Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Bund ist zu großzügig bei Hartz IV"
StephanK
15.04.2006, 10:37
Nach der Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes ist der Bund "zu großzügig bei Hartz IV".
Die Kosten ließen sich nur wieder in den Griff bekommen, wenn der Staat zu dem alten Grundsatz zurückkehre, nur dem zu helfen, der selber nicht in der Lage dazu sei. Die so genannten Schonvermögen für die Langzeit-arbeitslosen seien vielfach zu großzügig berechnet worden. So müsse ein Einfamilienhaus eines 25-Jährigen künftig berechnet werden, bevor er staatliche Leistungen erhalte.
Quelle (http://www.dstgb.de/index_inhalt/homepage/pressemeldungen/inhalt/kommunen_bund_ist_zu_grosszuegig_bei_hartz_iv/index.html)
Kommentar: 25jährige Einfamilienhausbesitzer werden ein solches Haus in aller Regel von den Eltern geerbt haben und sollen nun dieses Vermögen verscherbeln und es aufzehren. Kein Gedanke daran, dass in diesem Lebensabschnitt oft Familien gegründet werden; kein Gedanke daran, dass die Unterkunftskosten von Eigentümern in der Regel deutlich niedriger liegen als die von Mietern. Hauptsache, das Haus wird erzwungenermaßen (und damit wegen des Zeitdrucks oft unter dem eigentlich erzielbaren Preis) versilbert, damit der Arbeitslose erst mal für eine Weile nicht mehr bedürftig ist.
Abgesehen davon, dass das kurzsichtig ist, fragt man sich, ob eine solche "kalte Enteignung" noch mit der Gewährleistung von Eigentum und Erbrecht in Art. 13 des Grundgesetzes vereinbar wäre. :x
Seebarsch
15.04.2006, 14:54
Also ich kann die Kommunen schon verstehen. Waren doch noch schöne Zeiten als man den Hilfesuchenden nicht auch noch in die Kranken- und Rentenversicherung packen musste.
Zudem bräuchten sich dann die Mitarbeiter nicht in das SGB II einarbeiten sondern könnten schön mit dem BSHG weiterschlafen.
Ausserdem hätte doch ein Umsteuern in die alte Richtung den Vorteil, dass die großmundigen Versprechungen der Kommunen hinsichtlich der Eingliederung der Hilfesuchenden erst einmal unter den Tisch fallen, weil wieder neu organisiert werden muss.
Zudem war das alte BSHG so brutal gestrickt, dass kaum mal ein Wider- bzw. Einspruch möglich war. Zumal dann auch noch die Verwaltungsgerichte zuständig waren. Eins ist mal sicher: Im Vergleich zu den Verwaltungsgerichten kommen mir die Sozialgerichte wie Filialen einer Selbsthilfegruppe vor. Bei der vorhandenen Geldknappheit befürchte ich allerdings, dass der Weg genau in die Richtung der Kommunen geht und demnächst an Stelle des SGB II die Fürsorge tritt.
:-x :twisted: :oops:
PS: Im Kreis Kleve, Oprtionskommune, erklärt der Landrat im WDR, dass in 2005 insgesamt 38 % der Langzeitarbeitslosen vermittelt wurden, d.h., rechnerisch haben die am 01.01.2008 keine Alg 2 Bezieher mehr! Der Witz ist, dass der Reporter das auch noch unkommentiert hinnimmt.
Betroffener
15.04.2006, 18:09
Die Frage ist doch: In was vermittelt?
6 Monate EEJ und schon stimmt die Statistik.
Auch das ist interessant - wobei auch hier eingeräumt wird, dass es nicht die schlechte Vermittlung ist, sondern die fehlenden Arbeitsplätze.
Bundesagentur: Neue Länder vor Abwärtsspirale (http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5434808_REF1,00.html) - ARD Stand: 15.04.2006
Der Osten Deutschlands steht nach Ansicht der Bundesagentur für Arbeit (BA) vor einer Abwärtsspirale. "Den neuen Bundesländern steht in den kommenden Jahren am Arbeitsmarkt eine dramatische Entwicklung bevor", sagte die Direktorin des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Nürnberger Arbeitsmarktbehörde, Jutta Allmendinger, der Zeitung "Die Welt".
"Die Nachfrage nach Arbeitskräften wird weiter sinken, die Zahl der Erwerbstätigen im Osten wird darum in den nächsten 15 Jahren noch einmal um eine Million zurückgehen", erläuterte sie. Zudem sinke die Zahl der Ostdeutschen im erwerbsfähigen Alter in den kommenden Jahrzehnten um über 50 Prozent auf rund 4,5 Millionen. "Beide Entwicklungen werden die ohnehin kriselnde Wirtschaft in den neuen Bundesländern spürbar schwächen. Wenn nämlich nicht genügend Produzenten und Verbraucher vorhanden sind, kann keine wirtschaftliche Dynamik entstehen", sagte Allmendinger. Nur Zuwanderung könne das Problem mildern.
Nur leider stimmt das so natürlich nicht. Das gilt gleichermassen auch für den Westen - vielleicht nur nicht so krass.
Zuwanderung oder mehr Kinder - die dann gleich zu Arbeitslosen erzogen werden können - werden da nicht helfen - Arbeitslose zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge und Steuern - im Gegenteil.
Sehr gut finde ich dazu auch diesen Bericht.
Ideologie des Nichtstuns (http://www.zeit.de/2006/16/Einwanderung?page=all) - DIE ZEIT 12.04.2006
Die Geschichte der deutschen Einwanderungspolitik ist eine Kette von Versäumnissen und leeren Worten
Wobei die letzte Hälfte des Satzes auch hervorragend zur Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahrzehnte passt.
Minga610
15.04.2006, 18:38
Hat doch was für sich.
1. Einige Beamte "erwerben" günstige Immobilien. ( unsere Beamten wissen als erstes welches Haus verkauft werden soll, da kann man schon günstig zugreifen )
2. Die Arbeitslosen haben wieder ausreichend Kohle. ( je nach dem, für wieviel Geld sie ihr Häuschen verscherbeln mussten )
3. Von diesem Geld wird die Wirtschaft angekurbelt. ( Wer einige Zeit mit Hartz IV gelebt hat, wird kurze Zeit wieder "richtig" leben wollen und das Geld rasch ausgeben )
4. Die Nachfrage nach Mietwohnungen steigt. ( irgendwo müssen die ehemaligen Hausbesitzer ja wohnen )
5. Die Argen sparen das Geld für ALG II. ( das Geld für das Haus wird als Vermögen angerechnet )
6. Die Kommunen sparen die Mietkosten der ehemaligen ALG II Empfänger. ( können sie ja jetzt selbst bezahlen )
7. Man kann damit auch die Arbeitsmarktstatistik bereinigen. ( wer Geld hat will und braucht nicht arbeiten und fliegt somit aus der Statistik. Die garantierte Argumentation der Politiker )
Ergo: Nuur Vorteile. ( für den Staat ) :kotz:
Trotzdem, allen frohe Ostern.
StephanK
15.04.2006, 19:52
Bei der vorhandenen Geldknappheit befürchte ich allerdings, dass der Weg genau in die Richtung der Kommunen geht und demnächst an Stelle des SGB II die Fürsorge tritt.Diese Befürchtung teile ich. Das SGB II hat auch einige "fürsorgliche" Elemente, die aus dem BSHG / SGB XII übernommen wurden: Sehr viele Leistungen werden nur nach Ermessen gewährt, u.a. alle Förderungsleistungen nach dem SGB III, die auch Alg II-Empfängern zur Verfügung stehen.
Überdies ist das SGB II gespickt mit unbestimmten Rechtsbegriffen à la "angemessen". Diese Tendenz gab es zwar auch schon bei der früheren Arbeitslosenhilfe, aber sie ist im SGB II massiv ausgeweitet worden. Der Verlässlichkeit von Förderungsleistungen, auf die Arbeitsuchende angewiesen sind, dient das nicht.
Diese Tendenz setzt sich im übrigen auch fort, wenn man z.B. die Neuregelung für eigene Wohnungen von unter 25jährigen ansieht: "schwerwiegende soziale Gründe" (derentwegen ein Hilfesuchender nicht auf die Wohnung der Eltern verwiesen werden kann), "sonstige ähnlich schwerwiegende Gründe". Vergleichbares gilt für die Härtefallregelungen, wie neuerdings in § 23 Abs. 5 SGB II. Im Volksmund nennt man solche Bestimmungen Gummiparagraphen. Die Arbeitsplätze der Sozialrichter sind jedenfalls auf Jahre hinaus gesichert...
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.