accord
08.08.2007, 19:31
...ich muss nun erst den schweisserschein in einer ausbildungsstätte machen und bekomm danach einen festen arbeitsplatz
wurde heut soweit alles telefonisch, durch meinen zukünftigen arbeitgeber und meine jobberaterin, geregelt...
kann auch am nächsten montag anfangen hab aber einen weg von zirka 60 km ( hin & zurück) habe nicht wirklich ein Auto bekomm aber von einem bekannten ein auto geliehen...
bekomm ich fahrt bzw. spritkostenerstattet (im vorraus)?
wenn ich mir nun ein eigenes Auto anschaffen will bekomm ich in diesem fall ein darlehn?
wurde heut soweit alles telefonisch, durch meinen zukünftigen arbeitgeber und meine jobberaterin, geregelt...
kann auch am nächsten montag anfangen hab aber einen weg von zirka 60 km ( hin & zurück) habe nicht wirklich ein Auto bekomm aber von einem bekannten ein auto geliehen...
bekomm ich fahrt bzw. spritkostenerstattet (im vorraus)?
wenn ich mir nun ein eigenes Auto anschaffen will bekomm ich in diesem fall ein darlehn?