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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperre nach selbst gewähltem Job-Wechsel?


ben10
12.04.2006, 21:23
Mal angenommen, man kündigt ein bestehendes Arbeitsverhältnis um einen neuen Job mit niedrigerem Gehalt zu beginnen und wird jetzt innerhalb der Probezeit gekündigt. Ohne Grund, ist ja innerhalb der Probezeit möglich.
Wie verhält sich die AfA? (Sperre?)
Nach welchem Verdienst errechnet sich ALG1? (Durchschnitt der letzten ? Monate, letzter Verdienst?)
Mal vorsorglich gefragt, bevor man so etwas macht.
Danke im voraus für die Antwort.
ben

jumbo96
12.04.2006, 21:33
Mal angenommen, man kündigt ein bestehendes Arbeitsverhältnis .... Mal vorsorglich gefragt, bevor man so etwas macht.
Danke im voraus für die Antwort.ben

Hi,

VORHER gut informieren hilft meistens. In der Tat besteht hier das Risiko einer Sperre (Aufgabe des sicheren Bestands). Danach wird jedoch von eingezahlten Beträgen bemessen.
Weitere Infos -> BFA :P

ciao
8)

Seebarsch
13.04.2006, 21:51
Eine Sperrzeit nach §144 SGB III kann nicht eintreten, weil der Arbeitgeber gekündigt hat und du dich nicht grob fahrlässig verhalten hast.
Das Alg wird nach dem Verdienst der letzten 12 Monate, mindestens 150 Kalentage, bemessen.
:engel:

Die Ägypter
13.04.2006, 22:08
mmmh.... ich glaube nicht, dass das folgenlos bleibt:

denn der Fragesteller muss 2 Arbeitsbescheinigungen abgeben - also auch die vom Vor-Arbeitgeber aus der eben hervorgeht, dass er gekündigt hat...

= da hätte auch ich gerne eine eindeutige Antwort - denn das mit dem sicheren Bestand, was Jumbo erwähnte, leuchtet mir von der Logik her ebenfalls ein... dazu kommt noch dass keine Gehaltssteigerung begründet ist...

Strenggenommen stellt eine Probezeit sogar eine Form der Befristung dar - entweder für ein viertel- oder ein halbes Jahr - demzufolge müsste man sich eigentlich sogar vorsorglich arbeitssuchend melden, denn bis zum letzten Tag innerhalb der Probezeit ist das AV mit 14 Tagen Frist kündbar...

Greift da ein anderer § aus dem SGB III ?

Seebarsch
14.04.2006, 11:10
§ 144 SGB III - Ruhen des Anspruchs bei Sperrzeit

(1) Hat der Arbeitslose
1. das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein
arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des
Beschäftigungsverhältnisses gegeben und hat er dadurch
vorsätzlich oder grobfahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt
(Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe),

Der Text des §144 SGB III ist hier eindeutig.
Das Eingehen eines neuen Arbeitsverhältnisses ist grundsätzlich unbefristet, es sei denn, es ist eindeutig im Arbeitvertrag befristet.
Im vorliegenden, wenn auch fiktiven Fall, sind die Tatbestände der Nummer 1 nicht erfüllt. Der Arbeitslose hat weder das Beschäftigungsverhältnis selbst gelöst noch durch arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben.
Hier hat zwar der Arbeitslose vermutlich verhaltensbedingt, weil er den Anforderungen des Chefs nicht genügt, zur Lösung des Beschäftigungsverhältnisses beigetragen, jedoch fehlt der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes.
Ob es klug ist, ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis zu kündigen und ein neues, auch noch schlechter bezahltes einzugehen, lasse ich mal dahingestellt sein, an den Fakten ändert das jedoch nichts.

Anders stellt sich der Sachverhalt dar, wenn ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis gekündigt wird und ein befristetes Beschäftigungsverhältnis eingegangen wird. Dann argumentiert der Gesetzgeber, dass bei Abschluss der Befristung die nach Ablauf eintretende Alo selbst herbeigeführt wird.

In der Praxis werden die Fälle in den Agenturen auch so gehandhabt wie ich es beschreibe. Ansonsten: Widerspruch gegen die Entscheidung.
:engel:

Die Ägypter
14.04.2006, 11:19
:Respekt: Danke Seebarsch!

jumbo96
14.04.2006, 12:39
§ 144 SGB III - Ruhen des Anspruchs bei Sperrzeit .... Widerspruch gegen die Entscheidung.


Hi Seebarsch,
Also ich wär mir da nicht so sicher. Sonst würden zigTausende den Weg wählen, mal kurz in den 12mon-Bezug zu kommen, denn in der Probezeit geht's ja so einfach... müsste man individuell sehen (-> Agentur)

ciao
8)

Seebarsch
14.04.2006, 16:36
Hallo Jumbo,
ich sehe es eher so, dass zigtausend lieber nichts riskieren und ihren Arbeitsplatz behalten wollen! Ich glaube nicht, dass die Sehnsucht nach der Agentur so groß ist!
Ein paar schwarze Schafe muss die Gesellschaft schon aushalten. Wir halten uns ja auch so Leute wie den Söder !!! 8)

jumbo96
14.04.2006, 16:57
Hallo Jumbo,
ich sehe es eher so, dass zigtausend lieber nichts riskieren und ihren ....Wir halten uns ja auch so Leute wie den Söder !!! 8)

Ich habe schon öfters von Problemen in der Situation gelesen.
Es gibt sicher viele ANs, die das durchaus riskieren würden, wenn es so einfach ginge...

ciao
8)

Betroffener
15.04.2006, 17:54
Ein paar schwarze Schafe muss die Gesellschaft schon aushalten. Wir halten uns ja auch so Leute wie den Söder !!! Cool

Einspruch: Den halten nicht wir uns, sondern die Bayern.
Woanders wäre der nie so weit gekommen mit seinen Ansichten.

Das hier ist ja auch wieder ein mieser Griff in die Mottenkiste der Klischees.
CSU-Söder hetzt gegen die Arbeitslosen (http://www.saar-echo.de/de/art.php?a=31655)
Forderungen nach mehr Sanktionen völlig haltlos. Erwerbslosen Forum Deutschland bittet Bundesregierung um Richtigstellung

Wobei ich sagen muss, beim Thema Elterngeld gegen Frau van der Leyen bin ich seiner Meinung, dass es egal ist, wer zu Hause bleibt.

Ansonsten ist auch dieses Paket mal wieder total an der Realität vorbei und zeilt eh nur auf Leute die schon Geld haben.
Was passiert denn nach diesem Jahr? Dann gibt es immer noch keine Kita-Plätze (und schon gar nicht zu xen Zeiten, wo diese gebraucht werden) - aber ausgebildete KindergärtnerInnen sind zu Hauf zu Hause und sind arbeitslos. Dafür kommen dann EEJ in die Kindergärten (teilweise Kinderhasser und schon etwas neben der Spur liegende weil das billiger ist und der Staat hat ja was getan ...

Upsala
15.04.2006, 20:28
@Betroffener
Immer dieser Lokalpatriotismus. Und warum wollen sie in Brandenburg nicht für 3,83 Euro Spargel meucheln? :oops: „wegduck, ganz tief“ Aber die passende Antwort wie im Echo sollte eigentlich jeden Tag auf diesen ganzen M.st kommen, immer lauter. Vielleicht sollte man Politikergehälter an Aktien binden, die man nur mit einem nachweislich geringen Einkommen erwerben kann. Dann hätte ich Spaß.

Betroffener
16.04.2006, 11:41
@stupido,

das ist - denke ich - kein Lokalpatriotismus.

Zumindest ich weiss seit 30 Jahren, daß in Bayern mindestens einige Uhren irgendwie anders ticken als im Rest der Republik - was sich unter anderem auch in einem Parteigebilde namens CSU ausdrückt.

Und da sogar die Ministerin Ziegler vom brandenburgischen MASGF befürwortet, dass lokale Arbeitslose besser nach Hessen zum Spargelstechen vermittelt werden sollen

Regierung verteidigt Spargelernte-Einsatz in Hessen (http://www.welt.de/data/2006/04/15/874669.html)

- weil da gibt es 5,28 € und im hessischen zusätzlich noch 100 € Prämie von der Arbeitsagentur, wenn einer das 4 Wochen durchhält, wirkt das schon etwas merkwürdig.

"Durchhalteprämien" für Arbeitslose (http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=1202558/b1yhb2/)

warti
16.04.2006, 15:07
Und warum wollen sie in Brandenburg nicht für 3,83 Euro Spargel meucheln?
das ist der Grundlohn +Leistung wenn man Profi ist kommt man auf 7,50 brutto

Upsala
16.04.2006, 15:29
@Betroffener
Ich habe mich schon geduckt! :-) Das ChristlichSozialeUhren anders ticken ist nicht zu überhören.
Durchhalteprämie? 100 Euro ergeben knapp 36 Cent die Stunde, bei 28 Tagen a10 Std. Was man als Profi leisten muß um auf 7,50 Euro zu kommen, weiß ich nicht.