Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dubiose Checkbögen für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft
Schmiedesklave
14.04.2006, 21:06
Hallo zusammen,
gestern erhielt ich vom AA je ein Schreiben an meine Kinder, mit der Bitte diese bis zu einem gewissen Datum abzugeben. Die Checkbögen haben die Überschrift U25.
Gefragt wird unter anderem:
persönliche Daten, Angaben zur Schule oder Ausbildung (mit Nachweis/Schulbescheinigung), Berufliche Pläne, Berufs- Studienwünsche und was man bereits unternommen hat (Bewerbungen/Praktikum/Information).
Meine Frage...bin ich verpflichtet, diese Bögen von meinen Kindern ausfüllen zu lassen?
Bis denne
Jens
Servus Schmiedesklave!
Ein Mitglied der Royal Air Force. Aha! Das kleingedruckte im AvAtar ist nicht leserlich. Schade! Könnte man die Forderung vom AA mal etwas genauer formuliert bekommen? Ich weiß nämlich nicht was die die Wünsche der heranwachsenden Generation angeht!
Schmiedesklave
14.04.2006, 21:43
Könnte man die Forderung vom AA mal etwas genauer formuliert bekommen?
Hallo Stupido,
hab sie mal eingscannt:
Checkbogen U25 (http://www.cluster-kopfschmerzen.info/arbeitsamt/aa-u25-1.jpg)
Bilder bitte so ein stellen das nicht gescrollt werden muss!
"Edit by Forumadmin"
AHA! Rote Arbeitslosen Fraktion! Sehr gut! Gefällt mir. Hab ja auch schon einen roten Kopf.
Aber ich kenne diesen Fragenbogen überhaupt nicht. Ist es nun eine „Bitte“ ihn auszufüllen oder eine Aufforderung. Was steht im Begleitschreiben.
Seebarsch
14.04.2006, 22:46
Hallo,
ich kann nur vermuten, was dahinter steckt. Da du die BG genannt hast, gehe ich davon aus, dass du Alg 2 beziehst. Dann müsste der Fragebogen eigentlich von der ARGE kommen.
Es sieht so aus, dass demnächst die Berufsberatung für Alg 2 auch durch die ARGE und nicht durch die Agentur vorgenommen wird. Ist wohl in Vorbereitung darauf.
Die Bezeichnung "U 25" weist jedoch eher auf die ehemalige Berufsberatung der Agentur hin. Kann natürlich sein, dass die ARGE den Fragebogen von der Agentur geklaut hat.
Soweit mir bekannt ist, ist die Inanspruchnahme der Berufsberatung immer noch freiwillig und keine Pflichtveranstaltung.
Allerdings, sei doch froh, dass die sich Sorgen machen, damit deine Kinder nicht verwahrlosen (Sarkasmus aus !).
:-x
Die Ägypter
14.04.2006, 23:08
Ganz so einfach ist es nicht....
Jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft (und das betrifft künftig Kinder bis zum 27. Lebensjahr, wenn sie noch bei den Eltern leben) hat alles zu tun, seine Hilfebedürftigkeit zu beseitigen oder zu verringern...
Kinder die nicht mehr zur Schule gehen und noch keinen Ausbildungsplatz in Aussicht haben... werden halt verstärkt "abgecheckt"... Zweck dürfte klar sein....
StephanK
15.04.2006, 06:28
Die Erhebung dieser Daten wird von § 51b Abs. 2 Nr. 4 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__51b.html) zugelassen, soweit sie sich auf Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bezieht. Wenn die Kinder über 18 und unter 25 sind, gehören sie ab 1. Juli zur Bedarfsgemeinschaft und erfreuen sich dadurch des amtlichen Interesses - jedenfalls an den Daten.
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