PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Langzeitarbeitslosen droht Zwangsrente


ALN - Robot
04.08.2007, 00:22
Ab 2008 sollen ältere ALG II-Empfänger in vorzeitige Altersrente mit dauerhaften gravierenden Rentenabschlägen gezwungen werden.
Das hat das von Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) geleitete Arbeitsministerium jetzt auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der LINKEN bestätigt.

Weiterlesen... (http://us.rd.yahoo.com/dailynews/rss/search/alg+ii/SIG=11ojtd9f7/*http%3A//www.nd-online.de/artikel.asp?AID=114060&IDC=2)

fragi
06.08.2007, 12:09
Das hab ich ja jetzt erst gesehen...

Tja also fällt die 58er Regelung wohl doch... Haben Leute ein Lebenlang gearbeitet und müssen trotzdem in Rente mit abschlag gehen...

So kann man die ALG II zahlen natürlich auch "vorerst" mal wieder verschönigen...

Betroffener
06.08.2007, 12:31
Es ist noch viel schlimmer.

Zwar geniessen die, die schon den § 428 haben oder bis zum 31.12.2007 erwerben, den berühmten Vertrauensschutz - aber für alle anderen sieht es echt böse aus.

Da sich auch die untere Altersgrenze nach oben verschiebt, gibt es für einige erst später Rente und eine zu niedrige Rente kann auch nicht mit der Grundsicherung aufgestockt werden, wenn diese "freiwillig" vorzeitig mit Abschlägen beantragt wurde, sondern nur eine zu niedrige "Vollrente".
Da der Abschlag lebenslang ist, ist das schon mal die nächste große Sauerei.

Zusätzlich werden sich ArGen und Optionskommunen wahrhaft Mühe geben, Gründe zu suchen und zu finden, um die ALG II und KdU-Kosten durch Verweigerung zu senken und die Leute in die Rente mit Abschlägen zu treiben. Das bischen Wohngeld wird dann den Kohl auch nicht mehr fett machen, wenn die Rente zu niedrig ist, aber auch nicht per GruSi aufstockbar ist.

Armut per Gesetz ist da der einzig richtige Ausdruck für.

fragi
06.08.2007, 12:38
Also kurz gesagt aus sicht der "gesetzmacher":

Zwei fliegen mit einer Klatsche... Die ALG II-Träger und die Rentenkasse werden "entlastet".

Ich sehe darin einen Verstoß gegen Art.3 GG (http://bundesrecht.juris.de/gg/art_3.html)

Da ich aber kein jurist bin ist das mal wieder auslegungssache :(