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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : An Feiertagen arbeiten,müsste Kind extra unterbringen,da sch


geradeaus
14.04.2006, 16:16
Hallo,
bin alleinerziehend mit Grundschulkind und habe vormittags 1,50 Shop
im Altenheim.
In Vereinbarung steht von Montag bis Freitag ,in den Schulferien nicht.
Ist so vereinbart,da ich keine Betreung in den Ferien habe fürs Kind.
Jetzt meine Frage:
Wie sieht es grundsätzlich aus mit "Arbeiten" an gestzlichen Feiertagen,z.b (1.Mai,Pfingsten usw) ,wenn die auf Wochentag fallen.

An diesen Tagen ist ausserdem schulfrei,so das ich mein 7 jähriges Kind
anderweitig unterbringen müsste,was in meinem Fall mit grösserem
Aufwand verbunden wäre,besonders was Spritkosten betrifft,da ich weiter fahren müsste zur Ersatzbetreungsperson.
Diese Kosten sehe ich nicht ein zu übernehmen,da müsste ich ja neben den 1,50 MAE noch drauflegen.

Also ,wie ist die gestzliche Regelung bezügl. Feiertage im 1,50 Job
(hat man wie andere auch frei)
Und wenn nicht,wer kommt für die Kósten auf,wenn man nicht freigestellt ist und man Kinder auswärts unterbringen muss wegen dieses 1,50 Ausbeuterjobs(nichts anderes ist das für mich.)

Danke und schöne Ostern an alle

StephanK
14.04.2006, 17:34
Ich dache eigentlich, dass die Frage einfach zu beantworten wäre, aber bei näherem Hinsehen zeigt sich, dass es gar nicht so einfach ist und auch zu einer grundsätzlichen Frage führt.

Für Deinen 1-€-Job gelten die gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften, also das Arbeitszeitgesetz. Dieses schreibt als Grundsatz vor, dass an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht gearbeitet werden darf. Davon gibt's natürlich Ausnahmen, und im Altenheim leuchtet das ja auch ein. Deswegen macht das Arbeitzeitgesetz dafür auch eine Ausnahme - im Wortlaut - sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können (...) in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen. Was also liegen bleiben kann muss auch liegen bleiben; der Feiertagsdienst ist beschränkt auf das unaufschiebbar Notwendige.

Nun ist die Frage: welche Aufgaben nimmst Du dort wahr? Wenn Du nicht zufällig Altenpflegerin von Beruf bist, darfst Du dort sowieso keine Pflege im engeren Sinn machen, sondern nur Betreuung (ein weiter Begriff). Und die Arbeit, die Du dort leistest, darf nur zusätzliche sein, die ohne 1-€-Jobberin liegen bleiben würde - wenn alles mit rechten Dingen zugeht.

Deswegen dürfen Deine Aufgaben eigentlich keine solchen sein, "die nicht an Werktagen vorgenommen werden können" (sondern so dringend sind, dass das auch an Feiertagen passieren muss). Folglich denke ich, dass Du an Feiertagen unter der Woche gar nicht eingesetzt werden dürftest. Wie ist es denn aktuell am kommenden Ostermontag?

Betroffener
14.04.2006, 17:56
Der Stephan hat da sicher den versteckten Hinweis "Shop im Altenheim" übersehen - wo von Zusätzlichkeit eh keine Rede sein kann.

Das wäre auf jeden Fall eine normale gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit (je nach dem wie das ganze aufgebaut ist).
Möglicherweise wird das an manchen Stellen auch ehrenamtlich ausgeübt.

Ausserdem gehe ich - auch und gerade nach Stephans Ausflug in das Arbeitszeitvorschriften - immer davon aus, daß ein EEJ nur werktäglich Montags bis Freitags stattfinden kann (und das schließt Sonn- und Feiertage automatisch aus) - es sei denn es gibt eine beiderseitige Vereinbarung und dann auch ggf. einen geldlichen Zuschlag oder Freizeitausgleich, wenn es anders sein soll.

Es ist schon ziemlich dreist, was da abläuft.