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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug geplant .


Marsleuchte
14.04.2006, 09:56
Allen hier einen schönen Karfreitag und natürlich auch tolles Wetter und wenn es bei uns hier so weiter geht, suchen wir die Eier am Sonntag im Schnee.

Meine Frage ist, kann ich einen Zuschuss für meine entstehenden Umzugskosten beantragen und was steht mir eigentlich zu?

Meine Frau, mein Sohn und ich planen einen Ortswechsel innerhalb des Landkreißes, damit der Weg zur Arbeit für meine Frau sich verkürzt und ich ungebundener bin weil ich die Möglichkeit habe von diesem Ort aus besser mit der Bahn oder dem Bus gewisse Termine wahrnehmen kann.
Ich Hartz 4 Empfänger, 50 % Schwerbehindert mit einem G, möchte wissen ob mir wegen meiner gesundheitlichen Behinderung ein gewisser Zuschuss zusteht worin ich die Möglichkeit habe fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Ich bedanke mich schon einmal hier bei Allen und wünsche allen Frohe Ostern.

Die Ägypter
14.04.2006, 10:20
Hallo Marslicht,

also vorab musst du deine ArGe um Genehmigung zum Umzug ersuchen und auch entsprechend darlegen, warum dein Umzug "notwendig" ist - die ArGe erteilt dann schriftlich eine Art "Umzugserlaubnis", bestätigt also, dass sie den Umzug für notwendig erachten...

Ohne diesen Schritt wirst du deine Umzugskosten vollumfänglich selbst tragen müssen...

Weiterhin sind die Angemessenheitsgrenzen der Miete zu erfragen und auch einzuhalten - du musst dann mit einem Mietvertrag (der noch nicht unterschrieben ist!) zur ArGe gehen und dir die Einwilligung holen (schriftliche Bestätigung geben lassen)....

Wenn das erfolgt ist, ist der Antrag auf Übernahme der Umzugskosten zu stellen - das geht schriftlich - formlos, es muss nur Antrag auf dem Schreiben stehen (im Betreff) und dann eben begründet werden, warum du welche Umzugskosten erstattet haben möchtest - idealerweise erkundigst du dich im Vorfeld bei deiner ArGe was dort Usus ist und holst Kostenvoranschläge von Umzugsfirmen ein (mindestens drei Stück), die du in Kopie deinem Antrag beifügst.

Inwieweit Umzugskosten in welchem Rahmen übernommen werden, ist von ArGe zu ArGe unterschiedlich - teilweise wird auch der Ermessensspielraum des SB eine tragende Rolle spielen - wobei dieses Ermessen pflichtgemäß zu erfolgen hat...

Wichtig ist also die Begründung für deinen Antrag auf Umzugskostenhilfen - also welche gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen etc.

Marsleuchte
14.04.2006, 10:30
Ja aber meine Frau ist ja berufstätig, muß ich da trotzdem fragen ob ich umziehen darf?

Die Ägypter
14.04.2006, 10:34
Seufz...

Das spielt keinerlei Rolle - als Bedarfsgemeinschaft bezieht ihr immer gemeinsam die Transferleistung, denn sie verdient zu wenig, um dich unterhalten zu können!

Du musst also fragen!

Marsleuchte
14.04.2006, 10:37
Also muß ich fragen oder ich trage alle Kosten selber?
Wenn ich einfach so umziehe ohne was zu beantragen, passiert mir aber nichts?

Die Ägypter
14.04.2006, 12:12
Hallo Marslicht,

sorry - aber die Frage verstehe ich jetzt nicht...

Wenn du ohne Erlaubnis umziehst, bleibst du auf den Umzugskosten sitzen, ggf. wird nur die alte KDU übernommen (wenn diese niedriger war), Kaution auf Darlehensbasis wird u.U. nicht übernommen (kann problematisch sein, wenn jetziger Vermieter Kaution nicht zeitnah freigibt)... etc.

Marsleuchte
14.04.2006, 12:19
Mir wurde gersagt das man fragen muß und wenn die Wohnung von den qm zu groß ist oder zu teuer ist dann können sie es ablehnen.
Es geht darum, wir wollen hier raus, haben was gefunden wo der Weg zur Arbeit für meine Frau um 10 km kürzer ist und die Anbindung an Busse und Bahn viel besser wenn ich mal in die Stadt muß.

Sie können einnen Umzug im Grunde nicht ablehnen wenn ein Teil berufstätig ist oder doch ?

Die Ägypter
14.04.2006, 12:28
Also grundsätzlich besteht innerhalb der Bundesrepublik, ja sogar innerhalb der EU "Freizügigkeit" - jeder kann also hinziehen, wohin immer er möchte...

Der Haken ist - ihr bekommt als Familie, also als Bedarfsgemeinschaft erg. ALG II und seid auch weiterhin darauf angewiesen... und hier gilt das SGB II - § 22:

2) 1. Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. 2. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

(3) 1. Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden. 2. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.

Marsleuchte
14.04.2006, 12:35
Also liebe kristin,

im klartext heisst es dann, wenn die es nicht befürworten darf ich nicht umziehen?
sehe ich das richtig oder falsch?

Betroffener
14.04.2006, 12:36
@Marslicht,

Du kannst jederzeit überall hin umziehen - aber solange das Amt Geldleistungen für Euch erbringt, können die da überall drin reinwirken.

Wie und in welcher Form ist regional vollkommen unterschiedlich.

Was da irgend jemand sagt oder meint ist vollkommen irrelevant. Wenn das Amt nicht zustimmt bezüglich des Umzuges an sich und der neuen Miethöhe kann und wird es Ärger geben - auch wenn die neue Miete im angemessenen Bereich liegt.

Also gilt es einige gute und wichtige Gründe zu suchen, zu finden und entsprechend dem Fallmanager zu präsentieren, damit dieser frohen Herzens zustimmen kann.

Die Ägypter
14.04.2006, 12:37
im klartext heisst es dann, wenn die es nicht befürworten darf ich nicht umziehen? sehe ich das richtig oder falsch?

Falsch...

nur gibt es ggf. die von mir erwähnten Probleme - Vielleicht auch nicht, wenn der/die SB nett ist...

Marsleuchte
14.04.2006, 14:35
Ich sage Dir mal ganz nett dankeschön liebe Kristin für Deine Hilfe aber ich denke die Probleme werde ich bekommen weil mein SB und ich nicht gerade Freunde sind.
Also einige Widersprüche + Dienstaufsichtsbeschwerde usw usw.
Ist so ein kleines Spiel und ich denke das Sie jetzt sich wieder freut mich mal wieder ärgern zu dürfen.

StephanK
14.04.2006, 15:07
Ich Hartz 4 Empfänger, 50 % Schwerbehindert mit einem G, möchte wissen ob mir wegen meiner gesundheitlichen Behinderung ein gewisser Zuschuss zusteht worin ich die Möglichkeit habe fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wenn, dann nicht im Rahmen des Alg II, sondern der Hilfen für Schwerbehinderte nach dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX). Einstiegsinformation dazu (http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Teilhabe-behinderter-Menschen/faq.html).
Bei einem GdB von nur 50 % wäre ich ein bisschen skeptisch, was zusätzliche Leistungen angeht (krieg auch keine, bin allerdings gut zu Fuß...). Wenn Du bestimmte alltägliche Dinge wegen Deiner Behinderung nicht selbst bewältigst und auch Deine Familie nicht einspringen kann gibt es aber unter Umständen schon ergänzende Hilfen. Die Vorschriften dazu sind sehr allgemein formuliert. Das muss auch so sein, weil die Situation bei unterschiedlichen Behinderungen eben auch sehr verschieden ist - und deswegen muss das im Einzelfall praktisch ausgehandelt werden.
Einen Überblick, was es gibt und wer im Ländle dafür zuständig ist findest Du hier:
http://www.service-bw.de/servlet/PB/-s/g2egvn1oztszmp22noc6z55v29gatgb/menu/1122395_l1_pcontent/index.html?pl=836987!0&value=7.%20Erleichterungen/Hilfen%20für%20behinderte%20Menschen#selecteditem
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