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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eingliederungsvereinbarung... man liest so viel


BerndB
14.04.2006, 01:43
Hallo :)

Der Christian wieder hier.
Ich wollte mal nachfragen, was es genau mit der ’’Eingliederungsvereinbarung’’ auf sich hat. Da ich derzeit ja selber in der Situation bin, als ALGI + ergänzend ALG II Empfänger, bin ich etwas besorgt, da man einiges hört bzw. liest. Ich habe auch schon die Suchfunktion im Forum, sowie bei Google genutzt, aber um ehrlich zu sein verstehe ich nicht ganz, was genau dahinter steckt.

Als erstes würde mich Interessieren, wann und warum die Eingliederungsvereinbarung zustande kommt?
Einige Verweigern sich, diesen Vertrag zu unterzeichnen, warum?
Was ist das Negative an diesem Vertrag?
Da ich unter 25 bin, wird es mit Sicherheit auch auf mich zukommen… was gilt es zu beachten usw.?

Ich habe unter anderen, diese Webseite gefunden: http://www.dgb-jugend.de/UNIQ114497119907598/doc101103A.html

Aber so richtig durchblicken, tue ich bei einigen Sachen nicht.
Vielleicht kann mir (der extrem im dunkeln tappt) jemand erklären, was es genau mit der Eingliederungsvereinbarung auf sich hat.


Schon mal vielen Dank für die Gedult

MfG
Christian

Die Ägypter
14.04.2006, 01:52
Hallo Christian,

die grundlegenden Bestandteile werden in dem von dir zitierten Link doch schon recht ordentlich erklärt - global könnte man zu diesem Thema Romane schreiben... also was möchtest du ganz konkret wissen?

Forumadmin
14.04.2006, 02:00
Die Eingliederungsvereinbarung wird gemeinsam zwischen der Arbeitsagentur/dem Sozialamt und dem Hilfebedürftigen vereinbart.

Sie gilt für jeweils bis zu 6 Monate.
Darin ist einerseits festgelegt, was der Hilfebedürftige unternehmen muss,
um seine Hilfebedürftigkeit zu überwinden (z.B. wieder in Arbeit zu kommen).

Andererseits wird festgeschrieben, welche Leistungen er erhält,
die dafür erforderlich sind.
Das kann z.B. die Teilnahme an einer Trainingsmaßnahme oder an einer Arbeitsgelegenheit sein

StephanK
14.04.2006, 08:19
Um noch ein bisschen über den gedanklichen Hintergrund des Instruments "Eingliederungsvereinbarung" (EV) hinzuzufügen:
Die EV gehört zum "Fördern-und-Fordern"-Konzept der Hartz-Gesetze. Der dahinter stehende Gedanke ist eigentlich auch gar nicht dumm: Die Lage jedes Arbeitsuchenden ist anders, so dass zu seiner Eingliederung in den Arbeitsmarkt individuell zugeschnittene Maßnahmen nötig sind, oft auch solche, die mit den herkömmlichen Instrumenten der Arbeitsförderung nicht oder nur schwer zu bewerkstelligen sind. Deswegen hat man den Agenturen und ARGEn mehr Freiheiten gegeben, mittels einer EV auf den individuellen Bedarf der Arbeitsuchenden einzugehen, z.B. auch was nötige berufliche Weiterbildungen angeht. Soweit die schöne Theorie.

Die Praxis sieht leider anders aus. EVen werden den davon Betroffenen einseitig auf's Aug' gedrückt. Von einer wirklichen Vereinbarung kann die Rede in aller Regel nicht sein, und zwar schon deswegen nicht, weil das Gesetz bei Ablehnung einer angebotenen EV, deren Inhalte man für falsch oder unvollständig hält, Sanktionen vorsieht. Häufig werden Betroffenen einseitig - oft auch fragwürdige - Pflichten auferlegt wie z.B. eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen im Monat. Gefordert wird viel, gefördert leider nur wenig. Dazu kommt, dass den Arbeitsuchenden manchmal Dinge auferlegt werden, die bedenklich weit in den privaten Lebensbereich hineinreichen. Die von Dir verlinkte Seite der DGB-Jugend deutet diese Probleme ganz zart an. Anregungen des Arbeitsuchenden selbst (der über seine eigene Lage am besten Bescheid weiss) können durchaus in eine EV aufgenommen werden und so sollte es bei einer Vereinbarung ja eigentlich auch sein. Die Praxis scheint aber so auszusehen, dass EVen einseitig von den Ämtern vorformuliert und nach der Methode "friss oder stirb" den Betroffenen zur Unterschrift vorgelegt werden.

Es gibt deswegen viel Kritik an den EVen und, wie mir scheint, auch berechtigte Kritik.
Ergänzender link: http://www.alg-2.info/hilfe/eingliederungsvereinbarung/