Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unangemessene Wohnkosten-Widerruf nach über einem Jahr?
Hallo, ich habe vor ca.1,5 Jahren eine Aufforderung bekommen, mir wegen unangemessen hoher Wohnkosten eine andere Bleibe zu suchen oder die Differenz von meinem Regelsatz zu bestreiten. Blöd wie ich damals war, habe ich keinen Widerspruch eingelegt,sondern habe einfach abgewartet,was passiert.
Die Kürzung folgte dann nach einem halben Jahr.Erst waren es "nur" 30euro,die ich selber dazuzahlen mußte ( das war auch soweit okfür mich,da ich sehr ungern hier ausziehen würde) und mehrere ARGE Bescheide später, bin ich mittlerweile bei 65euro, die von meinem Regelsatz für die Miete draufgehen :(, obwohl sich an meiner Miete nichts geändert hat. Ich zahle für 76qm mit 2 Personen (alleinerziehend mit kind) 486euro warm und wohne schon seit fast 11 Jahren hier.
Jetzt habe ich grad meinen neuen Berechnungsbescheid bekommen und frage mich, ob es eigentlich noch Sinn macht, im Nachhinein, Widerspruch einzulegen,
weil ja nur die angemessene Miete übernommen wird und es mir langsam zuviel wird, die Miete mitzutragen.Ich wäre sehr dankbar,
wenn mich mal jemand aufklären würde. :-P
Die Nubier
10.08.2007, 15:15
Wenn sich die Miete nicht verändert hat, dann würde ich auf jeden Fall dagegen vorgehen.
Dazu wäre z.B. ein Antrag gemäß § 44 SGB X möglich, auch nach 1,5 Jahren.
hallo ramses, was ist denn das für ein antrag und gibt es dafür irgendwelche vordrucke im internet? Die miete hat sich all die jahre nicht erhöht, wohl aber die nebenkosten ein bischen.Ich dachte jetzt, man kann nur widerrufen, nachdem man die Aufforderung zum umzug bekommen hat :confused:
einsamer Wolf
10.08.2007, 16:43
Hi,
du hättest damals schon Widerspruch einlegen sollen, somit sehe ich deine Chancen eher schlecht da noch Irgendwas zu machen.
Hier mal eine Verwaltungsvorschrift unserer Arge zum Thema Unangemessene Kostern der Unterkunft:
1) Unangemessen hohe Aufwendungen für Unterkunft sind nur so lange als
Bedarf anzuerkennen, wie es dem Leistungsempfänger oder der Bedarfgemeinschaft
nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel,
durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken,
in der Regel jedoch längstens für sechs Monate (§ 29 Abs. 1 SGB Xil, § 22
Abs. 1 SGB II).
Ob da der § 44 SGB X noch etwas ändern kann, dass glaub ich nicht hier noch mal nen link,http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/10/index.php?norm_ID=1004400 (http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/10/index.php?norm_ID=1004400).
Ich weiß nicht wie es bei euch ist, aber bei uns wird der Regelsatz (die Kosten der Unterkunft) jedes Jahr neu angepasst „leider nach unten“ dies könnte der Grund sein warum du jetzt 65 Euro bezahlst. Die laufenden Nebenkosten dürfen bei uns nur 2,- Euro pro qm betragen, der Rest muss aus eigener Tasche bezahlt werden.
Warte aber noch einmal ab was hier noch sonst so an Meinungen kommt!
Danke einsamer Wolf, deine Antwort hat etwas Licht ins Dunkel gebracht :-P Ich bin mal gespannt, ob vielleicht jemand dieselbe Erfahrung gemacht hat wie ich.lg Susan
Hallo Susan,
du kannst jeden bescheid den du von einer behörde widerrufen.Also Widerspruch einlegen,wenn du damit nicht zufrieden bist.
Ich würde hier auch auf einen Überprüfungsantrag nach §44 SGB X hinweisen wollen.Wenn deine Sache überprüft ist,kannst du gegen diesen bescheid,den du dann bekommst,widerspruch einlegen.
Gewöhnlich ist es so,dass dir als 2 personen haushalt 60qm zustehen.die differenz trägst du ja jetzt schon.allerdings würde mich interessieren wie die Arge zu solchen berechnungen kommt,dass wenn die nebenkosten steigen sie dir weniger zahlt.schaust du bitte nochmal deine bescheide durch in dem solche berechnungen erklärt sind ?
Und es wäre auch sehr schön zu wissen aus welcher stadt bzw. welchenl landkreis nrw´s du kommst.
MfG
Codeman
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