Colatrinker
22.05.2005, 22:30
München (ots)
- COMPUTERWOCHE: Viele Blogger unterschätzen die
arbeitsrechtlichen Konsequenzen ihrer Äußerungen
/ Immer wieder gibt es Abmahnungen
München, 25. März 2005 – Persönliche Bekenntnisse, bissige
Behauptungen, überdosierte Kommentare und spekulative Zusammenhänge –
die häufige Grenzüberschreitung macht für Autoren wie für Leser die
Faszination von Weblogs aus. Aber viele User machen sich über die
Folgen ihrer Äußerungen wenig Gedanken, dabei können Weblogs rasch
unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall droht
der Verlust des Arbeitsplatzes.
In ihrer Ausgabe (Heft12/2005) berichtet die IT-Wochenzeitung COMPUTERWOCHE,
welche Job-Risiken Weblogger eingehen und welche arbeitsrechtlichen Folgen hierzulande zu erwarten sind.
"Beim Bloggen gilt das Gleiche wie im richtigen Leben", erklärt
Jens Engelhard, Rechtsanwalt aus Darmstadt: Die Bekanntmachung von
Firmeninterna wie auch die persönliche Beleidigung vom Chef oder von
Kollegen kann die fristlose Kündigung nach sich ziehen. Gerade die
Beleidigung gewinne dadurch an Gewicht, so Engelhardt, dass "sie von
Dritten zur Kenntnis genommen wird". Aber auch derjenige, der ein
Unternehmen bereits verlassen hat, sollte beim Bloggen vorsichtig
sein. Der Grund: "Generell gelten Nachpflichten", warnt die
Rechtsanwältin Ute Rossenhövel aus Düsseldorf.
Trotz der für den Blogger ungünstigen Rechtslage kommt es bislang
allerdings selten zu Entlassungen.
"Angesichts von über fünf
Millionen Arbeitslosen stehen Richter einer fristlosen Kündigung eher
zurückhaltend gegenüber",
so der Arbeitsrechtler und IT-Spezialist
Thomas Feil. Daher empfiehlt er ratsuchenden Unternehmen, den
Mitarbeiter zuerst über eine Abmahnung zu zügeln.
Wie die COMPUTERWOCHE weiter berichtet, unterschätzen viele
Blogger die lange Halbwertszeit von Web-Seiten.
Tauchen im Internet
etwa Kommentare eines Mitarbeiters über seine ehemalige Firma auf, so
hat er seine Chancen als Bewerber auf eine neue Stelle verspielt.
Wer sich selbständig gemacht hat, ist vor diesem Risiko ebenfalls nicht
gefeit:
"Auch als Freiberufler sind Sie mit eindeutigen Aussagen
faktisch verbrannt", warnt Anwalt Feil.
Folglich rät Rössenhövel in
der COMPUTERWOCHE: "Erst denken, dann bloggen."
- COMPUTERWOCHE: Viele Blogger unterschätzen die
arbeitsrechtlichen Konsequenzen ihrer Äußerungen
/ Immer wieder gibt es Abmahnungen
München, 25. März 2005 – Persönliche Bekenntnisse, bissige
Behauptungen, überdosierte Kommentare und spekulative Zusammenhänge –
die häufige Grenzüberschreitung macht für Autoren wie für Leser die
Faszination von Weblogs aus. Aber viele User machen sich über die
Folgen ihrer Äußerungen wenig Gedanken, dabei können Weblogs rasch
unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall droht
der Verlust des Arbeitsplatzes.
In ihrer Ausgabe (Heft12/2005) berichtet die IT-Wochenzeitung COMPUTERWOCHE,
welche Job-Risiken Weblogger eingehen und welche arbeitsrechtlichen Folgen hierzulande zu erwarten sind.
"Beim Bloggen gilt das Gleiche wie im richtigen Leben", erklärt
Jens Engelhard, Rechtsanwalt aus Darmstadt: Die Bekanntmachung von
Firmeninterna wie auch die persönliche Beleidigung vom Chef oder von
Kollegen kann die fristlose Kündigung nach sich ziehen. Gerade die
Beleidigung gewinne dadurch an Gewicht, so Engelhardt, dass "sie von
Dritten zur Kenntnis genommen wird". Aber auch derjenige, der ein
Unternehmen bereits verlassen hat, sollte beim Bloggen vorsichtig
sein. Der Grund: "Generell gelten Nachpflichten", warnt die
Rechtsanwältin Ute Rossenhövel aus Düsseldorf.
Trotz der für den Blogger ungünstigen Rechtslage kommt es bislang
allerdings selten zu Entlassungen.
"Angesichts von über fünf
Millionen Arbeitslosen stehen Richter einer fristlosen Kündigung eher
zurückhaltend gegenüber",
so der Arbeitsrechtler und IT-Spezialist
Thomas Feil. Daher empfiehlt er ratsuchenden Unternehmen, den
Mitarbeiter zuerst über eine Abmahnung zu zügeln.
Wie die COMPUTERWOCHE weiter berichtet, unterschätzen viele
Blogger die lange Halbwertszeit von Web-Seiten.
Tauchen im Internet
etwa Kommentare eines Mitarbeiters über seine ehemalige Firma auf, so
hat er seine Chancen als Bewerber auf eine neue Stelle verspielt.
Wer sich selbständig gemacht hat, ist vor diesem Risiko ebenfalls nicht
gefeit:
"Auch als Freiberufler sind Sie mit eindeutigen Aussagen
faktisch verbrannt", warnt Anwalt Feil.
Folglich rät Rössenhövel in
der COMPUTERWOCHE: "Erst denken, dann bloggen."