Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zuviel Leistungen bezogen trotz rechtzeitige Meldung
WotansBraut
11.04.2006, 18:53
Hallöchen erstmal,
und zwar hat mein Mitbewohner im januar eine Arbeitsstelle gefunden die er leider nur bis anfang März behielt.
Dort wurde die Arge rechtzeitig benachrichtigt dass die Leistungen nicht mehr gezahlt werden sollen.
Jetzt ist dem Amt endlich aufgefallen dass wir angerufen haben und Lohn empfangen.
Jetzt möchte das Amt natürlich die zuviel gezahlte Leistung von 1.200€ und paar zerquetschte zurück haben, wenns geht alles auf einmal.
Das Problem ist jetzt: Wir haben uns extra früh genug gemeldet dass die Leistungen nicht mehr gezahlt werden damit es erst gar nicht aufs Konto kommt da mein Freund schulden hat. Und sobald Geld auf dem Konto ist melden sich die Schuldner und möchten Ihr geld. Daher ist das Geld nicht mehr da.
Was mache ich jetzt? Ratenzahlung mit 5€ sind die nicht einverstanden, und jetzt wo er arbeitslos ist, wierd auch noch nichts bearbeitet. Und ich soll für ihn aufkommen!!!!!! :wut:
StephanK
12.04.2006, 22:56
:welcome: Wontans Braut,
Du schreibst völlig richtig "möchte das Amt (...)". Mit dem Ratenzahlungsangebot habt Ihr guten Willen gezeigt, und wenn der nicht gewürdigt, dann soll das Amt mal gucken wo es bleibt. Es wird nämlich auf Granit beißen, wenn Ihr die rechtzeitige Benachrichtigung nachweisen könnt; das ist allerdings sehr wichtig. Mit dem Alg II einfach verrechnen kann das Amt seine Rückforderung nämlich nur, wenn es sich um Ansprüche auf Erstattung (...) handelt, die der Hilfebedürftige durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben veranlasst hat(§ 43 SGB II) - und das war nicht der Fall. Deswegen kann das Amt nicht einfach aufrechnen, sondern muss den normalen Weg der Vollstreckung gehen - und der ist versperrt, weil das Einkommen zu gering ist, als dass davon noch etwas weggepfändet werden dürfte.
WotansBraut
13.04.2006, 17:49
:shock:
Das freut mich zu hören, du hast mir schon echt ein Stein vom Herzen genommen!!!!!!! nachweisen kann ich das natürlich!!!! Ich habe einen Einzelverbindungsnachweis wo die Rufnummern der "netten" Hotline drauf steht und das nicht nur einmal!!! :D
Ich könnt dich knutschen!!! :P
Du müsstest eine Anhörungsschreiben erhalten wo du dich gegen den Fall äußern kannst. In dem Antwortschreiben ist uch ein Formular dabei, wo du angeben kannst dass du per Ratenzahlung zurückzahlen willst.
WotansBraut
01.05.2006, 23:40
Hallöchen, :-x
ich weiss echt nicht mehr weiter.......
ja wir haben so ein 'Schreiben erhalten und haben auch ein extra Schreiben dazu gelegt, dass wir das Geld 100% zurück zahlen möchten allerdings nur in sehr niedrigen Raten da er halt noch andere Schulden offen hat und von ca. 311€ kann man nicht viel bezahlen.
Das haben wir auch alles brav in der Frist beantwortet.
Nun war ich bei unserem LeistungsSachbearbeiter da mein Mitbewohner seit dem 04.03 kein Geld mehr bekam! Dieser Sachbearbeiter grinste mir mitten ins Gesicht und meinte das 5€ oder 10€ monatlichen Rückzahlungsbetrag "lächerlich" sei und Kinderkacke ist!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Da sind mir ja Kinnladen eine Etage runter gegangen. Die ca. 1.200€ müsste man innerhalb einem Jahres zurück bezahlt haben!!!!!!!
Und nun überlegt der nette Sachbearbeiter ob er nicht das Geld einbehält bis die Forderung beglichen ist!!!!
Darf der das???? Solangsam weiss ich nicht mehr weiter, denn wenn mein Mitbewohner kein Geld bekommt kann er logischerweise seine anderen Schulden nicht begleichen und kommt im Knast!!!!
Und dies wurde oft genug dem Amt gesagt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wo bleibt da die Gerechtigkeit..... Man kommt im Knast obwohl man alles Richtig gemacht hat.......
Kein Wunder dass die Leute immer aggressiver werden :wut:
StephanK
02.05.2006, 09:03
So leicht kommt man nicht in den Knast...
Du musst bitte zwei Dinge auseinanderhalten:
1) Die privaten Schulden. Die interessieren im Zusammenhang mit der Rückzahlungsverpflichtung wegen der Überzahlung einfach nicht. Oder anders ausgedrückt: Der Staat ist der vorrangige Gläubiger und kann seinen Vorrang auch durchsetzen. Das ist geltendes Recht und damit müsst Ihr leben.
2) Die Rückzahlungsverpflichtung
Die Frage ist - wie schon angesprochen - ob die Rückzahlungsverpflichtung wirklich zurecht besteht. Wenn er die Arbeitsaufnahme nur telefonisch mitgeteilt hat, hat er leider ziemlich schlechte Karten: auch ein Einzelverbindungsnachweis in der Telefonrechnung beweist gar nix außer, dass zu einer bestimmten Zeit eine bestimmte Nummer angerufen wurde, aber natürlich nicht den Inhalt des Gespräches. Er hätte das schriftlich machen müssen. Allenfalls wenn Du das Telefongespräch mitgehört hättest und dies bezeugen könntest gäbe es eine Chance, die rechtzeitige Meldung auch zu beweisen.
Dann allerdings wäre - wie schon erwähnt - die Rückzahlungsforderung überhaupt rechtswidrig, d.h. er müsste sich grundsätzlich dagegen zur Wehr setzen und sich nicht nur über die Höhe von Rückzahlungsraten streiten. Das geht freilich nur innerhalb eines Monats nach Erhalt des Aufhebungs- / Aufrechnungsbescheides, und mir ist aus Deinen Beiträgen nicht klar geworden, ob der nun schon da ist oder noch nicht. Ohne diesen Bescheid kann auch nichts einfach einbehalten werden.
Die von Dir berichteten Äußerungen des Leistungssachbearbeiters mag ich nicht kommentieren, weil der "raue Charme des Ruhrgebiets" mir sowieso etwas fern liegt... :wink:
Jedenfalls muss er sich sehr bald entscheiden, ob er grundsätzlich dagegen angehen will oder nur auf der Ebene "wie klein dürfen die Rückzahlungsraten sein".
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