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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zur Kündigungsrücknahme durch Arbeitgeber


sany822
09.08.2007, 23:21
Hallo Leute,

ich habe folgende Frage… und hoffe ihr könnt mir Helfen
Ich bin/war bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt und bin nun zum 3-mal (innerhalb eines Jahres) gekündigt worden. Bei den ersten beiden Kündigungen habe ich der Rücknahme zugestimmt… Jetzt habe ich aber die Nase voll und will an der Kündigung festhalten.

Meine Frage, kann ich die „Kündigungsrücknahme“ ablehnen oder bin ich dazu Verpflichtet den Job wieder anzunehmen? Ich möchte nicht Riskieren das ich eine Sperre beim Arbeitsamt bekomme. Bin zurzeit nicht im Einsatz, da ich bis zum 24.08. Krankgeschrieben bin

Noch eine Frage am Rande… ich habe am 20.08. einen Termin beim Arbeitsamt, kann ich den Termin trotz Krankheit wahrnehmen? Bin wegen der Psyche Krankgeschrieben. Will den Termin nur sehr ungern verschieben.

Danke für eure Hilfe!!!!!!

StephanK
10.08.2007, 06:44
Meine Frage, kann ich die „Kündigungsrücknahme“ ablehnen oder bin ich dazu Verpflichtet den Job wieder anzunehmen? Ich möchte nicht Riskieren das ich eine Sperre beim Arbeitsamt bekomme.Du bist nicht dazu verpflichtet. Aus rechtlicher Sicht gibt es keine "Rücknahme" der Kündigung; vielmehr handelt es sich um ein Angebot zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages. Eine Sperrzeit kann aber nur verhängt werden, wenn Du ein Stellenangebot von der Arbeitsagentur ablehnst.

Noch eine Frage am Rande… ich habe am 20.08. einen Termin beim Arbeitsamt, kann ich den Termin trotz Krankheit wahrnehmen? Bin wegen der Psyche Krankgeschrieben. Will den Termin nur sehr ungern verschieben.Ja, kannst Du wahrnehmen, wenn Du Dich dazu in der Lage fühlst. Bedenke aber, dass gerade von "frischgebackenen" Arbeitslosen viel Aktivität in Richtung Stellensuche verlangt wird. Falls Dir z.B. Vorstellungsgespräche derzeit nicht möglich sind, solltest Du vielleicht besser eine "Auszeit nehmen" und den Termin bei der Arbeitsagentur absagen - natürlich unter Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Damit meine ich nicht, Du könnest Dich einfach "zurücklehnen", sondern nur, dass es über das Gespräch am 20. hinaus zu bedenken gilt, was Dir derzeit möglich ist und was nicht.