal ob man das richtig findet oder nicht kann die Behörde, die ein anderes Gesetz, nämlich das SGB II auszuführen hat, diesen Willen des gleichen Gesetzgebers nicht ignorieren.
Wenn man Dich zwänge, Deinen 400-Euro-Job zu kündigen und einen 1-Euro-"Job" auszuführen, würde das (1) Deine persönliche Bedürftigkeit vergrößern, was Du - siehe Gesetzes-Zitat weiter ob - gar nicht darfst und würde (2) bedeuten, dass Du insgesamt betrachtet die ARGE wesentlich mehr Geld kostest, weil Sie nichts mehr von Deinem Lohn anrechnen könnte (die "1-Euro"-Mehraufwandsentschädigung wird nicht angerechnet) und Du Dich also vollständig von Alg II finanzieren müsstest; außerdem bekommt der Träger des 1-€-Jobs ja noch einen Batzen Geld dafür, dass er Dich beschäftigt. Insgesamt wäre das ganze also für den Staatshaushalt wesentlich teurer als die jetzige Situation. Diesen Unsinn muss man sich mal klar machen!
Was den Urlaub angeht: Als Arbeitnehmerin hast Du einen arbeitsvertraglichen Urlaubsanspruch, und diesen muss auch die ARGE berücksichtigen.
15 Bewerbungen pro Monat ist eine sehr hohe Forderung. Denk bitte daran, vorher die Übernahme der Bewerbungskosten zu beantragen!
Für Deine Kiefer-OP wünsche ich dem Operateur ein glückliches Händchen und Dir gute Genesung!
Das ist wieder so typisch für diese Arge-SBs.
Nur drohen und einschüchtern.Wenn ich du gewesen wäre liena,hätte ich spätestens hier
Ich versuchte ihr immer wieder klar zu machen, dass mir an meinem Minijob viel liegt und dass ich doch nicht so jemand bin, der an die Arbeitswelt wieder herangeführt werden muss. Sie machte mir klar, so lange ich keinen Job habe, der mir ein Einkommen von mindestens 401,--€ im Monat bringt,(weil der Arbeitgeber ja dann einen geringen Teil an Sozialabgaben zu zahlen hat) könnte sie mich jederzeit zu einem Maßnahme oder EEJ verdonnern.
schon abgebrochen und verlangt den teamleiter zu sprechen.Und dem hätte ich genauso klar gemacht,dass du keinen EEJ Job brauchst,weil du ebend nicht eingegliedert werden musst.
Verdammt da geht mir die Hutschnur hoch.
Soviel zum "dealen" mit Abhängigen.
Jop,da sieht man ebend,dass es keine verhandlungsspielräume gibt.Verhandlungen werden immer auf gleicher augenhöhe geführt und nicht nach dem motto: "ich hier oben und du da unten".Und jedesmal mit dem druckwerkzeug der streichung der leistungen.
Ich darf,muss,kann alles ablehnen weil ich kein Sklave,kein Verbrecher oder sonst irgendein Individuum von zweifelhafter Natur bin.
Wo steht eigendlich das man sein Gehirn abgeben soll nur um ALG2 beziehen zu können ?
Das soll jetzt kein Heulposting werden aber
ich muss doch so oder so eines Tages unter die Brücke,da sind 30% weniger nur der kürzere Weg ins Obdachlosen Asyl was ist der verlust von geld wenn ich eh wie ein Schwerverbrecher dazu gedrungen werde etwas zu unterschreiben was ich nicht will.
MfG
Codeman
So im nach hinein wäre doch mal interessant zu wissen, wo das definitiv so geschrieben steht.
Das Mensch da in Bedrängnis gebracht, nicht unbedingt Kopf und Nerv für hat ist klar. Aber immerhin bist Du den EEJ los, wenn auch über den Zwang einer "mündlich vereinbarten Eingliederungsvereinbarung" mit 15 Bewerbungen monatlich bis zum Tage x.
Soviel zum "dealen" mit Abhängigen.
Ja, ich bin ihn los, mal sehen für wie lange, denn irgendwie habe ich das komische Gefühl, das ich von meiner doch "so netten SB" in weiterer Zukunft noch öfters von ihr hören werde.
Ich musste natürlich die "Eingliederungsvereinbarung" unterschreiben.
Weil Dein Alg II zusammen mit den Kosten der Unterkunft bestimmt mehr als € 400 beträgt verstehe ich die Dir genannte € 401-Grenze nicht.
Ich denke einfach mal, weil der Arbeitgeber ja dann Sozialabgaben für mich zahlen muss und das ist bei meinem Minijob noch nicht so, weil ich dort nur knapp 250,--€ montl. verdiene und das ist dem Amt zu wenig.
Volkswirtschaftlich betrachtet wäre es natürlich wünschenswert, wenn Du einen Job hättest, bei dem Du Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe zu zahlen hättest
Wer wünscht sich das nicht !!!!
Wenn man Dich zwänge, Deinen 400-Euro-Job zu kündigen und einen 1-Euro-"Job" auszuführen, würde das (1) Deine persönliche Bedürftigkeit vergrößern
Das würde ich mir nicht gefallen lassen und an die Öffentlichkeit bringen!!!
15 Bewerbungen pro Monat ist eine sehr hohe Forderung. Denk bitte daran, vorher die Übernahme der Bewerbungskosten zu beantragen!
Ja, das sehe ich auch so, ich hatte sogar gefragt ob wir es nicht auf 10 belassen können, was sie natürlich mit einem strickten „NEIN“ beantwortete.
Für Deine Kiefer-OP wünsche ich dem Operateur ein glückliches Händchen und Dir gute Genesung!
Vielen herzlichen Dank….kann ich gut brauchen J
Das ist wieder so typisch für diese Arge-SBs.
Nur drohen und einschüchtern.Wenn ich du gewesen wäre liena,hätte ich spätestens hier schon abgebrochen und verlangt den teamleiter zu sprechen.Und dem hätte ich genauso klar gemacht,dass du keinen EEJ Job brauchst,weil du ebend nicht eingegliedert werden musst.
Verdammt da geht mir die Hutschnur hoch.
Da gebe ich dir völlig Recht, ich hätte auch anders gehandelt, aber ich wollte etwas von ihr und zwar die Genehmigung meines Urlaubes…die ich dann mit Sicherheit nie bekommen hätte, denn wie schon geschrieben….sie ließ es mich richtig spüren wer hier am längeren Hebel sitzt und wer nicht.
Ich wollte einfach mal nach 10 Jahren wieder in Urlaub fahren ….
LG liena
StephanK
08.08.2007, 10:18
(...) ich hätte auch anders gehandelt, aber ich wollte etwas von ihr und zwar die Genehmigung meines Urlaubes…die ich dann mit Sicherheit nie bekommen hätte, denn wie schon geschrieben….sie ließ es mich richtig spüren wer hier am längeren Hebel sitzt und wer nicht.Ich (und wohl auch jede/r andere hier) habe an Deiner Handlungsweise keinerlei Kritik und finde sie sehr verständlich.
Diese Passage Deines Beitrages habe ich nur noch mal zitiert, weil daran greifbar deutlich wird, was diese ganze Konstruktion mit Eingliederungs"vereinbarungen" und tausend Ermessensvorschriften praktisch heisst: Elendes Geschacher und der (oft nicht auf genauer Kenntnis seiner Kunden beruhenden) Einschätzung eines Sachbearbeiters ausgeliefert zu sein - kurzum das Gegenteil von Rechtssicherheit. :kotz:
netzwerkela
08.05.2009, 15:31
Hallo,
so eine nette SB mit viel Herz habe ich auch. Ich habe einen Minijob (Nachtdienst), muss einen EEJ antreten und darf monatlich 15 Bewerbungen schreiben. Und gnädigerweise brauch ich nach der Nachtschicht auch erst um 12.00 zur Maßnahme erscheinen. Ist das nicht großzügig??? (bei meinem Sohn übrigens das gleiche in grün) Ja und wenn ich das nicht vereinbaren kann, das ich nach der Nachtschicht zum Träger kann, dann wäre es angebracht meinen Minijob zu kündigen. Schriftlich mag sie mir dies allerdings nicht geben....schade.
LG Ela
Marsleuchte
08.05.2009, 16:13
Hallo Ela,
erst einmal handelt es sich hier um einen alten Thread, aber ich werde mal versuchen Dir ein wenig zu helfen.
Das was Du hier kurz angesprochen hast, ist so nicht rechtens weil Du einen Minijob hast.
Weiterhin würde es mcih schon einmal garnicht interessieren wenn ich nachtdienst hatte das ich da schon um 12.00 Uhr zu einen EEJ soll, der eigentlich für langzeitarbeitlos gedacht ist die kaum eine Möglichkeit mehr haben auf den 2. Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Ich würde hier mal schnellstens eine Beratungsstelle oder einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen und das zu klären und 15 Bewerbungen monatlich bei der derzeitigen Arbeitsmarktlage ist mehr als gesponnen.
Beratungsstellen und Anwälte (http://www.my-sozialberatung.de/adressen)
MfG
Marslicht
netzwerkela
08.05.2009, 16:27
Oh, habe nicht aufs Datum geschaut. Danke für die Links, die Beratungsstellen sind vorab mal interresant, da ich ohne direkte Ablehung meines Widerspruches keinen Beratungsgutschein für einen Anwalt bekomme. Ich erhielt lediglich ein Antwortschreiben auf meinen Widerspruch. Dieses Antwortschreiben reicht nicht aus für einen Beratungsschein.
Das ist auch ne Aktion bis man eine direkte Ablehnung bekommt. Ein Hin und Her.
Den Anwalt erst mal selbst bezahlen ist mir in meiner momentan finanziellen Lage nun mal nicht möglich. Klar. Hinzu kommt das sie ja etliche (ich weiß nicht wie viele) Wochen Zeit haben auf einen Widerspruch zu reagieren. Bis dann erst noch etliche Antwortschreiben, anstelle einer Ablehnung kommen, ist der EEJ fertig absolviert.
Juhuu.
Ich hoffe nun bei den Links (danke nochmal) eine passende Beratungsstelle zu finden und dann mal sehen wie es weitergeht.
LG Ela
Marsleuchte
08.05.2009, 16:47
Ich erhielt lediglich ein Antwortschreiben auf meinen Widerspruch. Dieses Antwortschreiben reicht nicht aus für einen Beratungsschein.
Jetzt muß ich mal nachfragen wer Dir das geschrieben hat, das Amtsgericht oder Deine ARGE?
Habe Die hier noch einen Link eingefügt bei dem es um den Beratungssschein geht.
Beratungshilfe (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=abchnittsueberschrift_allgemeines#faq_ beratungshilfegesetz)
MfG
Marslicht
netzwerkela
25.05.2009, 07:05
Jetzt muß ich mal nachfragen wer Dir das geschrieben hat, das Amtsgericht oder Deine ARGE?
das Antwortschreiben kam von der ARGE und der Herr vom Amtsgericht hat gesagt dass dies keine Ablehnung ist und ich damit keinen Beratungsschein bekommen kann, sondern erst mit einem Ablehungsbescheid.
Ich habe jetzt zum 30. Mai meine Kündigung von meinem Chef bekommen. Allerdings rief er mich gestern an und er meint er könnte mich in einen "Festvertrag" nehmen, ich würde damit aber auch nicht viel mehr Lohn erhalten. Ich käme ca. auf 60-80 Stunden im Monat und eine Schreiben/ Bestätigung der Firma das eine Vollzeitbeschäftigung in Betracht kommt, sobald sich die Auftragslage vom Betrieb verbessert/erhöht.
Wie ich ich aber meine SB kenne, tritt sie mir sicherlich wieder auf die Füße mit der Aussage das ich den 1€Job (Maßnahme/Träger) machen muss inklusive 15 Bewerbungen, da sie mich ja so schnell wie möglich in Vollzeit haben will.
Sie berücksichtigt dabei auch nicht, das ich bei diesem Arbeitgeber ja vorher auch in Vollzeit war und er mich nur runtersetzen musste, weil sich die Auftragslage verschlechtert hatte.
Ich werde morgen trotz allem versuchen bei Ihr etwas zu erreichen.
Notfalls wenn alle Stricken reißen, bitte ich meinen Chef, dass er sich mit meiner SB mal in Verbindung setzt (ich hab nen guten Draht zu ihm, das würde er sicher tun). Das würde dann im Nachhinein (sollte ich drastischere Schritte gehen müssen) nicht sehr gut für sie aussehn, wenn sogar der Arbeitgeber schon fragen muss ob er mich als Arbeitskraft denn nicht behalten kann ;-)
Das wäre dann die letzte Möglichkeit sie
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