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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vermittlerin (1) lehnt Umschulung ab - Nr.2 bewilligt sofort


xarndx
09.08.2007, 16:40
Hallo,

mein Problem ist folgendes, ich habe 2004 meine Ausbildung zur Informatikkauffrau (überbetrieblich, mit schlechten Ausbildungsbedingungen des Betrieben) abgeschlossen. Habe in diesem Beruf aber nie eine Arbeitsstelle erhalten, auf Grund der fehlenden Berufserfahrung.

Nun habe ich nach unzähligen Bewerbungen bei meiner Vermittlerin wegen einer Umschulung als Mediengestalter nachgefragt. Da ich Freizeit -und hobbymäßig mir während meiner Arbeitslosigkeit einiges angeeignet habe und einige Referenzen vorweisen kann.

Dort bekam ich von meiner Vermittlerin immer wieder ein "NEIN". (es vergingen Monate, bis ich dann 04/07 im Harz 4 rein kam), auch wenn ich einen Betrieb hätte welcher mich ausbildet und übernimmt.

Ich habe mir dann in Eigeninitiative einen Betrieb gesucht, der mir auf Grund meiner Referenzen und meinem Vorwissen eine Chance geben wollte. Durch eine Umschulung sollte ich einen guten Abschluss (IHK) als Mediengestalter machen und danach wollte er mir einen Arbeitsplatz geben.

Mittlerweile hatte ich eine neue Vermittlerin, bei der ich auf Grund des Betriebes gleich die Genehmigung für eine betriebliche Einzelumschulung zur Mediengestalterin bekam.

Nun der Knackpunkt:
Da ich mittlerweile Harz 4-Empfänger bin und ab 09/07 das Einkommen meines Partners angerechnet wird, bekomme ich in der Zeit der Umschulung (09/07 - 09/09) keinen Pfennig...
Dies wäre nicht der Fall wenn meine damalige Vermittlerin (in meiner ALG I - Zeit) mich ernst genommen hätte und mir eine Umschulung bewilligt hätte.

Daher sehe ich mich falsch behandelt worden und mir enstehen soziale und vor allem finanzielle Nachteile.

Gestern habe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, vorher mit der Teamleiterin dieser betreffenden Vermittlerin gesprochen, doch diese interessierte sich überhaupt nicht für mein Anliegen, sondern sagte noch zu mir, "ob ich nicht mal darüber nachgedacht habe, ob es nicht an mir läge dass ich keine Arbeit bekomme" das sehe ich als Beleidigung meiner Person, da ich sehr bemüht bin eine Arbeit zu finden, jedoch mir dieser Ausbildung keinerlei Chance habe.

Was kann ich dagegen noch tun, oder wie kann ich noch dagegen vorgehen.
Denn wenn die 1.Vermittlerin mir diese Genehmigung gegeben hätte, würde ich für 2 Jahre Alg 1 bekommen und hätte diese Sorgen nicht.

Für Tipps und Ratschläge danke ich!

Codeman
09.08.2007, 17:49
Hallo xarndx :welcome:,

das Problem dabei ist,das diese ganze Weiterbildungssache lediglich kann-Leistungen sind.Darauf gibt es keinen rechtsanspruch,allerdings hast du einen anspruch darauf,dass man nach objektiver Lage entscheidet,im Behördendeutsch "dem ermessen nach".

Ich habe mir dann in Eigeninitiative einen Betrieb gesucht, der mir auf Grund meiner Referenzen und meinem Vorwissen eine Chance geben wollte. Durch eine Umschulung sollte ich einen guten Abschluss (IHK) als Mediengestalter machen und danach wollte er mir einen Arbeitsplatz geben.

Und hier ändert sich die ganze Sache entscheidend.Damals zu ALG I Zeit hattest du kein so ein Übernahmeangebot,so dass es keinen zwang gab dich dahingehend umzuschulen.Heute hast du so eines und der ALG II Träger sieht jetzt die Notwendigkeit dich umzuschulen,weil er ebend sieht,dass du danach aus dem bezug von ALG II raus bist.Daher wurde es bewilligt.

Gestern habe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, vorher mit der Teamleiterin dieser betreffenden Vermittlerin gesprochen, doch diese interessierte sich überhaupt nicht für mein Anliegen, sondern sagte noch zu mir, "ob ich nicht mal darüber nachgedacht habe, ob es nicht an mir läge dass ich keine Arbeit bekomme" das sehe ich als Beleidigung meiner Person, da ich sehr bemüht bin eine Arbeit zu finden, jedoch mir dieser Ausbildung keinerlei Chance habe.

Für Vermittlerin 1 die Dienstaufsichtsbeschwerde finde ich nicht gerechtfertigt,allerdings in deiner situartion etwas verständlich.

Ich würde dir vorschlagen,du ziehst diese zurück.Weil die vermittlerin nach aktenlage entschieden hat und du in ihren augen nicht umschulungsbedürftig warst.

Allerdings würde ich anraten eine Dienstaufsichtsbeschwerde über die Teamleiterin einzureichen.Diese gleich in doppelter Ausführung.Einmal bitte an die Bundesagentur für Arbeit und eine an den Leiter der Arge.

So sickert diese dienstaufsichtsbeschwerde immer weiter nach unten und geht durch immer mehere hände so dass immer mehr wissen,was für eine person dort seine tätigkeit verrichtet.

Das wäre meine einschätzung,allerdings warte bitte noch andere statements ab.

MfG
Codeman

xarndx
10.08.2007, 18:08
Und hier ändert sich die ganze Sache entscheidend.Damals zu ALG I Zeit hattest du kein so ein Übernahmeangebot,so dass es keinen zwang gab dich dahingehend umzuschulen.Heute hast du so eines und der ALG II Träger sieht jetzt die Notwendigkeit dich umzuschulen,weil er ebend sieht,dass du danach aus dem bezug von ALG II raus bist.Daher wurde es bewilligt.


Was meinst du mit Übernahmeangebot? Das ich einen AG hatte, der mich nach erfolgreicher Umschulung einstellen möchte?

Ich habe in den Jahr, als ich ALG I bekam unzählige Bewerbungen in meinem erlernten Beruf geschrieben, - erfolglos, da mir die Berufserfahrung fehlt. Meine Ausbildung ist 3 Jahre her.

Auf Grund meiner Referenzen (Web-und Mediendesign) habe ich mich versucht als Quereinsteiger zu bewerben, als Mediengestalter. Ich wurde fast immer zum Vorstellungsgespräch eingeladen, doch als der AG meinen Lebenslauf sah, sagte er das ich noch mal eine Ausbildung-oder Umschulung machen soll in dem Medienbereich, damit ich die Qualifizierungen habe. Damit bin ich immer wieder zu Vermittlerin 1 gegangen.

Ich verstehe das nicht. Es war dringend notwendig, damit ich ne Chance auf den 1. Arbeitsmarkt habe. Nun bekomme ich die Umschulung mit dien gleichen Argumenten und einen AG, aber habe ab Oktober keinen Cent zum leben...

Codeman
10.08.2007, 18:30
Was meinst du mit Übernahmeangebot? Das ich einen AG hatte, der mich nach erfolgreicher Umschulung einstellen möchte?

Ja genau das meinte ich.Umschulungen werden sehr schnell genehmigt wenn du schon eine feste Einstellungszusage hast,nach deiner umschulung.

Da ich mittlerweile Harz 4-Empfänger bin und ab 09/07 das Einkommen meines Partners angerechnet wird, bekomme ich in der Zeit der Umschulung (09/07 - 09/09) keinen Pfennig...

In wie fern ? reicht das einkommen deines partners aus um dich mitzuernähren ?Könntest du bitte schreiben wieviel dein partner verdient,wie lange ihr schon in einer gemeinsamen wohnung lebt,wie teuer diese ist (kalt und warmmiete) ?

MfG
Codeman

xarndx
12.08.2007, 14:59
Ich weiß wie man Harz 4 berechnet, da ich 1 Jahr in der ARGE tätig war, zum Berechnen und Annehmen von Harz 4 Anträgen. Das war in der Zeit als das Amt Mitarbeiter gesucht hat, als das mit dem Harz 4 losging.

Mein Freund verdient 1500€ brutto. Wir wohnen dann im Oktober 2007 1 Jahr zusammen, und zahlen 320 € warm für die Miete. Dabei jeder die hälfte, von 160 €. Wir haben kein gemeinsames Konto und auch kein gemeinsames Kind.

Ich möchte mich nicht von Ihn finanzieren lassen, das wird die Beziehung auf Dauer nicht aufrecht erhalten.
Deshalb hab ich so eine Wut.
Denn einen AG gab es auch zu der Zeit, als ich Alg 1 bekam und eine Umschulung beginnen wollte bei der Vermittlerin gegen die ich einen Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht habe.
Weil das für mich unverständlich ist, das Sie immer NEIN sagte, mit nur einen Umschulung als Krankenschwester oder Restaurantfachfrau geben wollte, obwohl ich dafür gar nicht geeignet bin.

Die neue Vermittlerin mir im 1. Gespräch die Umschulung bewilligt, weil sie gleich gesehen hat das die Notwendigkeit vorliegt. Ich habe ihr auch meine umfangreichen Referenzen gezeigt.

Ich fühle mich zu unrecht behandelt und habe nun finanzielle Nachteile, das möchte ich einfach nicht auf mich ruhen lassen. Und unter diesen Umständen bin ich gespannt wie ich ohne finanzielle Mittel eine Ausbildung mit IHK Abschluss durchführen soll, so das ich eine gute Leistung bringe, damit mich der Betrieb danach auch einstellt. Ich muss mir doch ständig einen Kopf machen wie ich mich finanzieren soll.

VIERZEHNNOTHELFER
12.08.2007, 15:30
hast Du das zufällig auch alles bei BEAMTE4U gefragt
und Antworten bekommen?

xarndx
12.08.2007, 20:06
Ja, hab ich aber dort hab ich nur sinnlose Antworten erhalten.
Wieso?

VIERZEHNNOTHELFER
12.08.2007, 20:23
sie waren nicht sinnlos und
es ist gegen die Forumregeln hier

Codeman
12.08.2007, 20:28
Ich möchte Vierzehnnothelfer hier zustimmen.

Wir wissen natürlich, dass es auch andere Foren mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung gibt. Wir können sogar - ein Stück weit - verstehen, dass Fragesteller die gleiche Frage in mehreren Foren stellen, "um wirklich sicher zu gehen". Trotzdem halten wir das für ausgesprochen unfair, denn dadurch wird eine Vielzahl von Menschen mit der gleichen Frage beschäftigt. Das muss nicht sein, und oft bringt es auch nicht mehr, sondern weniger Klarheit. Deswegen gilt hier die klare Regel: Fragen, die jemand auch noch in einem anderen Forum stellt, werden nicht beantwortet, sondern gelöscht.

Da ich keine Sperrmöglichkeit in diesem Teil des Forums habe,möchte ich einen Kollegen bitten hier tätig zu werden.

Ferner sind ja bereits alle Fragen beantwortet worden.

MfG
Codeman