km0006
11.04.2006, 16:48
ich hatte bei meinem alg II antrag keine telefonummer angegeben, aber wurde im gespräch danach gefragt und habe sie dann auch angegeben.
damals hatte icha uch nix dagegen. da es mittlerweile ein paar probleme mit der agentur gibt, möchte ich nicht dass die mich anrufen. sowas kann man hinterher nämlich schlecht beweisen. da habe ich lieber alles schriftlich.
kann ich die löschung meiner telefonnummer verlangen? gibts hierfür ein musterschreiben?
damals hatte icha uch nix dagegen. da es mittlerweile ein paar probleme mit der agentur gibt, möchte ich nicht dass die mich anrufen. sowas kann man hinterher nämlich schlecht beweisen. da habe ich lieber alles schriftlich.
kann ich die löschung meiner telefonnummer verlangen? gibts hierfür ein musterschreiben?