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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigungsfrist des Mietvertrags kürzen wegen neuem Job


Aletris
12.04.2006, 12:51
Hallo Leute,

ich wollte mal fragen wie es aussieht mit meiner Kündigungsfrist des Mietvertrags wenn ich eine neue Anstellung habe.

Die Situation ist folgende:

Ich komme aus dem Münsterland und bin seit einen 3/4 jahr Arbeitslos.
Habe mich weiträumig beworgen und nun könnte ich einen Job bekommen der in Hamburg ist. Ich hätte auch schon eine Wohnung die ich mieten könnte jetzt hab ich die alte Wohnung gekündigt und eine Kündigungsfrist bis zum 31.7. . Ich will keine Doppelte Miete zahlen den das Geld ist bei mir nicht so dicke! Kann ich in so einen Fall die Frist verkürzen oder komme ich nur früher aus dem Vertrag mit einen Nachmieter. Oder zahlt die AfA eine der Mieten?
Der neue Vermieter würde die Wohnung für die nächsten 2 Monate freihalten, dann müßte ich die Wohnung bezahlen!

P.S. Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder und der Große soll im August (1.8.) eingeschult werden was uns zwingt vor dem August umzuziehen!

Die Ägypter
12.04.2006, 12:59
AfA = Arbeitslosengeld I ?

Ansonsten... schwierige Frage - ist eigentlich Mietrecht...

Dein jetziger Vermieter ist nicht verpflichtet dich eher aus dem Mietverhältnis zu entlassen, nicht einmal mit dem Angebot etwaiger Nachmieter - diese muss er nämlich nicht zwingend anerkennen.... = das bedeutet: doppelte Mieten - wenn dir der Vermieter nicht "so" freiwillig entgegenkommt!

Wenn du einen Arbeitsvertrag hast, könntest du was über das Arbeitsamt versuchen (beantragen) - denn letztlich zwingt dich dein neues Arbeitsverhältnis ja zur doppelten Miete, wenn ich das richtig verstanden habe...

Aber warte zu den Anträgen AfA/AA noch konkretere Antworten ab!

StephanK
12.04.2006, 19:56
Für Eure Situation gibt's von der BA Mobilitätshilfen (http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=76&docId=4538&rqc=3&ls=false&ut=0); dazu kann auch bei notwendiger doppelter Haushaltsführung für bis zu sechs Monate eine Trennungskostenbeihilfe gehören, allerdings nur bis zu 260 €/Monat.

Was das bisherige Mietverhältnis angeht solltet Ihr erst mal versuchen, mit dem Vermieter zu reden, ob er einer vorzeitigen Auflösung des Mietvertrages zustimmt; das Ihr bereits gekündigt habt hindert das nicht. Dazu zwingen könnt Ihr ihn zwar nicht, aber Eure Situation bietet gute Argumente - notfalls auch, um ein bisschen auf die Tränendrüse zu drücken... :wink:
Wenn Ihr einigermaßen verkehrsgünstig wohnt könnte auch eine kurzzeitige Zwischenvermietung eine Lösung sein (dagegen kann der Vermieter sich nicht wehren), z.B. über eine Mitwohnzentrale (guck mal im Internet nach solchen Einrichtungen). Dann wäre die Miete für den Überschneidungszeitraum auf diese Weise gedeckt.
Ansonsten könnt Ihr versuchen, Ersatzmieter zu stellen. Es ist aber nicht so, dass der Vermieter jeden Ersatzmieter akzeptieren muss. Die Sache mit Ersatzmietern ist relativ wachsweich, d.h. wirklich darauf verlassen kann man sich nicht und ist jedenfalls auf die Kooperation und das Wohlwollen der Vermieters angewiesen. Es kommt also letzten Endes sehr darauf an, wie gut oder schlecht das Verhältnis zum Vermieter ist.

Aletris
19.04.2006, 16:55
Vielen Dank für die Infomation.

Unsere Vermieter lassen uns natürlich nicht eher aus dem Mietvertrag, ist ja auch Ihr gutes recht, aber sie helfen uns bei der Suche einen Nachmieter zu finden.


MFG
Aletris