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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : besitze eigene Wohnung und hab Fragen bzgl Mietübernahme...


Kermit84
10.08.2007, 01:19
... Hi Leute, ich hab eine Frage.

Kurz zu meiner Person:
Ich bin 23 Jahre alt.
Hab eine Ausbildung zum IT-Systemkaufmann gemacht,
danach war ich zur überbrückung arbeitslos und habe ALG1 erhalten (220€),

am 01.08.2006 bin ich in eine eigene Wohnung gezogen.

ab dem 01.09.2006 hab ich ein Praktikum an einer Schule für behinderte Kinder gemacht,nach 2 Monate Praktikum wurde ich für 9 Monate Zivildienstleistender.

Seit dem 31.07.2007 ist der Zivildienst vorbei.

Seit dem 01.08.2007 bin ich wieder arbeitslos gemeldet, da ich bisher noch kein Job in meinem Bereich gefunden hab.
Jetzt beziehe ich ALG1 mit einem Leistungsbetrag in Höhe von 220€ monatlich.

Die eigentliche Fage:
Mit 220€ monatlich komm ich natürlich nicht weit, mit diesen Kosten sind nicht einmal meine Mietkosten gedeckt...

Habe ich eine möglichkeit, dass die Arbeitsagentur meine Miete übernimmt?

In der Arbeitsagentur wurde ich mit der Information "alle unter 25J erhalten kein ALG2" abgestempelt.
Meine Eltern verdiehnen zwar genug Geld, wollen mir aber kein Geld geben. Rechtliche Schritte dagegen will ich nicht ausnutzen, da ich meinen Eltern noch ins Gesicht sehen will...
Ein Rückzug in die Wohnungen meiner Eltern ist auch unmöglich (sind geschieden, deswegen mehrzahl), da ich in den Wohnungen kein Platz mehr habe (das Haus in dem mir alle gewohnt haben wurde verkauft)

fragi
10.08.2007, 05:19
Hallo Kermit84,

dein problem ist mir schon bekannt, nur zugut und ist eine verzwickte Situation... daher werde ich dir einen Rat geben um für dich das beste rauszuholen...

Es ist nämlich so, dass es "normalerweise" einen Stichtag im Bezug auf die eigene Wohnung gibt...
§ 22 Abs. 2a Satz 1 gilt nicht für Personen, die am 17. Februar 2006 nicht mehr zum Haushalt der Eltern oder eines Elternteils gehören.Quelle: §68 Abs.2 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__68.html)

Das soll erstmal heißen als U25 kannst du da wohnen bleiben wenn du vor diesem Datum da schon wohnst... das ist leider nicht der Fall, deshalb sage ich verzwickte Situation...

Denn es ist andererseits so, dass du die berufsausbildung bereits absolviert hast, und damit die "unterhaltspflicht" in dem Sinne wie die ARGE sie gern hätte nichtmehr besteht... Das heißt deine Eltern sind nicht verpflichtet dich noch weiter zu unterhalten oder dich in ihrer Wohnung wieder aufzunehmen.

Das heißt du solltest meiner Meinung nach einen ALG II Antrag stellen ( am günstigsten wäre es wirklich auch kein Geld mehr zu haben um die knappheit darzulegen, weiß aber nicht wie es bei dir aussieht).
Alles ganz normal ausfüllen und am besten persönlich abgeben. Hier kannst du dann auch darauf hinweisen, dass deine Eltern so wie sie es gern hätten nichtmehr unterhalspflichtig sind, und auch nicht bereit sind was zu zahlen.
Du gibst auch keine Daten von ihnen bekannt, denn du weißt nichts.

Jetzt kommt es ganz darauf an wie deine ARGE das sieht, das ist deutschlandweit sehr unterschiedlich... im Besten fall ist damit das Thema Eltern gegessen und es geht nen schritt weiter...

Es kann dir halt auch passieren, dass sie dort weiter bohren, dort musst du dann standfest sein und sagst dass du keine Information geben kannst, und sie die sich gefälligst persönlich holen sollen. Da dies aber ne zeit dauern wird, und du es so lange nichtmehr aushällst wegen der knappen kasse sagst du bitte, dass du das schriftlich brauchst, für ne Einstweilige Anordnung vorm Amtsgericht...

Nach diesem Satz geben manche SB ebenfalls nach und lassen das Thema Eltern sein, aber es kann auch noch weitergehen...

Jetzt kommt es drauf an wieviel Geld du noch hast, bzw welche Rücklagen du noch hast... hast du da nichts mehr kannst du damit einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Amtsgericht stellen, aber dazu denke ich mal mehr wenn es soweit ist.


Leider ist es wie gesagt verzwickt bei U25, wegen der "schlechten" gesetzeslage... es hat sich noch niemand wirklich getraut dagegen zu klagen und daher gibt es hier kaum grundsatzentscheidungen wie im normalen SGB II. Daher hat mir hier noch viel Ärger :(

In der Arbeitsagentur wurde ich mit der Information "alle unter 25J erhalten kein ALG2" abgestempelt.
Wichtig, mit der "Zusatzleistung" (du würdest ja aufstocker werden), hat die BA in dem Sinne nichts zutun, hier gibts nen Träger für, ARGE, Sozialagentur oder irgendein Landratsamt oder so, weiß ja leider nicht genau wo du wohnst, kenne nur das Bundesland, daher kann ich dazu genauer nix sagen!