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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hab zukünftig eine Stelle aber..


accord
08.08.2007, 19:31
...ich muss nun erst den schweisserschein in einer ausbildungsstätte machen und bekomm danach einen festen arbeitsplatz

wurde heut soweit alles telefonisch, durch meinen zukünftigen arbeitgeber und meine jobberaterin, geregelt...

kann auch am nächsten montag anfangen hab aber einen weg von zirka 60 km ( hin & zurück) habe nicht wirklich ein Auto bekomm aber von einem bekannten ein auto geliehen...

bekomm ich fahrt bzw. spritkostenerstattet (im vorraus)?

wenn ich mir nun ein eigenes Auto anschaffen will bekomm ich in diesem fall ein darlehn?

Die Ägypter
08.08.2007, 19:48
kann auch am nächsten montag anfangen hab aber einen weg von zirka 60 km ( hin & zurück) habe nicht wirklich ein Auto bekomm aber von einem bekannten ein auto geliehen...

bekomm ich fahrt bzw. spritkostenerstattet (im vorraus)?

wenn ich mir nun ein eigenes Auto anschaffen will bekomm ich in diesem fall ein darlehn?

Hallo Accord,

durch eine Öffnungsklausel zum SGB III sind diese Kann-Leistungen auf Antrag auch für ALG II-Bezieher möglich.

Also solltest du jetzt zeitnah einen möglichst klar formulierten und mit guten Argumenten unterlegten, formlosen Antrag dahingehend stellen und nachweisbar einreichen.

Achtung: Kann-Leistung bedeutet, du hast keinen "Rechtsanspruch" auf derartige Fördermöglichkeiten zur Aufnahme der Erwerbstätigkeit(Einstiegsgeld etc.). Ob so ein Antrag positiv beschieden wird, hängt von deinem Vortrag in der Sache ab, davon.... ob Arbeitsstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist und auch davon, wie voll oder leer die entsprechende Kasse ist.

PS. Viel Glück in deinem neuen Job! :)