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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alg1 Kürzung oder Streichen


rackerer
08.08.2007, 12:34
Hallo,

ich hab dieses Jahr das Abitur nachgemacht und habe mich jetzt für die Zeit zwischen Schule und Studiumbeginn arbeitslos gemeldet (sind ca. 2Monate).
Meine Arbeitsvermittlerin hat mir einen Zettel mitgegeben wo ich auflisten muss wo ich mich überall beworben habe. Da ich aber warscheinlich auf diese kurze Zeit keine Arbeit finde und es wohl auch keine Angebote gibt wo ich mich bewerben kann werde ich beim nächsten Termin nicht viel vorweisen können, deshalb wollte ich mal fragen ob die mir dann das Geld streichen oder kürzen können.

Trish
08.08.2007, 12:37
Hast Du eine "Eingliederungsvereinbarung" unterschrieben in der die Anzahl der Bewerbungen festgelegt wird oder Dich auf schriftliche Angebote der Agentur nicht beworben?

fragi
08.08.2007, 12:40
Ganz andere Frage, ALG I?
Hattest du vorher schonmal Sozi-Pflichtig gearbeitet bzw handelt es sich um einen restanspruch?

Bei ALG I sind solche vorgehensweisen eher nicht üblich, kenne diese eher aus dem ALG II Bereich...

rackerer
08.08.2007, 15:09
Ich hab vorher eine Ausbildung gemacht und danach noch 1,5 Jahre gearbeitet bevor ich wieder zur Schule gegangen bin.
Hab nur einen Zettel unterschreiben müssen das ich mich um eine Arbeit bemühe, aber ich wurde nicht aufgefordert das ich mich bewerben muss weder mündlich noch schriftlich.

rackerer
08.08.2007, 15:10
Achso ja Angebote habe ich vom Arbeitsamt noch keine bekommen.

Codeman
08.08.2007, 16:15
Hallo rackerer,

dir sind pro Woche 1 bewerbung zuzumuten,legt man die max. Erstattungsobergrenze von 260 euro im Jahr zu Grunde.

Du kannst allerdings auch mehr schreiben,weil wir ja jetzt August haben und du ja immernoch die 260 euro zur verfügung hast.Pro Bewerbung werden pauschal 5 euro erstattet.Dafür musst du allerdings das anschreiben an das unternehmen aufheben.

Du hast ja in der Tat einen ALG I Anspruch.Meiner Meinung nach schreibst du am besten 10 bewerbungen.Mal ganz davon abgesehen,dass sich wohl kaum ein AG findet wird,der dich für 2 Monate einstellen wird.

MfG
Codeman

rackerer
08.08.2007, 18:33
Ok is keine schlechte idee aber hab schon ein wenig im internet geschaut und finde nix passendes in meiner nähe. aber ob das als grund reicht das ich mich nirgends bewerbe is halt die frage und das ich mich einfach sinnlos irgendwo bewerbe is mir eigentlich zu blöd, ausser ich bekomm dann weniger geld.

StephanK
08.08.2007, 18:48
(...) das ich mich einfach sinnlos irgendwo bewerbe is mir eigentlich zu blöd, ausser ich bekomm dann weniger geld.Du kannst eine Sperrzeit bekommen: Dann bekommst Du kein Geld, aber der Alg I-Anspruch für die Sperrzeit ist futsch.
Deswegen kann ich Dir nur empfehlen, irgendwelche online-Bewerbungen irgendwo loszulassen - die kosten fast nix und Du hast Deine Pflicht erfüllt... :-o

rackerer
10.08.2007, 11:42
So ich hab jetz das Internet durchsucht finde aber nix richtiges, entweder viel zu weit weg oder halt Festanstellungen aber i brauch ja nur was für 1,5 Monate. Soll ich also eurer Meinung nach einfach irgendwelche Bewerbungen abschicken damit ich auf der sicheren Seite bin oder?
Weil wenn ich denen im Arbeitsamt verzähle das ich mich nirgends beworben habe weil ich nichts gefunden habe denke ich woll auch das es die nicht interessiert.

StephanK
10.08.2007, 11:50
Man hat Dir ja anscheinend keine bestimmte Zahl von Bewerbungen vorgeschrieben, sondern nur, dass Du Dich überhaupt bewerben musst. Schick also 4-5 Bewerbungen für irgendwelche Jobs, für die keine Ausbildung vorausgesetzt wird, über's Internet ab, druck Dir Kopien davon aus - und gut is'.

rackerer
13.09.2007, 20:28
Hatte jetz nochmal einen Termin bei der Vermittlerin, die meinte nur das es schon in Ordnung geht da ich ja nur noch 3 Wochen bis zum Studienbeginn habe. Ich könnte bei ihr 4 Onlinebewerbungen vorweisen, sie meinte das geht schon in Ordnung. Hat also alles geklappt, danke nochmal für eure infos.