Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bewertungen von Azb, verschied. Abteilungen
Tach wer ist schon wach,
ich hab da ne kleine Sache, da bin ich mir eigentlich relativ sicher und suche bestätigung...
Nehmen wir mal folgenden fall an:
Ein Auszubildender arbeitet in einem Betrieb, wo er ggf. jede 3 Monate die Abteilung wechseln muss. In jeder Abteilung sind Beurteilungsbögen von jeweiligen Leiter ausfüllen zu lassen.
So lange dies in internen Abteilungen geschieht, sieht der Betrieb dies als Arbeitszeit an (muss ja von beiden Seiten ausgefüllt, danach besprochen werden usw.), aber wenn es in die ext. Teile der Ausbildung geht soll dies >Freizeit< sein.
Das sehe ich ganz anders, denn dieser Nachweis ist ja ausbildungsrelevant und für den Betrieb wichtig. Daher denke ich hier handelt es sich um Arbeitszeit.
Kommentar des Betriebs dazu: " Es ist doch für dich, also kannste es auch in deiner Freizeit machen, wir wollen das schließlich nicht haben..."
Darauf hab ich dann gesagt lass es sein, du selbst willst das nicht, sondern der Betrieb, und als Freizeit würde ich das keineswegs abstempeln lassen, denn es ist Arbeitszeit.
Jetzt meine Frage ob ich damit auch richtig liege, dass es als arbeitszeit anzusehen ist (ausbildungsrelevant) und daher auch dementsprechend angerechnet werden muss!?
Bitte auch mit § als Stütze... :engel:
Dankeschön :)
StephanK
12.08.2007, 12:01
Wenn ich die Frage richtig verstehe, geht es um die Zeit, die gebraucht wird, um Ausbildungsnachweise für überbetriebliche Teile der Ausbildung auszufüllen.
Wenn man nach der üblichen Abgrenzung geht, dass Arbeitszeit die Zeit ist, die mit betriebsnützigen Tätigkeiten verbracht wird, dann trifft das Argument des Ausbilders zu, dass der Betrieb mit den überbetrieblichen Teilen der Ausbildung nix zu tun hat.
Dem könnte man entgegenhalten, dass
(1) ein Ausbildungsverhältnis kein Arbeitsverhältnis sei und deswegen die übliche Trennung nach betriebsnützigen und privatnützigen Tätigkeiten zumindest nicht ohne Veränderungen anwendbar sei, die die Besonderheiten der Ausbildungssituation berücksichtigen und
(2)die Ausbildung ganzheitlich betrachtet werden müsse und die Trennung in betrieblichen und überbetrieblichen Teil eine künstliche sei, zumal der überbetriebliche Teil nur deswegen existiere, weil der Ausbildungsbetrieb keine umfassende Ausbildung zu gewährleisten vermag, also lediglich eine Ersatzfunktion hat, so dass man überbetriebliche Ausbildungsteile nicht als etwas außerhalb der gesamten Ausbildung stehendes begreifen könne. Die Gesamtausbildung aber ist trotz der überbetrieblichen Teile eine betriebliche und wird vom Betrieb verantwortet.
Ich denke das kannst du ähnlich halten wie ein Berichtsheft.
Schau doch mal in deinen Vertrag was da steht.Ich sehe es auch als arbeitszeit an,weil es sich ja ähnlich verhällt wie ein berichtsheft.Das muss ja auch während der arbeitszeit geschrieben werden.So habe ich es immer gemacht.
Gesetz sagt dazu
§ 14 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz
(1) Ausbildende haben
[4]Auszubildende zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen anzuhalten, soweit solche im Rahmen der Berufsausbildung verlangt werden, und diese durchzusehen
Da dies auf weisung und verlangen des AG geschieht,ist dieses als arbeitszeit zu sehen.Eine Unterscheidung von betrieblicher und überbetrieblicher Ausbildung findet nicht statt.
MfG
Codeman
Ne das Berichtsheft bzw genau diese Nachweise meinte ich nicht, sorry...
Es geht darum dass der Betrieb damit eine Bewertung vornimmt, die später dann das ausbildungszeugniss ausmacht.
Also so ne art bewertungsbogen, eigenbewertung, fremdbewertung...
Hier gehts speziell um die Ausbildung Koch, wo auch mind. 6 Monate alacarate gearbeitet werden muss, und da der AG ne "großküche" ist, wird das verlagert auf Hotels/Restaurants...
Da diese mitunter einiges vom "echten" Arbeitgeber entfernet liegen, geht es auch um die fahrt, die mind. 2 mal absolviert werden muss (erst eigenbewertung, dann persönlich beim AG abgeben und danach wenn der AG dieses ausgefüllt hat zum nachgespräch)...
Der AG weigert sich dies als Arbeitszeit anzuerkennen, also die extra Fahrten dahin und die Zeit dafür. Dabei möchte der Arbeitgeber dies ja haben und möchte dass es gemacht wird, auch wenn er das gegenteil sagt und meint es wäre für den Azb und nicht für ihn und daher freizeit...
Wieso ist es aber freizeit wenn der azb gut darauf verzichten kann, der AG es aber haben möchte!?
Auskunft meiner Gewerkschaft: Wenn es auf verlangen des AG passiert,so ist dies als arbeitszeit zu rechnen.
Wieso ist es aber freizeit wenn der azb gut darauf verzichten kann, der AG es aber haben möchte!?
Gutes Argument.Allerdings wird das nichts nützen.So weit wie ich es weiss gibt es auch keine klaren regelungen oder gesetzestexte dafür.Ich weiss auch nicht ob es sich dafür lohnt einen rechtsstreit zu riskieren.
MfG
Codeman
Gutes Argument.Allerdings wird das nichts nützen.So weit wie ich es weiss gibt es auch keine klaren regelungen oder gesetzestexte dafür.Ich weiss auch nicht ob es sich dafür lohnt einen rechtsstreit zu riskieren.
Das hab ich nicht vor.... :)
Ich werds aber alles noch nen bissl herauszögern lassen, der Arbeitgeber wird sich schon wieder melden wenn er es haben möchte... Aber ist schonma gut zu wissen was die Gewerkschaft dazu sagt...
Denn, der Arbeitgeber kam ja auf sie zu und hat gesagt fahr dahin lass dir das ausfüllen usw... daraus verstehe ich dass der AG das möchte!
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