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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : zahlung bei selbständigkeit (nebenerwerb) zum monatsende??


km0006
13.04.2006, 16:10
für april hab ich noch kein geld bekommen!

kann es sein dass ich bei selbständigkeit (nebenerwerb) das alg II zum monatsende gezahlt bekomme?

oder sollte ich denen mal auf die füsse treten?

Arco
13.04.2006, 21:28
Alg2 wird immer im voraus gezahlt ! ! !

Also auf die Füße treten ....

km0006
16.04.2006, 17:51
Ganz sicher?

Ich mein gehört zu haben, dass wegen der Einreichung der Einahmen/ausgaben am Monatsanfang erst zum Ende bzw. kurz nach Einreichung gezahlt wird.

StephanK
16.04.2006, 18:22
Die Zahlweise monatlich im Voraus ist zwar nur eine Sollvorschrift § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41.html), aber das "nur sollen, nicht müssen" bezieht sich nur aus Ausnahmefälle, in denen von der monatlichen Zahlweise abgewichen werden kann, also vom Rhythmus. Selbst dann gilt: Im Hinblick auf die Bedarfsdeckungsfunktion müssen die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aber immer im Voraus erbracht werden.Das Zitat stammt aus den Durchführungshinweisen zu § 41 SGB II. Bei wechselnden Einnahmen aus Nebenerwerb tritt natürlich das Problem auf, dass jeweils rückwirkend die Leistungsbescheide geändert und Beträge, die sich nachträglich als Überzahlung erweisen, verrechnet werden müssen. Das mag für den Alg II-Träger lästig sein, rechtfertigt aber keine verspätete Zahlung. Frag also mal nach und kläre die Situation.

km0006
16.04.2006, 19:49
ok werd dienstag mal nachfragen!