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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eine Woche Sperrzeit wegen angeblicher Meldeversäumnis?


Schranzi386
10.08.2007, 19:21
Hallo liebes Forum.

Ich hab vom Arbeitsamt eine Sperrzeit bekommen, da ich 2 Termine aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen konnte. Dies habe ich dem Arbeitsamt auch geschildert, jedoch verlangte der Mitarbeiter eine Krankmeldung. Jedoch war mein Arzt zu dieser Zeit in Urlaub und ich lag mit starken Rückenschmerzen, sowie Schwindelgefühlen im Bett ( habe 3 Bandscheibenvorfälle ). Somit war es mir nicht möglich mit dem Auto zum Arbeitsamt zu fahren. Da sagte mir das Arbeitsamt bei meinem letzten Termin, dass ich eine Krankmeldung abgeben solle, doch diese kann ein Arzt nach 3 Wochen nicht mehr ausstellen.

Würde es nun reichen wenn ich eine ärztliche Bescheinigung vorlege, auf der steht das ich die beiden Termine aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen konnte? Diese Bescheinigung habe ich mir gestern von meinem Arzt geholt.

Oder welche Tipps habt ihr für mich? Wäre sehr nett wenn Ihr mir antworten würdet.

Codeman
10.08.2007, 19:41
Ich denke das dies durchaus ausreichend ist.dein arzt hat dir das ja bestätigt und das dürfte auch ausreichen.

MfG
Codeman

Schranzi386
10.08.2007, 19:46
Danke für die schnelle Antwort, nur der Mitarbeiter vom Arbeitsamt meinte noch zu mir, dass ich den Notarzt hätte rufen müssen, was ich für abosluten Schwachsinn halte. Hoffe mal dass das mit der Bescheinigung klappt.

Codeman
10.08.2007, 19:49
Blödsinn.wie will man denn vom bett aus einen notarzt rufen,wenn man nicht aufstehen kann.Ich wette wenn du das gemacht hättest,hätten sie argumentiert,du könntest ja aufstehen und hättest vorbeikommen können.

Nein ich bleibe dabei,die bescheinigung muss ausreichen.

MfG
Codeman

StephanK
10.08.2007, 20:31
Davon abgesehen wäre so was ein Missbrauch des notärztlichen Dienstes: Der ist nämlich für gesundheitliche Notfälle da - nicht für "Notfälle", die durch eine im Übermaß misstrauische Verwaltung entstehen... Der notärztliche Dienst hat nur beschränkte Kapazitäten. Soll ein Schlaganfall-Patient, bei dem es um Minuten geht, warten müssen, weil Du einen Notarzt damit aufhältst, solchen - pardon - Verwaltungs-Pipifax zu bescheinigen :?: Man kann nur noch den Kopf schütteln...

Schranzi386
12.08.2007, 05:48
Tja manchmal sollten die zuständigen Mitarbeiter einfach mal nen wenig mehr nachdenken.

Aber wenn man einen Termin wegen gesundheitlicher Probleme absagt, dann ist es doch keine Meldeversäumnis oder? Hatte ich im anderen Thread gelesen.

StephanK
12.08.2007, 09:15
Aber wenn man einen Termin wegen gesundheitlicher Probleme absagt, dann ist es doch keine Meldeversäumnis oder?"Wegen gesundheitlicher Probleme" lässt sich so allgemein nicht sagen. Man muss schon "flach liegen" - also reiseunfähig sein. Schnupfen ist auch ein gesundheitliches Problem, aber selbst mit Triefnase muss man Einladungen der Arbeitsagentur wahrnehmen :wink: Aber Du lagst ja flach. Das Problem liegt allein in der Nachweisbarkeit.

Jedenfalls solltest Du gegen die Sperrzeitverhängung schriftlich Widerspruch erheben, Deine "nachträgliche" Bescheinigung vorlegen und ausdrücklich darauf hinweisen, dass Du am fraglichen Tag praktisch bewegungsunfähig warst, aber die Inanspruchnahme des ärztlichen Notdienstes weder erforderlich noch angebracht war.

Schranzi386
13.08.2007, 21:27
Ich werde morgen selbst zum Arbeitsamt fahren und die geforderten Unterlagen meiner Krankheit abgeben. Notfalls meinte mein Arzt wird er dort anrufen und denen mal sagen dass das so nicht funktioniert.

StephanK
13.08.2007, 21:46
Dann wünsche ich dafür viel Erfolg!

Schranzi386
14.08.2007, 00:07
Dankeschön :) . Hoffe das ich den haben werde, denn meiner Meinung nach sollte die Bescheinigung auch ausreichen.

Schranzi386
14.08.2007, 08:56
So auf gehts in den Kampf.

Schranzi386
14.08.2007, 10:05
Ahja. Beim Arbeitsamt meinten die zu mir, dass nun erstmal geprüft wird ob ein wichtiger Grund vorliegt und das am Freitag noch meine Vermittlerin mit mir sprechen wird.

Dabei meinte die Frau die mir das auch mit dem Notdienst gesagt hatte zu mir, dass auf der Bescheinigung stehen würde das ich net Auto fahren konnte und somit mitm Zug herkommen müsste. Natürlich fahre ich mit starken Rückenschmerzen mitm Fahrrad oder gar Bus zum Bahnhof.

Und da bekomme ich heute nen Scheck zugeschickt, worauf nicht meine Restanspruchdauer von 14 Tagen gezahlt wird, sondern von 10 Tagen. Aber ich muss das mit der Sperre ja eh erst abklären.

Schranzi386
17.08.2007, 10:59
Ärztliche Bescheinigung wird nicht akzeptiert, ist angeblich kein wichtiger Grund. Was nun? Woher soll ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommen?

fragi
17.08.2007, 11:29
Woher soll ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommen?

Nirgends... ich glaube 3 Tage im nachhinein ist es möglich rückwirkend eine auszustellen, so lange danach nichtmehr.

Ich stöber grad ma nen bissl, also zum §309 SGB III gibts gar keine Weisungen, aber das steht wohl im §144 SGB III mit drin so wie ich das sehe:

Ein wichtiger Grund für ein Meldeversäumnis ist
anzunehmen, wenn die Befolgung der Meldeaufforderung dem
Arbeitslosen bei Interessenabwägung nicht zumutbar war.

Der Vermittlungsbereich prüft und entscheidet, ob ein
wichtiger Grund anerkannt werden kann. Dies gilt nicht für
Meldeaufforderungen, die der Leistungsbereich veranlasst hat




Ich würde hier die Interessen klar darlegen und damit in Widerspruch gehen!
Es geht hier nichtnur wie im §309 Abs.3 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__309.html) um eine AU, sondern es kann auch durch eine Interessenabwägung keine Sperrzeit verhängt werden.
Dies steht in den Weisungen zum §144 SGB III (sperrzeiten).

Wichtig sind alle objektiven Gründe, die es für den
Arbeitslosen unter Berücksichtigung aller Umstände des
Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit denen
der Gesamtheit der Beitragszahler unzumutbar erscheinen
lassen, einen Sperrzeitsachverhalt zu vermeiden; der
Arbeitslose braucht sie weder zu kennen noch anzuführen.


Jetzt "wiegen" wir mal :engel:

Da ich das Phänomen Rückenschmerzen sehr gut kenne, da ich öfters mal eingeklemmte Nerven im Rückenbereich habe, verstehe ich das sehr gut.

Aufstehen ist wenn nur unter starken Medikamenten (die ich dann auch nehme) möglich.

bei eine Schnupfen könnte man ja sagen, fahr ruhig hin putz dir halt einmal mehr die Nase... Aber man kann ja bei Rückenproblemen nicht sagen, nimms Medikament und tu so als ob nichts ist, das ist nicht möglich.

Deshalb solltest du darauf bezogen eine ausdrückliche Begründung schreiben und am Besten (wenns auf deiner bisherigen Bescheinigung vom Arzt nicht drauf ist) es von deinem Arzt auch nochmal darlegen lassen.

Schranzi386
17.08.2007, 12:10
Danke Fragi bistn Schatz :D

Ein wichtiger Grund für ein Meldeversäumnis ist
anzunehmen, wenn die Befolgung der Meldeaufforderung dem
Arbeitslosen bei Interessenabwägung nicht zumutbar war.

Klingt perfekt, denn ich konnte nun wirklich nicht Auto fahren, geschweige denn 15 km mit dem Fahrrad fahren und eine Zugverbindung gibt es im ort nicht ;) .

Werde also schreiben, das es mir nicht zumutbar war den Termin aufgrund meiner gesundheitlicher Probleme wahrzunehmen, denn .......

fragi
17.08.2007, 12:18
Leider kann ich dir aber nicht sagen ob du damit erfolg hast, denn es ist sehr allgemein gehalten, also in dem Sinne auch eine Ermessensentscheidung... Es ist nirgends klar dargelegt wo das Ende der eigenen Interessen auf die der Beitragszahler trifft... aber ich denke sobald es an einen körperlichen schaden grenzt sollte dem doch entsprochen werden...
Ist aber meiner Meinung nach dann der "letzte" Strohalm.

Schranzi386
17.08.2007, 12:26
Laut Ihrem Bescheid vom 10.08.2007 wurde mir das Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 24.07.2007 bis zum 06.08.2007 gesperrt. Dies erfolgte jedoch ohne jegliche rechtliche Grundlage, da ein wichtiger Grund gegeben war.

Ein wichtiger Grund für ein Meldeversäumnis ist
anzunehmen, wenn die Befolgung der Meldeaufforderung dem
Arbeitslosen bei Interessenabwägung nicht zumutbar war.
Es ist durchaus nachvollziehbar das man einer Meldeaufforderung mit einem Schnupfen nachkommen kann, jedoch ist es mit Schwindelgefühlen und starken Rückenschmerzen nicht zumutbar den beiden oben genannten Terminen nachzukommen. Wie mein Arzt Ihnen bescheinigt hat war das führen eines Kraftfahrzeuges unzumutbar. Auch eine Nutzung der Bahn, des Buses oder des Fahrrades war in dieser gesundheitlichen Situation nicht zumutbar. Einen anderen Arzt konnte ich nicht aufsuchen, denn der Arzt im Ort war zu dieser Zeit in Urlaub. Meine Mutter war an den beiden besagten Tagen am arbeiten, sodass ich mit den Schmerzen im Bett gelegen habe.
Gerne gewähre ich Ihnen Einblick in meine Krankenakte, der Sie entnehmen können dass mein Rücken durch mehrere Bandscheibenvorfälle „beschädigt“ ist.
Eine Sperrzeit ist somit nicht tragbar.


So in Etwa wirds wohl aussehen. Müssen da unbedingt die §§ mit rein oder ist es so in Ordnung?


Wobei der letzte Strohhalm wäre das Sozialgericht. Dort hat man auf jeden Fall sehr gute Chancen, denn wenn einem der Arzt als Zeuge zur Seite steht. Aber ich muss auch eingestehen das ich ebend nicht sehr freundlich zu dem Mitarbeiter war, weil dieser mir so manches unterstellen wollte.

fragi
17.08.2007, 18:34
So in Etwa wirds wohl aussehen. Müssen da unbedingt die §§ mit rein oder ist es so in Ordnung?


nein § brauchst du keine anführen...

Vergiss aber nicht das zauberwort "Ich widerspreche dem bescheid"....