Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsaufnahme, damit verbundene Kosten
Hallo,
ich schon wieder mit einer neuen Frage...
Ich kann die nächsten 4 Wochen über eine Zeitarbeitsfirma als Urlaubsvertretung arbeiten, da im Moment Ferien sind, brauche ich für mein Kind eine Tagesmutter.
Ich habe bereits mit dem Jugendamt Kontakt gehabt, man nannte mir verschiedenen Tagesmütter in der Nähe. Habe diese abtelefoniert und festellen müssen, daß ALLE demnächst in Urlaub fahren und somit nicht in Frage für die Betreuung kommen.
Weiter habe ich nun die Möglichkeit, mein Kind von einer Tagesmutter betreuen zu lassen, die nicht beim Jugendamt eingetragen ist. Für eine solche Tagesmutter bekomme ich dann aber keinerlei Kostenersatz vom Jugendamt.
Habe ich dann Chancen, vom Arbeitsamt die Betreuungskosten zu bekommen?
Da ich mehr als 400 € verdiene, kann ich doch die tatsächlichen Kosten, die durch die Beschäftigung entstehen absetzen. Wäre das in diesem Zusammenhang möglich? Wenn ja, gibt es einen Maximalbetrag, der übernommen würde?
Gruß
Mirry
StephanK
08.08.2007, 17:23
Habe ich dann Chancen, vom Arbeitsamt die Betreuungskosten zu bekommen?Ja, diese Möglichkeit gibt es als sog. "weitere Eingliederungsleistung"; allerdings ist es eine "Kann"-Leistung, über deren Gewährung nach Ermessen entschieden wird. Wende Dich also bitte an Deinen Alg II-Träger.
Vom anzurechnenden Einkommen abzusetzen gibt es dann logischerweise nichts.
Danke für deine Antwort!
Wenn ich diese Kann-Leistung nicht bekomme, könnte ich es aber vom Einkommen absetzen, oder?
Wobei diese Kann-Leistung vorteilhafter wäre...
StephanK
08.08.2007, 19:16
Wenn ich diese Kann-Leistung nicht bekomme, könnte ich es aber vom Einkommen absetzen, oder?
Wobei diese Kann-Leistung vorteilhafter wäre...Ja, das könntest Du. Deswegen ist im Endeffekt egal, ob Du dafür eine Extra-Leistung vom Alg II-Träger bekommst oder die Kosten von Deinem Einkommen abrechnest und entsprechend mehr Alg II bekommst. Da Dein Einkommen über € 400 liegen wird, kannst Du ja die kompletten Kosten absetzen und nicht nur die € 100-Pauschale.
Naja, egal ist es nicht...
Krieg ich diese Kann-Leistung, habe ich die 100 € Freibetrag für mich "geschenkt". Setze ich die tatsächlichen Kosten ab, hab ich die 100 € nicht mehr, da ja genau das was abgesetzt wird auch an die Tagesmutter fließt.
:engel:
Oder hab ich nen Denkfehler?
StephanK
08.08.2007, 19:54
Oder hab ich nen Denkfehler?Ich glaube schon (wenn ich jetzt keinen hab'... :wink: ).
Du denkst vielleicht an die Absetzungsmöglichkeiten bei der Steuer, die Dein zu versteuerndes Einkommen mindern, was dann zwar eine gewisse Verringerung der Steuerlast bedeutet, aber natürlich keinen 1:1-Ausgleich.
Beim Alg II ist das anders: Das anzurechnende Einkommen (korrekter formuliert: der anzurechnende Teil des Einkommens) wird komplett vom Alg II abgezogen. Wenn sich also durch die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten das anzurechnende Einkommen verringert, erhöht das Alg II sich in gleicher Höhe, weil weniger Einkommen auf das Alg II angerechnet wird. Hier gibt es also eine Art 1:1-Ausgleich.
Nein, ich meine nicht steuerlich, sondern wirklich nur auf die Anrechnung beim ALG II bezogen.
Ich weiß nicht ob ich das jetzt alles richtig verstanden habe, deswegen mal konkret was ich meine...
Sagen wir ich verdiene 600 € monatlich.
a) Wenn ich die Kann-Leistung bekomme, ist das zusätzliches Geld.
Trotzdem habe ich aber noch meinen Freibetrag, von 200 € (100 € + 20% von 500 €) ergeben, 400 € würden also angerechnet.
b) Kriege ich die Kann-Leistung nicht bewilligt, muß ich die andere Regelung wählen, bei der ich nachweise, daß meine Ausgaben für den Job höher als 100 € liegen. Dann ist ja nichts mehr mit Pauschbetrag.
Sagen wir die Tamu kostet 200 €
Fahrtkosten 5 km á 20 Cent = 1 € pro Tag, macht 20 € im Monat
Werbungskosten 15 €
Tatsächliche Kosten: 235 €
200 € davon wären aber an die Tamu zu bezahlen, vom ganzen Freibetrag würden mir also 35 € bleiben.
Zwar würden bei Variante b) 35 € weniger von meinem Gehalt auf ALG II angerechnet, ich hätte aber 165 € weniger in der Tasche.
Oder gibts bei Variante b) auch nochmal irgendwo sowas mit den 20%?
So... nun hoffe ich wir können klären, wer von uns nun den Denkfehler hat :shock:
StephanK
08.08.2007, 22:03
Sagen wir ich verdiene 600 € monatlich.... und nehmen weiterhin an, dass Dein Anteil an den Kosten der Unterkunft € 178 beträgt (dann rechnet sich's leichter).
Dann ist Dein Gesamtbedarf € 347 Regelleistung + € 125 Mehrbedarf für Alleinerziehende + Mietanteil € 178 = € 640
Einkommensanrechnung ohne Absetzung von Kinderbetreuungskosten:
Bruttoeinkommen € 600
- Pauschalbetrag Absetzungen € 100*
Zwischensumme € 500
- Freibetrag 20 % von € 500 = € 100
Anzurechnendes Einkommen = € 400
Dein Alg II: € 640 - € 400 = € 240
Eine zusätzliche Leistung der ARGE für Kinderbetreuung würde an der Einkommensanrechnung nichts ändern, weil diese Leistung nicht als Einkommen gilt. Die unterstellten € 200.- für die Tagesmutter hättest Du in voller Höhe zusätzlich, also ein "Gesamteinkommen Alg II" i.H.v. € 440.
Einkommensanrechnung mit Absetzung von Kinderbetreuungskosten
Bruttoeinkommen € 600
- Kosten Tagesmutter € 200
- Pauschalbetrag Absetzungen € 100*
Zwischensumme € 300
- Freibetrag 20 % von € 500 = € 100
Anzurechnendes Einkommen € 200
Dein Alg II: € 640 - 200 = € 440
*Da Dein Bruttoeinkommen über € 400 liegt kannst Du aber Werbungskosten usw. in tatsächlicher Höhe absetzen, nicht nur die Pauschalen. Die tatsächliche Rechnung würde also wahrscheinlich anders aussehen.
Da Du im zweiten Fall die Tagesmutter aus dem Gesamtbetrag von Arbeitseinkommen + Alg II bezahlen müsstest gäbe es im wirtschaftlichen Ergebnis keinen Unterschied. Du hast in beiden Fällen die € 440.- (bzw. die zu errechnende tatsächliche Summe) zusätzlich zu Deinem Arbeitseinkommen.
Wenn deine Rechnung so stimmt ist es ja nur gut für mich. ;-)
Dann verstehe ich aber den Sinn der Regelungen nicht.
Warum kriege ich im zweiten Fall auch 100 € Pauschbetrag, wenn ich doch die tatsächlichen Kosten angebe?
Ich dachte entweder Pauschbetrag oder tatsächliche Kosten.
StephanK
09.08.2007, 07:15
Warum kriege ich im zweiten Fall auch 100 € Pauschbetrag, wenn ich doch die tatsächlichen Kosten angebe?Vielleicht hast Du die "Fußnote" übersehen, die ich - in beiden Fällen - mit dem Sternchen * angegeben hatte: Ich bin allein deswegen nur vom € 100-Pauschalbetrag ausgegangen, weil ich nicht weiss, wie hoch die Beträge sind, die Du tatsächlich absetzen kannst.
Am besten vollziehst Du mein Rechenbeispiel noch mal nach und setzt an der Stelle dieses Pauschalbetrages die Summe folgender Beiträge ein
3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind; hierzu gehören Beiträge
a) zur Vorsorge für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit
für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht
versicherungspflichtig sind,
b) zur Altersvorsorge von Personen, die von der Versicherungspflicht in
der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind,
soweit die Beiträge nicht nach § 26 bezuschusst werden,
4. geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes ["Riester-Rente"], soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten,
5. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben [Werbungskosten]
Ist kompliziert, ich weiss - aber so ist das Gesetz halt mal... :?
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