ALN - Robot
04.08.2007, 15:12
http://www.arbeitslosennetz.de/images/stories/Zeitungen/focus.gif
Viele Angestellte dürfen ihren Firmenwagen auch privat nutzen. Das Recht bleibt bestehen, bis der Arbeitsvertrag ausläuft - selbst wenn sich der Dienst ändert.
Weiterlesen... (http://www.focus.de/finanzen/recht/arbeitsrecht_aid_68735.html)
Viele Angestellte dürfen ihren Firmenwagen auch privat nutzen. Das Recht bleibt bestehen, bis der Arbeitsvertrag ausläuft - selbst wenn sich der Dienst ändert.
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