Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : vorübergehende Abmeldung vom ALG I Bezug
Hallo zusammen !!!
Ich beziehe seit 01.07.07 ALG I (Anspruch auf 12 Monate) und habe folgende Fragen:
Mal angenommen, ich melde mich zum 01.10.07 (also nach 3 Monaten) vom Bezug ab, weil ich z.B. eine längere Reise antreten will und melde mich dann am 01.02.08 (also 4 Monate später) wieder arbeitslos.
1) Erhalte ich dann ab 01.02.08 sofort wieder ALG I und in welcher Höhe oder gibt es erstmal eine Ruhe- oder Sperrzeit.
2) Da ich bis 01.10.07 ja nur 3 Monate meines Anspruches verbraucht habe, müsste ich ab 01.02.08 noch 9 Monate Restanspruch also bis 31.10.08 haben. Ist das korrekt?
3) Muss ich während der 4 Monate Abmeldung trotzdem bei der Agentur für Arbeit weiter als "arbeitssuchend" gemeldet sein. Ich habe irgendwo gelesen, daß dies etwas mit der Rentenversicherung (Anrechnung beitragsfreier Zeiten) zu tun hat. Die Agentur zahlt ja während dieser Zeit sowieso keine Beiträge in meine Rentenversicherung ein. Welchen Vorteil hat es denn dann, während der Abmeldung als arbeitssuchend gemeldet zu sein?
4) Wenn ich während der Abmeldung als "arbeitssuchend" gemeldet bin, erhalte ich dann weiterhin irgendwelche Vermittlungsvorschläge, auf die ich mich bewerben muss, bzw. muss ich während dieser Zeit weiterhin Eigenbemühungen durchführen. Falls ja, welche Nachteile können mir entstehen, fall ich dem nicht nachkomme? Schließlich erhalte ich während dieser Zeit ja auch keine Leistungen von der Agentur. Oder erhalte ich deswegen dann erstmal eine Sperre, sobald ich mich wieder arbeitslos melde?
5) Während der Zeit der Abmeldung muß ich meine Krankenversicherung ja selbst bezahlen. Mit welcher monatlichen Beitragshöhe muss ich ungefähr rechnen bzw. wonach bemisst sich diese?
6) Erhalte ich, wenn ich mich am 01.02.08 wieder arbeitslos melde und mich danach selbstständig machen will, trotzdem noch den Gründungszuschuß, wenn die sonstigen Voraussetzungen (Business-Plan, Tragfähigkeitsbescheinigung u.s.w.) erfüllt sind? Ich meine irgenwo gelesen zu haben, daß hier für ein Restanspruch von 90 Tagen ALG I ausreichend wäre.
7) Gibt es im Zusammenhang mit der Abmeldung sonst noch etwas wichtiges zu beachten???
Im voraus herzlichen Dank für alle Antworten !!!
Hallo titan,
Erhalte ich dann ab 01.02.08 sofort wieder ALG I und in welcher Höhe oder gibt es erstmal eine Ruhe- oder Sperrzeit.
Ja, in gleicher Höhe wie vorher.
Da ich bis 01.10.07 ja nur 3 Monate meines Anspruches verbraucht habe, müsste ich ab 01.02.08 noch 9 Monate Restanspruch also bis 31.10.08 haben. Ist das korrekt?
richtig.
Muss ich während der 4 Monate Abmeldung trotzdem bei der Agentur für Arbeit weiter als "arbeitssuchend" gemeldet sein. Ich habe irgendwo gelesen, daß dies etwas mit der Rentenversicherung (Anrechnung beitragsfreier Zeiten) zu tun hat. Die Agentur zahlt ja während dieser Zeit sowieso keine Beiträge in meine Rentenversicherung ein. Welchen Vorteil hat es denn dann, während der Abmeldung als arbeitssuchend gemeldet zu sein?
Da du für die Agentur für Arbeit nicht verfügbar bist, trifft die Definition der Arbeitslosigkeit auf dich auch nicht zu.
Du bist nicht vermittelbar, weil du im Ausland bist, also brauchst du dich nicht arbeitssuchend melden.
Für die Definition siehe §119 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__119.html)
4) Wenn ich während der Abmeldung als "arbeitssuchend" gemeldet bin, erhalte ich dann weiterhin irgendwelche Vermittlungsvorschläge, auf die ich mich bewerben muss, bzw. muss ich während dieser Zeit weiterhin Eigenbemühungen durchführen. Falls ja, welche Nachteile können mir entstehen, fall ich dem nicht nachkomme? Schließlich erhalte ich während dieser Zeit ja auch keine Leistungen von der Agentur. Oder erhalte ich deswegen dann erstmal eine Sperre, sobald ich mich wieder arbeitslos melde?
Hat sich dann wohl mit 3. erledigt :engel:
Während der Zeit der Abmeldung muß ich meine Krankenversicherung ja selbst bezahlen. Mit welcher monatlichen Beitragshöhe muss ich ungefähr rechnen bzw. wonach bemisst sich diese?
So pauschal kann ich dir das auch nicht sagen, da wäre der beste Ansprechpatner deiner KK.
Erhalte ich, wenn ich mich am 01.02.08 wieder arbeitslos melde und mich danach selbstständig machen will, trotzdem noch den Gründungszuschuß, wenn die sonstigen Voraussetzungen (Business-Plan, Tragfähigkeitsbescheinigung u.s.w.) erfüllt sind? Ich meine irgenwo gelesen zu haben, daß hier für ein Restanspruch von 90 Tagen ALG I ausreichend wäre.
Dazu sagt hoffe ich noch jemand anders mehr, das ist nicht so ganz mein Thema :(
7) Gibt es im Zusammenhang mit der Abmeldung sonst noch etwas wichtiges zu beachten???
Das wichtigste ist die KK.
Ansonsten wenn du schon weißt wann du wiederkommst, kannst du ja zur erneuten Arbeitslosmeldung schonma einen termin absprechen :-P
zauberhexe
06.08.2007, 16:23
Hallo titan,
zu Deinem Punkt 6:
Gem. § 57 Dritte Sozialgesetzbuch (SGB III) hat der folgende Personenkreis Anspruch auf Gründungszuschuß:
- Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden (Gründung muß im Hauptgewerbe erfolgen!);
Agentur für Arbeit leistet Gründungszuschuß wenn,
1.) man bis zur Existenzgründung Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach SGB III hatte (dazu gehört auch ALG I);
2.) bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch Anspruch auf ALG I von mind. 90 Tagen besteht;
...
Ich sehe das mit meiner absolut laienhaften (!!!!!!!!!!) Meinung so, daß Du, wenn Du wieder in Bezug ALG I stehst, auch Anspruch auf Gründungszuschuß hast.
Hoffe, Dir ein wenig geholfen zu haben.
LG,
zauberhexe
Ich sehe das mit meiner absolut laienhaften (!!!!!!!!!!) Meinung so, daß Du, wenn Du wieder in Bezug ALG I stehst, auch Anspruch auf Gründungszuschuß hast.
Sowas schreibt man doch nicht, vorallem nicht wenns stimmt was man schreibt :)
Weiter so!
Füge nurnoch der vollständigkeit halber die Verlinkung hinzu:
Vorraussetzungen siehe §57 Abs.2 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__57.html)
ratsuchende
07.08.2007, 16:31
Hallo!
Zum Thema Krankenversicherung: Wenn Du vorhast, (fast) die gesamten 4 Monate im Ausland zu verbringen und nicht noch eine Familienversicherung mit dranhängt oder Du selber dich nicht familienversichern kannst, benötigst Du nicht zwingend in D eine Krankenversicherung sondern eine, die im Land des Aufenthaltes (Auslandskrankenversicherung) gilt. Es gibt da die normalen "Reisekrankenversicherungen", die normal aber nur bis zu einer Reisedauer von ca. 6 Wochen am Stück geeignet sind. Diese Zeit kann man aber "verlängern" lassen, wenn man die Tage entsprechend mehr bezahlt.
Es gibt aber auch Auslandskrankenversicherungen für Expats, die weltweit ca. 65 EUR pro Monat (ohne USA+Kanada) kosten und die bis zu 3 Monaten Heimatabdeckung mitbieten, d.h. man kann sich nach dem Auslandsaufenthalt bis zu 3 Monate in D aufhalten und ist in der Zeit weiterversichert (Privat).
Auch eine sog. "Anwartschaftsversicherungszahlung" (ca. 28 Eur pro Monat) bei der gesetzlichen Kasse, damit sie Dich nach dem Auslandsaufenthalt wieder "aufnimmt" kannst Du Dir sparen, denn durch den sichergestellten ALG1-Restanspruch kommst Du automatisch wieder in die gesetzliche Versicherung rein, ohne die "Anwartschaft" bezahlt zu haben. Vorausgesetzt, Du meldest Dich am Tag Deiner Rückkehr wieder arbeitslos, bist Du auch in dem Moment in D wieder versichert....
Habe ich keine Nachteile, wenn ich diese 28 Euro während eines Auslandsaufenthalts nicht bezahle?
Werde ich genauso von der GKV behandelt, wie jetzt (10 Jahre Mitglied)?
Stellt so eine Auslandskrankenversicherung Gesundheitsfragen nach Vorerkrankungen? Die können doch nicht für so wenig Geld das gleiche Risiko tragen wie meine GKV hier incl. evtl. teuer werdenden chronischen Krankheiten?
Dann würden doch viele chronisch Kranke im Ausland gut und günstig ihre Krankheiten behandeln lassen!?
stummelbeinchen
29.07.2010, 16:00
Du solltest mit Deiner Krankenversicherung reden?
LG
Ich habe ebenfalls vor, mich für einen begrenzten Zeitraum (knapp einen Monat) aus der Arbeitsvermittlung abzumelden. Ich habe mit meiner Krankenversicherung gesprochen. Es zahlt zwar niemand für diesen Zeitraum ein, aber bis zu einem Monat leistet die Krankenkasse weiter. Das gilt aber nur, wenn ich insgesamt nicht mehr als einen Monat ohne Beitragszahlung bin und keine Tätigkeit ausübe.
Vasil
Du solltest mit Deiner Krankenversicherung reden?
Sorry, die Antwort hatte ich noch gar nicht gesehen. Ich habe schon mit einem Angestellten meiner Kasse gesprochen, aber das war nicht sehr ergiebig. Er empfiehlt grundsätzlich, "die paar Euro" für die Anwartschaft zu zahlen. Warum, das konnte er auch nicht so genau sagen - es sei eben besser :/
Ich spreche nochmal mit einem anderen...
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