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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II Bewilligung der Leistung teilweise aufzuheben ?


wolf42mg
11.04.2006, 12:48
Ich habe gestern einen bescheid von ARGE bekommen,darin steht das ich
vom 01.01 2005 bis einschlieslich 30.04 2006 Leistungen in hoehe von
1375 euro zu unrecht erhalten haette.
Hierzu kann ich nun stellung nehmen.Aus dem schreiben ist aber nicht zu erkennen wie arge das berechnet hat.Ein Vordruck ist auch dabei,wo zum beispiel unter punkt 6 steht:(ich erklaere mich bis auf wideruf damit einverstanden dass monatlich (betrag euro) leistungsanspruch gekuertzt werden.)
Da mein Nebeverdienst sehr schwankt und ich auch keine ruecklagen habe,
weiss ich gar nicht was ich da jetzt eintragen soll.
Ich habe nun bedenken das man mir so viel abzieht dass ich nicht mehr
ueber die runden komme.Ich habe schon eine ratenvereinbarung mit meinem
energieversorger vereinbart(Nachzahlung Strom) Gasjahresabrechnung kommt noch.Ich habe zeit bis zum 18 diesen monat zeit zu antworten.
Ich hatte diesen Nebenjob schon vor der Hartz 4,damals hat man mir geschrieben ich brauche keine Verdienstbescheinigung mehr abzugeben
da mein nebenverdienst immer unter 165 euro laege.
Dann musste ich umziehen in eine kleinere wohnung,und jetzt nach einem jahr und 4 monate so eine summe zurueck bezahlen.
Wer weiss rat,was ist zumutbar (kuerzung).
Wer hat aehnlichen bescheid.?

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13.04.2006, 13:27
Hallo wolf,

am besten wäre es wahrscheinlich vom Amt erstmal eine Auflistung b.z.w. Rechtfertigung für das angeblich überzahlte ALG2 zu verlangen. - denn ohne dies dürfen die nicht einfach so abziehen.

Ich würde einfach Widerspruch mit dem Hinweis auf nicht Nachvollziehbarkeit der Rückzahlung an die Arge, mit der Bitte um genaue Zahlen der angeblich überzahlten Leistungen einreichen.

MfG

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StephanK
13.04.2006, 16:40
Erst mal (hoffentlich) zu Deiner Beruhigung: Das Schreiben, das Du bekommen hast, ist noch kein Bescheid, sondern eine "schriftliche Anhörung". Man hätte Dich ebenso gut zur ARGE bestellen, darüber mit Dir reden und Dich direkt nach den Angaben fragen können. Du weisst jetzt, was die ARGE vor hat, aber im Augenblick ist es noch im Stadium des Vorhabens und deswegen noch kein Anlass für einen Widerspruch.

Die ARGE ist offenbar der Ansicht, dass Du bisher zu viel Alg II bekommen hast, und zwar vermutlich deswegen, weil nach ihrer Ansicht Dein Nebeneinkommen hätte (evtl. anders / mehr) angerechnet werden müssen, so dass sich aus ihrer Sicht eine Überzahlung von - im Durchschnitt - monatlich gut 85 € ergeben hat.
Es wird Dir deswegen nix übrig bleiben als für den fraglichen Zeitraum Dein Nebenverdienst penibel nachzuweisen, und zwar immer monatsweise, weil beim Alg II immer auf den Kalendermonat geguckt wird: Bist Du im betreffenden Monat bedürftig oder bist Du's nicht (oder nur ein bisschen) ?

Das ganze nachzurechnen ist ziemlich schwierig, weil die Vorschriften über die Anrechnung von Nebeneinkommen sich im Laufe des letzten Jahres geändert haben. Ein Forum wie dieses kann das leider kaum leisten. Deswegen schlage ich Dir vor, Dich mit dem Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach e.V. (http://www.arbeitslosenzentrum-mg.de/) in Verbindung zu setzen und Dich dort beraten zu lassen. So was geht einfach besser, wenn man zusammensitzen und gemeinsam Unterlagen durchsehen kann.