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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrzeit wegen Meldeversäumnis?


claudi1975
08.08.2007, 11:44
hallo liebes forum,
ich habe en problem...
ich hatte am 30.07 einen temin beim arbeitsamt zwecks gespräch,das übliche halt.
ich hatte an diesem tag aber ein vorstellungsgespräch in einem privat haushalt.
ich habe am donnerstag beim arbeitsamt angerufen und um einen neuen termin gebeten,zusätzlich habe ich noch das anschreiben ausgefüllt was auf der rückseite der einladung drauf ist und habe es direkt beim arbeitsamt in den postkasten geworfen das es auch pünktlich da ist.
ich habe dann auch eine neue einladung bekommen und war ganz happy das alles so supi geklappt hat und für mich war das thema gegessen und ich freute mich schon auf den vorstellungstermin.

in der neuen einladung stand das ich einen beleg mitbringen soll von der firma in der ich mich vorgestellt habe. ich muss sagen das mir das echt zu peinlich war meinen evtl. neuen "arbeitgeber" der dazu noch ein ganz normaler privater haushalt ist nach so einer bescheinigung zu fragen. ich meine große firmen,das seh ich ja ein,die kennen das aber ein privater haushalt wo es um die tagespflege der omaging????
mir war das mega peinlich und fragte deshalb nicht nach. ich dachte ich habe frühzeitig angerufen und gesagt das ich ein vorstellungsgespräch habe und habe zusätzlich das schreiben vorbeigebracht....das würde reichen!
natürlich reichte es nicht. ich habe meinem vermittler alles erklärt,keine chance....sperre!!!
ok,ich sehe ein,ich habe den fehler gemacht und den zettel nicht mitgebracht. aber ich habe mir doch mühe gegeben,habe angerufen,das schreiben....zählt das nicht?
ich werde für meinen guten willen bestraft,das finde ich nicht ok.
ich bin immer pünktlich beim berater,habe nie gefehlt,berwerbe mich immer pünktlich.
ich fühle mich echt scheiße behandelt.
kann ich gegen die sperre was machen? habt ihr nen tip für mich?
lieben gruß claudi1975

fragi
08.08.2007, 11:56
Hallo Claudi1975,

was für eine Sperrzeit wollen sie dir denn reindrücken?
1 Woche wegen Meldeversäumnis?

Es war ja kein Meldeversäumnis, du hast dich abgemeldet und einen neuen Termin bekommen. Daher ist ja gar kein Sperrzeitbestand nach §144 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__144.html) gegeben.

Da der alte Termin gecanceld wurde und ein neuer vergeben wurde liegt daher kein Meldeversäumnis vor und du musst es meiner Meinung nach auch nicht begründen.

Im §144 Abs. 1 Nr.6 heißt es:
der Arbeitslose einer Aufforderung der Agentur für Arbeit, sich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen (§ 309), trotz Belehrung über die Rechtsfolgen nicht nachkommt (Sperrzeit bei Meldeversäumnis),
Du hast dich aber (ab)gemeldet und einen neuen Termin vereinbart.

Wenn Sie der Aufforderung zur Meldung nicht nachkommen
werden, unterrichten Sie bitte - soweit noch nicht geschehen -
unverzüglich Ihre Agentur für Arbeit über die für Sie
maßgeblichen Gründe. In diesem Fall senden Sie bitte dieses
Schreiben zurück. Dabei machen Sie bitte auch kenntlich, ob
Sie weiterhin an der Vermittlung von Stellenangeboten/an einer
Beratung zu Arbeitsmarktfragen einschließlich der
Möglichkeiten zur beruflichen Bildung interessiert sind.

So sollte es in der Rechtsfolgenbelehrung bei der Einladung stehen, richtig? Dem bist du nachgekommen!
Ich würde im zweifel darauf hinweisen den AG anzurufen und dort nachzufragen. Meiner Meinung nach wäre es auch eher negativ rübergekommen wenn du beim Vorstellungsgespräch nach einer Bescheinigung dass du da warst fragst. Das stellt einen doch gleich in die Ecke nur deshalb da zusein...
Aufjedenfall solltest du in Widerspruch gehen meiner Meinung nach.

Aber schau auch erstmal was andere noch dazu sagen!

claudi1975
08.08.2007, 12:05
danke für die schnelle antwort. ich bin noch nicht spo lange arbeitslos,habe keine erfahrungen mit dem arbeitsamt. ich hab halt gedacht ich mach alles richtig mit melden und neuem termin und so.
wenn sie mich sperren,wie kann ich wiederruf einlegen???

als ich dann beim neuen gespräch war sagten sie zu mir wenn ich den beleg nicht vorlege dann bekomme ich eine sperre. sie würden nur nach ihren dienstvorschriften handeln. ich habe ihnen noch einmal erklärt das mir das peinlich war und das ich nicht bei einer riesen firma war,sondern es sich um einen privat haushalt gehandelt hat. das wäre egal sagten sie,wenn ich den belegt nicht vorlege bekomme ich eine sperre. aber was für eine weiss ich nicht. wann muss ich denn wiederspruch einlegen? bekomme ich das schriftlich das ich ne sperre bekommen habe?

grüsse

fragi
08.08.2007, 12:10
wann muss ich denn wiederspruch einlegen? bekomme ich das schriftlich das ich ne sperre bekommen habe?So ist es, den EIntritt der Sperrzeit bekommst du schriftlich. Daraufhin hast du 4 Wochen Zeit in Widerspruch zu gehen.
Ich denke hier wirds sich um eine 1 wöchtige Sperrzeit wegen Meldeversäumnis handeln.

Als beispiel: >dies (http://www.arbeitslosennetz.de/component/option,com_docman/task,doc_download/gid,331/)< wäre ein Widerspruch für ALG II... nur mal dass du weißt wie in etwa sowas aussehen muss, denn deiner muss sich aufs ALG I beziehen (SGB III).

claudi1975
08.08.2007, 12:19
uff....ob ich das schreiben kann :(
ok,da weiss ich ja schon mal bescheid. ich verstehe nur nicht,wir gehen mal von der meldepflicht aus,warum sie mir ne sperrzeit reindrücken wollen obwohl ich ja dann alles richtig gemacht habe?
können sie mir denn überhaupt einen reindrücken für nicht mitgebrachte bescheinigungen???ich finde das alles sehr komisch,ich habe in den jahren wo ich jetzt gearbeitet habe mir nie waszu schulden kommen lassen....jetzt werde ich behandelt wie ein unmündiges ding !

fragi
08.08.2007, 12:30
ich verstehe nur nicht,wir gehen mal von der meldepflicht aus,warum sie mir ne sperrzeit reindrücken wollen obwohl ich ja dann alles richtig gemacht habe?

Das liegt wohl daran, dass bei der BA nichtmehr "sozial" gearbeitet wird, sondern es auch zu einer rein betriebswirtschaftlichen Arbeitsweise verkommen ist. Daher wird versucht Geld zu sparen wo es geht. Gehen wir nurmal davon aus, sie machen das täglich bei 100 personen... dann kannst du wir ausrechnen in welchen Maßstäben da gedacht wird.

hierbei wird meiner Meinung nach auf die fehlende Rechtserfahrung bzw unwissenheit der betroffenen gehofft.

ich finde das alles sehr komisch,ich habe in den jahren wo ich jetzt gearbeitet habe mir nie waszu schulden kommen lassen....jetzt werde ich behandelt wie ein unmündiges ding !

Das kenne ich sehr gut von meinem ersten "vermittler". Der hat nur von oben herab mit mir gesprochen. Bin auch sehr froh darüber dass ich einen wechsel hinbekommen habe und mein jetziger Vermittler wenigstens "menschlich" ist.

ob ich das schreiben kann
"So" schwer ist das nicht. Du brauchst im Widerspruchsschreiben weder auf § einzugehen oder sonstetwas...
Du musst nur allg schreiben dass du dem Bescheid widersprichst und ne Begründung dazu schreiben.

Wir "dürfen" die sowas leider nicht schreiben und hier rein stellen, da wir keine "rechtsberatung" in dem Sinne darstellen können/dürfen.
Hat leider alles seine gesetzlichen regelungen :wut:

claudi1975
08.08.2007, 15:26
na gut...dann warte ich mal was kommt....
hoffe das noch ein paar leute ihren senf dazu geben:)
danke erstmal an dich fragi für die tolle hilfe:)

StephanK
08.08.2007, 17:35
Ich kann zwar verstehen, dass es Dir unangenehm war, das Vorstellungsgespräch bestätigen lassen zu müssen, aber andererseits dürfte Dir klar gewesen sein, dass Dir eine Sperrzeit blüht, wenn Du Deine "Verhinderung" nicht nachweisen kannst. Ob der potentielle Arbeitgeber ein Großkonzern oder eine Privatperson ist spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.

Dennoch sehe ich es ähnlich wie fragi, nur mit einem etwas anderen Schwerpunkt. Maßgeblich ist das "Versäumen" des ersten Termins. Du hast Dich zwar rechtzeitig gemeldet, aber dennoch musst Du dafür einen "wichtigen Grund" nachweisen. Ein Vorstellungsgespäch ist ohne Frage ein wichtiger, der Dich zum Fernbleiben berechtigte - aber Du musst eben nachweisen, dass es tatsächlich stattgefunden hat. Deswegen denke ich, dass Du noch nachträglich das Gespräch von der Arbeitgeberin bestätigen lassen solltest, um eine Sperrzeit zu vermeiden.

x_anonymus_x
09.08.2007, 06:08
Guten Morgen,

Es war ja kein Meldeversäumnis, du hast dich abgemeldet und einen neuen Termin bekommen. Daher ist ja gar kein Sperrzeitbestand nach §144 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__144.html) gegeben.

Da der alte Termin gecanceld wurde und ein neuer vergeben wurde liegt daher kein Meldeversäumnis vor und du musst es meiner Meinung nach auch nicht begründen.

ne, liest sich für mich nicht so. Für mich liest sich das eher so, dass der Termin eben nicht gecancelt wurde, sondern eine sog. zweite Einladung (wegen Meldeversäumnis zur ersten) verschickt wurde, u.a. auch zur Anhörung, ob eine Sperrzeit eintritt oder nicht.

So es denn so ist, kann ich mir nur Stephans Beitrag anschliessen: D.h. rechtzeitige Meldung ist nett und richtig, der Nachweis des wichtigen Grundes bleibt aber davon unberührt - heisst, muss eingereicht / vorgelegt werden.

Ich würde im zweifel darauf hinweisen den AG anzurufen und dort nachzufragen. Meiner Meinung nach wäre es auch eher negativ rübergekommen wenn du beim Vorstellungsgespräch nach einer Bescheinigung dass du da warst fragst.

Na klaro, das kommt sicher unheimlich viel besser, wenn da bei so einem Privathaushalt auf einmal ein Mitarbeiter der Agentur anruft, um nachzuprüfen, ob sich claudi1975 dort auch wirklich vorgestellt hat - das schafft sicher ungemein mehr an Vertrauen beim zukünftigen Arbeitgeber als wenn sie selbst direkt nach einer kurzen schriftlichen Bestätigung fragen würde ;-)

HTH

x_anonymus_x

--
Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr

fragi
09.08.2007, 10:07
Na klaro, das kommt sicher unheimlich viel besser, wenn da bei so einem Privathaushalt auf einmal ein Mitarbeiter der Agentur anruft, um nachzuprüfen, ob sich claudi1975 dort auch wirklich vorgestellt hat - das schafft sicher ungemein mehr an Vertrauen beim zukünftigen Arbeitgeber als wenn sie selbst direkt nach einer kurzen schriftlichen Bestätigung fragen würde

Hier gehe ich natürlich von dem Falle einer ABlehnung aus :-P

Aber mal im ernst, ich habe auch schon in der "pflege" gearbeitet, und ich kann mir vorstellen wie dort die Umgebung war und muss zugeben, ich hätte danach auch nicht gefragt...
Für nen angehörigen ist die situation schon schlimm genug jemanden zur pflege zu suchen und ich glaube in diese Umgebung hätte diese Frage keineswegs gepasst.

ne, liest sich für mich nicht so. Für mich liest sich das eher so, dass der Termin eben nicht gecancelt wurde, sondern eine sog. zweite Einladung (wegen Meldeversäumnis zur ersten) verschickt wurde, u.a. auch zur Anhörung, ob eine Sperrzeit eintritt oder nicht.

Ich hatte diesen Fall vor einigen Monaten auch schon und bei mir war es so wie beschrieben von mir...
Mein Termin wurde nach meiner Absage neu vergeben und wurde daher auch gecanceld... ich denke so wird im allg. auch verfahren, oder setzen die sich dann woanders ne halbe stunde hin und machen pause!?
Meiner Meinung nach kann hier nur auf den wichtigen Grund bestanden werden wenn die "3 Monatsfrist" überschritten wird...

claudi1975
09.08.2007, 10:31
Zitat:
ne, liest sich für mich nicht so. Für mich liest sich das eher so, dass der Termin eben nicht gecancelt wurde, sondern eine sog. zweite Einladung (wegen Meldeversäumnis zur ersten) verschickt wurde, u.a. auch zur Anhörung, ob eine Sperrzeit eintritt oder nicht.
hallo....
also ich kann euch nicht mehr so recht folgen :\
auch das mit den 3 wochen verstehe ich jetzt nicht so recht was ihr meint.

na wie auch immer,ich bin der meinung ich habe frühzeitig,so wie es sich auch gehört,dem arbeitsamt mitgeteilt das ich an dem termin nicht kann und habe um eine neue einladung gebeten. dann bin ich brav zum vorstellungsgespräch gegangen. das ich da nicht nach ner bescheinigung frage,damit keiner dudud macht ist für mich völlig klar und auch völlig unsinnig.
wir sind doch nicht mehr in der grundschule,wo ich nen schreiben von mama bekomme,das ich am turnuntericht nicht teilnehmen brauch weil ich bauchweh hab !!!
ausserdem finde ich wird mir unterstellt zu lügen!!! das finde ich noch viel krasser. was zählt mein wort dann noch? wenn ich sage ich kann nicht,dann kann ich auch nicht. nur weil ich keinen bock hab mach ich das ganze tam tam mit anrufen und briefchen schreiben?
wenn ein verdacht vorliegt,dann könnte ich es ja noch verstehen das man irgendwas vorlegen soll.
ansonsten ist es für denjenigen der arbeitslos ist und schon kratze kratze machen muss , eher erniedrigend bei einer firma nach der bescheinigung zu fragen ob der böse,böse unmündige arbeitslose auch da war!
ich finds peinlich und es macht meine suche nach nem neuen job nicht besser.
danke an alle, die sich beteiligt haben an dem thema.....

x_anonymus_x
10.08.2007, 06:23
Morsche,

Mein Termin wurde nach meiner Absage neu vergeben und wurde daher auch gecanceld... ich denke so wird im allg. auch verfahren, oder setzen die sich dann woanders ne halbe stunde hin und machen pause!?
Meiner Meinung nach kann hier nur auf den wichtigen Grund bestanden werden wenn die "3 Monatsfrist" überschritten wird...

im Allgemeinen sind die Termine bei der Agentur zwingend. Und das bedeutet eben leider, dass man bei einer "Einladung" immer einen wichtigen Grund benötigt, sollte man diesen nicht wahrnehmen können.*) Und der Nachweis des wichtigen Grundes liegt leider ebenfalls erstmal beim "Kunden".

@claudi1975

wir sind doch nicht mehr in der grundschule,wo ich nen schreiben von mama bekomme,das ich am turnuntericht nicht teilnehmen brauch weil ich bauchweh hab !!!

Nö, als erwachsener Mensch braucht man natürlich nicht mehr das Schreiben von Mama. Bei Erwachsenen nennt sich das Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die der Arzt ausstellt und die man, falls man einen Arbeitgeber hat, dort abgibt, und falls man arbeitslos gemeldet ist, bei der Agentur.

Sorry, natürlich versteh' ich Deinen Frust, aber dass man in dieser Gesellschaft - vor allem, wenn's um's Geld geht - so gut wie immer alles schriftlich nachweisen muss, das hat nicht's mit Kindergarten zu tun, sondern damit, dass Schriftlichkeit bei uns einen so hohen Stellenwert hat, weil die "Beweiskraft" so genehm ist (Papier trägt sich halt deutlich leichter als fünf Menschen, die etwas bezeugen). Du möchtest ja Deinen Arbeitsvertrag sicher auch schriftlich oder Deinen Arbeitlosengeldbescheid. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich da ein Gegenüber hinstellt und empört ausruft "Wie, schriftlich? Sie glauben meinem Wort nicht?"

HTH

x_anonymus_x

--
Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr

*) Hatten wir die Diskussion nicht schon in ähnlicher Weise, wenn jemand einen 400,- EUR Job hat und parallel dazu bei der Agentur eingeladen wird? Auch da geht (bei alg I) der Termin vor.

fragi
10.08.2007, 06:32
im Allgemeinen sind die Termine bei der Agentur zwingend. Und das bedeutet eben leider, dass man bei einer "Einladung" immer einen wichtigen Grund benötigt, sollte man diesen nicht wahrnehmen können.*) Und der Nachweis des wichtigen Grundes liegt leider ebenfalls erstmal beim "Kunden".

mhm dann bin ich wie wir schon öfter festgestellt haben wohl nen sonderfall :wut:

Reicht nicht auch ne einladung die man ggf. schriftliche hatte als nachweis!? Damit wäre doch die beweislast der kunden erstma getillgt oda ned?
Der rest wäre doch nur wenn der verdacht besteht dass... oder nicht?

x_anonymus_x
11.08.2007, 06:16
Morsche fragi,

Reicht nicht auch ne einladung die man ggf. schriftliche hatte als nachweis!? Damit wäre doch die beweislast der kunden erstma getillgt oda ned?

klar, das seh' ich ganz genau so!

HTH

x_anonymus_x

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