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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterhaltsvorschuss, obwohl beide Eltern Alg II beziehen?


mockingbird
20.05.2005, 23:29
Hallo,
ich bin alleinerziehende Mutter von 3 Kindern (1-5 Jahre) und habe geteiltes Sorgerecht mit dem Vater. Nun wird mir beim erneuten Antrag auf ALG II von der Agentur das Geld für die Kinder verweigert, mit der Begründung, ich müsse Unterhaltsvorschuß für die Kids beantragen, bekäme dann von der Unterhaltsvorschußkasse Geld.
Von der Unterhaltsvorschußkasse bekomme ich aber eine Absage, mit der Begründung, das ich das geteilte Sorgerecht mit dem Vater habe.
Der keinen Unterhalt zahlen kann, weil selbst ALG II...!?
Was nun?
Kennt sich jemand aus und kann mir was raten?
Danke im Voraus!

Betroffener
21.05.2005, 00:51
:welcome: mockingbird,

Bislang meinte ich, war gerade der Unterhaltsvorschuß dafür gut, wenn der Vater nicht zahlungsfähig ist. Aber wenn ihr geteiltes Sorgerecht habt und wegen ALG II keiner Unterhalt zahlen kann ... woher kommt das Geld für die Kinder? So kann es ja nun nicht gehen, das die Kleinen einfach im luftleeren Raum hängen.

Woanders habe ich gelesen, daß es sinnvoll wäre sich bei den UVG-Leuten den Ablehnungsbescheid ausdrucken zu lassen und damit wieder bei der ALG II Truppe vor zu sprechen.

In einem andere Fall hatten die getrennt lebenden Eltern sowohl das Sorgerecht als auch die Kinder aufgeteilt. Der Vater bekam ohne jedes Problem das Kindergeld für das eine Kind zum ALG II, bei der Mutter mit dem anderen Kind hat sich hingegen eine andere Sachbearbeiterin der offensichtlich gleichen Behörde quergestellt.

Hier scheint also auch Ermessen und Wollen eine Rolle zu spielen.

Aber rein rechtlich habe ich hier Null Ahnung von. Das ist ein Fall für unseren StephanK oder E.schneider.

StephanK
21.05.2005, 08:16
Hallo mockingbird,

um Dein Problem wirklich zu verstehen, fehlen mir noch zwei Angaben, und es wäre gut, wenn Du das noch verraten könntest:

1. Gibt es eine Unterhaltsvereinbarung oder eine gerichtliche Festsetzung für den Unterhalt, den der Vater zu zahlen hat, oder habt Ihr das bisher "einfach so" unter Euch geregelt?

2. Du schreibst, dass die Agentur beim ERNEUTEN Antrag auf diese seltsame Idee gekommen sei. Das liest sich so, als ob es beim ersten Antrag / in der ersten Bewilligungsperiode anders gewesen sei. Wie war es da?

Danke!

Schneida
21.05.2005, 15:20
nicht ganz sattelfest

ich bin auf dem Gebiet auch nicht ganz sattelfest. Ich habe im Kopf, dass das Unterhaltsgeld demjenigen zusteht, bei dem sich das Kind hauptsächlich aufhält. Der/die andere muss zahlen, meiner Meinung unabhängig davon, wie das Sorgerecht geregelt ist.

Wenn der/die andere nicht zahlen kann - das ist bei ALG II belegbar - tritt bis zum Kindsalter von 6 Jahren die Unterhaltsvorschusskasse ein für den, der eigentlich zahlen müsste. Sie kann aber auch später dann Rückforderungen an den Unterhaltspflichtigen richten.

So ungefähr müsste das sein. Die Beratungsdienste der Jugendämter müssten das normalerweise ganz klar benennen können. Es gibt auch Familienberatungsstellen, die unabhängig von der jeweiligen Stadtverwaltung sind, die auch die Unterhaltsvorschüsse zahlen muss. Z.B. kirchliche.

Ich würde mit allen Bescheiden und allem Schriftverkehr zum Sorgerecht usw. zur Beratung gehen und mit einem kompletten schriftlichen "Vorgang" dann zur Unterhaltsvorschusskasse gehen.

Grüße und gutes Gelingen

:engel:

E.Schneider

mockingbird
21.05.2005, 20:46
Herzlichen Dank für die prompten Reaktionen und Auskünfte, ich habe mich sehr gefreut !
Es ist so, das der Vater anteilig Unterhalt bezahlte als er noch Arbeitslosenhilfe bekam. Seit diesem Jahr aber eben nichts mehr, da er jetzt ALG II bekommt.
Außerdem war es so, das ich von Jan 2005-Mai 2005 Geld für alle Kinder von der Agentur bekam, nun aber, beim Folgeantrag, mir das Geld für die Kinder verweigert wird, mit der Begründung die ich im ersten Beitrag beschrieben habe.
Ich werde auf alle Fälle das Jugendamt noch um Auskunft bitten, bevor ich ja dann wahrscheinlich zum Anwalt muß.
Nochmals herzlichen Dank für Eure Reaktionen und ich werde auf alle Fälle im "NETZ" weiter dabeisein.

StephanK
25.05.2005, 13:22
ZU VIELE und einander widersprechende Auskünfte und Ratschläge taugen nichts, und deswegen hab' ich jetzt die Sorge, eher für weitere Verwirrung als für Aufklärung zu sorgen, aber in diesem Fall kann ich dann doch nicht "die Klappe halten".

Zunächst mal sollte klar sein, dass die Verteilung des Sorgerechts mit der Unterhaltspflicht rechtlich rein gar nichts zu tun hat. Wäre der Vater Deines Kindes Millionär, müsste er selbstverständlich vollen Unterhalt zahlen - auch wenn das Familiengericht das Sorgerecht allein Dir zugesprochen hätte. Also bitte diese beiden Dinge auseinanderhalten, und wenn die Arbeitsagentur/ARGE das nicht kann, stoße sie mit der Nase darauf.

Zum Thema Unterhaltsvorschuss: Das ist vor allem für Fälle gedacht, in denen der unterhaltspflichtige Elternteil zwar leistungsfähig, aber nicht leistungswillig ist. Hier sieht es aber ganz so aus, dass der Wille gar nicht fehlt, sondern schlicht die Fähigkeit. Man könnte die Unterhaltsvorschusskasse dies feststellen lassen, aber damit wäre nichts gewonnen, sondern es wäre nur ein überflüssiger bürokratischer Aufwand.

Die Unterhaltspflicht des Vaters folgt ALLEIN aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. In dessen § 1603 heisst es:
(1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.
(2) Befinden sich Eltern in dieser Lage, so sind sie ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden.
Da der Vater auch von ALG II leben muss, ist jedenfalls die Voraussetzung in § 1603 Absatz 1 BGB gegeben. § 1603 Abs. 2 ändert daran nichts, weil es nichts zu verteilen gibt.

Ergebnis: es sieht ganz danach aus, dass der Vater mangels Leistungsfähigkeit schlechterdings nicht unterhaltspflichtig ist, so dass Unterhaltsleistungen des Vaters als Einkommen Eures Kindes, das den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft (Dein Kind + Du selbst) mindern könnte, außer Betracht bleiben.

Das war jetzt arg juristisch :-), aber vielleicht doch nötig.

Eigentlich hat man die ARGEn geschaffen, um für genau solche Fälle den Sachverstand zu bündeln. Die Sozialämter haben reichlich Erfahrung mit solchen "unterhaltsrechtlichen Mangelfällen", wie es im Fachjargon heisst. Aber - wie schon so oft bemerkt - scheint die Zusammenarbeit von Arbeits- und Sozialverwaltung eben nicht wirklich zu funktionieren. Deswegen muss man sozusagen immer selbst etwas besser informiert sein als das "Amt".

Schneida
25.05.2005, 22:12
Auskünfte der Mitarbeiter der ArGen

Im aktuellen Spiegel auf Seite 34 findet sich die Aufklärung zur Kompetenz der Mitarbeiter bei den ArGen. Oft sind wohl - jetzt kommt Spiegel-Originalton:

"frühere Hilfspolizisten, Katasterbeamte oder Friedhofsverwalter" eingesetzt.

Oder vorher im Spiegel auf der gleichen Seite: "... schickten manche Personaldezernenten lieber diejenigen Beschäftigten, die sie ohnehin schon lange loswerden wollten, ganz nach dem Motto: Notorische Faulenzer - ab ins Jobcenter."

:patsch:

Genau des wegen bitte nicht auf mündliche oder telefonische Auskünfte vertrauen. Siehe Signatur unten.

Gutes Gelingen

E.Schneider